Abstand Luft-Wärme-Pumpe von Nachbarhaus, Ventilator zu nahe

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Jaydee

Jaydee

Hallo,

vielleicht könnt ihr mir helfen. Unsere Nachbarn zur Linken haben auch eine Luft-Wärme-Pumpe für ihr Haus. Und wenn ich schon dachte, unsere Pumpe wäre groß, dann habe ich echt nicht mit dem Ding gerechnet, was jetzt neben uns steht.

Unsere Nachbarn bauen ein recht großes Haus inkl. Einliegerwohnung, deshalb ist die Pumpe wahrscheinlich größer dimensioniert. So weit so gut. Sollen sie ja auch haben.

Allerdings wurde die Pumpe direkt an unsere Grundstücksgrenze gebaut (direkt hinter deren Garage). Der Ventilator ist auf unser Grundstück gerichtet. Abgesehen davon, dass genau darüber das Kinderzimmer unseres Sohnes ist, bläst der Ventilator demnächst mit einem Abstand von 3 Metern auf unsere Terrasse.

Bis jetzt lief das Ding noch nicht, so dass ich nicht weiß, wie laut die Pumpe ist. Unsere Pumpe brummt schon mehr, als ich gedacht habe, also habe ich wenig Hoffnung, dass die Anlage unserer Nachbarn sehr viel leiser ist.

Gibt es nicht ein Mindestabstand der Wärmepumpen zum Nachbarhaus? Muss ich die Platzierung dulden, dass der Ventilator direkt auf unser Grundstück gerichtet ist? (Unser Ventilator ist halb auf unser Haus gerichtet, so dass wir keinen Nachbarn damit stören).

Vielen Dank,

Julia
 
Y

ypg

Hallo Julia,

ja, das musst Du wohl

Die Pumpen werden, mangels Vorschriften, der TA Lärm unterworfen, obwohl es sich hierbei nicht um Gewerbelärm sondern um Umgebungslärm handelt. Es ist Lärm, der von einer Privatperson und dessen luftwärmepumpe verursacht wird.

Luft-Wärmepumpen sind genehmigungs- und abnahmefrei und dürfen, da sie als Nebenanlagen gelten, überall aufgestellt werden.
Die betroffenen und gestörten Nachbarn sind dann leider in der Beweispflicht und müssen viel Geld für Lärmgutachten, Rechtsanwälte und Gerichtskosten ausgeben, obwohl Lärmschutzmaßnahmen lange nicht so teuer sind wie ein Gerichtsprozess. nicht jeder Leidtragende Nachbar kann sich das leisten. Obwohl das Lärmproblem zwischenzeitlich auch beim BMU und den Landesumweltbehörden angekommen ist, haben diese leider noch nicht reagiert. Dies ist aber dringend erforderlich, da es immer mehr dieser Pumpen geben wird. Sollte man jetzt nicht handeln werden wir es später nicht mehr schaffen diese Lärm Art in den Griff zu bekommen. Deshalb muss jetzt gehandelt werden und zwar auch rückwirkend für alle die die jetzt schon in der Situation sind mit einer falsch platzierten oder/und zu lauten Pumpe konfrontiert zu sein.
Stören die Pumpen den Nachbarn, dann liegt es neben der falschen Standortwahl an den langen Laufzeiten, an zu lauten Pumpen, den oft brummenden Geräuschen, den Luftumwälzgeräuschen, den lauten Abtaugeräuschen und, dass man dann wenn, man gestört ist, auch Sonntags- und Feiertags keine Ruhe mehr hat und sich dann auch im Sommer gestört fühlt, weil der Pumpenbesitzer die Pumpe an der Terrasse oder unmittelbarer Terrassennähe platziert hat, man nicht mal mehr ein Fenster nachts aufmachen will, weil die Pumpe auch im Sommer läuft, im schlimmsten Fall auch noch zum Kühlen des Hauses des Pumpenbesitzers. Deshalb sollten die Pumpen so installiert werden, dass der Nachbar gar nicht merkt, dass eine luftwärmepumpe eingebaut wurde. ... Quelle:laerm-Luftwärmepumpen.de ...

Ich hoffe, dass die Nachbarn diese nicht bewusst so platziert haben, damit ihr Lärm auch schön weit weg genug von ihnen selbst ist (im Sinne von nach mir die Sintflut, egal, was mit den Nachbarn ist).
Vlt war es denen nicht bewusst?
Gegen den Lärm könnt Ihr wohl etwas tun, aber wer will denn gleich mit einem Anwalt kommen?!
Fangt sie doch mal ab und sprecht sie an... vlt gibt es ja für den langzeitlichen Nachbarsfrieden ein Kompromiss, das Teil etwas zu drehen... der Lärm wird damit natürlich nicht gedämpft, aber gewisse Richtlinien beim Lärm sind ja nunmal einzuhalten.

Viel Glück
LG Yvonne
 
B

Bauexperte

Guten Abend Yvonne, guten Abend Julia,

ja, das musst Du wohl
Das ist so nicht ganz richtig.

"Für diese Anlagen erfolgt in der Regel keine immissionsschutzrechtlich Genehmigung oder Abnahme, es sind dann nachbarschafts- und zivilrechtliche Bestimmungen (BGB §§ 906 und 1004) einschlägig. Die Anlagen dürfen nur so errichtet und betrieben werden, dass keine erheblichen Nachteile oder Beeinträchtigungen von ihnen ausgehen."

Quelle: LFU Bayern

Es ist also richtig, daß gegenseitige Rücksichtnahme gefordert ist. Ich würde den Nachbarn freundlich ansprechen - sofern sich Deine Befürchtungen, Julia, bewahrheiten - und ihn auf die Geräuschkulisse ansprechen. Bleibt er uneinsichtig, verweise auf die obigen §§ des BGB und dann schaue, was passiert.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
W

Wastl

Wenn es direkt an der Grundstücksgrenze ist kannst du doch einen Wand (bis 1,20 Genrhmigungsfrei?) direkt vor das Gebläse bauen. Dann sind die Nachbarn gezwungen das Ding umzustellen. Einfache Steinwände kann man für wenig Geld selber bauen. Aber das sollte natürlich nur Plan B sein. Plan ist ist eher Bauexperte`s Vorschlag
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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