J
Jurki03
Hallo,
wir haben ähnliche Sorge!
Haben eine Doppelhaushälfte. Unser Nachbar hat bereits Gauben beidseitig über die gesamte Länge des Dachs ausgebaut. Abstand zu unserer Hälfte ca. 1m nicht mehr. Das war vor unserer Zeit und der hat wohl auch keine Einverständniserklärung der damaligen Besitzer benötigt... Soweit so gut.
Jetzt wollen wir die gleichen Gauben auf unserem Dach raus ziehen. Nach einem Gespräch mit dem Bauamt, habe ich jetzt Sorge, dass wir die Genehmigung nicht wie gewünscht bekommen. Die Aussage des Bauamt. war, dass wir mindestens 3m Abstand halten müssen, von der Grenze wohlgemerkt. Oder direkt an die Grenze bauen müssten. Also an die Grenze zubauen wäre noch besser für uns, da wir noch mehr Raum gewinnen würden. Die Logik dahinter erschließt sich mir nicht ganz. Also entweder ich darf aus Brandschutzverordnung nicht näher ran, dann darf ich doch auch nicht an die Grenze...
Das ganze hat der Beamte aber so schwammig ausgedrückt, das hat uns eigentlich mehr Kopfschmerzen bereitet als geholfen, da er schon angekündigt hat, dass es nicht selbstverständlich ist, dass wenn eine Hälfte bereits Gauben hat die andere das auch darf. Hat jemand damit jüngst Erfahrungen gemacht? Bzw. wie sieht es aus, wenn die Gauben die Brandschutzkonform gebaut werden?
Wir werden dem Bauamt weiter auf die Pelle rücken, aber die Mühlen der Beamten mahlen bekanntlich etwas langsam(er)...
Gracias für Beiträge und Erfahrungswerte
wir haben ähnliche Sorge!
Haben eine Doppelhaushälfte. Unser Nachbar hat bereits Gauben beidseitig über die gesamte Länge des Dachs ausgebaut. Abstand zu unserer Hälfte ca. 1m nicht mehr. Das war vor unserer Zeit und der hat wohl auch keine Einverständniserklärung der damaligen Besitzer benötigt... Soweit so gut.
Jetzt wollen wir die gleichen Gauben auf unserem Dach raus ziehen. Nach einem Gespräch mit dem Bauamt, habe ich jetzt Sorge, dass wir die Genehmigung nicht wie gewünscht bekommen. Die Aussage des Bauamt. war, dass wir mindestens 3m Abstand halten müssen, von der Grenze wohlgemerkt. Oder direkt an die Grenze bauen müssten. Also an die Grenze zubauen wäre noch besser für uns, da wir noch mehr Raum gewinnen würden. Die Logik dahinter erschließt sich mir nicht ganz. Also entweder ich darf aus Brandschutzverordnung nicht näher ran, dann darf ich doch auch nicht an die Grenze...
Das ganze hat der Beamte aber so schwammig ausgedrückt, das hat uns eigentlich mehr Kopfschmerzen bereitet als geholfen, da er schon angekündigt hat, dass es nicht selbstverständlich ist, dass wenn eine Hälfte bereits Gauben hat die andere das auch darf. Hat jemand damit jüngst Erfahrungen gemacht? Bzw. wie sieht es aus, wenn die Gauben die Brandschutzkonform gebaut werden?
Wir werden dem Bauamt weiter auf die Pelle rücken, aber die Mühlen der Beamten mahlen bekanntlich etwas langsam(er)...
Gracias für Beiträge und Erfahrungswerte