Abstandsfläche: Kellertreppe nah an Grundstücksgrenze

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P

Projekt

Hallo,

nach weiteren 2,5 Jahren Grundstückssuche sind wir nun wieder fündig geworden.
Leider passen unsere Vorstellungen nur knapp auf die Baufläche, aber aufgrund der schweren Grundstückslage in unserer Stadt sind wir trotzdem zufrieden und fast glücklich. Deswegen die folgende Frage.

Unser Baukörper wird jeweils gartenseitig rechts und links genau auf 3 m Abstand zu den Nachbarn geplant. Wir würden jedoch gerne an einer Seite unsere Kellertreppe platzieren. Gilt für eine Kellertreppe auch die Abstandregelung von 3 m oder darf diese als "Tiefbau" näher an die Grundstücksgrenze gebaut werden (wie eine Garage).

Danke für alle Antworten im Voraus.
 
W

Wastl

Kommt auf den Bebauungsplan und den landesspezifischen Vorschriften darauf an. Bei uns gilt eine Außentreppe ohne Überdachung als Untergeordneter Baukörper und wäre genehmigungsfähig. Aber dies sind Sonderfälle die jeweils einzeln entschieden und begutachtet werden.
 
P

Projekt

Hallo,

danke für die Antwort.
Es geht um die Region Köln Umland und es gibt lediglich einen Bauzonenplan aus den 60igern...
 
W

waldorf

Vieleicht die Kellertreppe weglassen ?
Eine Kellertreppe ist baulich immer im Weg, ist immer häßlich und immer ein Dreck-Sammelstelle. Schleppst du soviel in den Keller, dass du es nicht durch das Haus erledigen kannst.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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