Abstand Baugrenze bei Haustürüberdachung

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Guido1980

Hallo,

ich habe eine Frage zu dem Grenzabstand bei Dachüberständen.

Und zwar wenn die Außenwand (mit einem Dachüberstand von Max. 50 cm) drei Meter von der Grenze entfernt ist und man im Bereich der Haustür auf einem Stück von beispielsweise zwei Metern das Dach als "Eingangstürüberdachung" runter zieht wie auf folgendem Bild, ist dann der Mindestabstand noch eingehalten oder zählt dann die Außenkante der punktuellen Dachverlängerung als Grenzabstand?


abstand-baugrenze-bei-haustuerueberdachung-373027-1.JPG


Und wie wäre das wenn man eine "Anbauüberdachung" vor die Eingangstür installieren würde?

abstand-baugrenze-bei-haustuerueberdachung-373027-2.JPG
 
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Guido1980

Google mal nach Niedersächsische Bauordnung, dort Paragraph 5, Ziffer 3
Danke!

Eingangsüberdachungen, Hauseingangstreppen, Balkonen, sonstigen Vorbauten und anderen vortretenden Gebäudeteilen, wenn die Gebäudeteile insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand in Anspruch nehmen, um nicht mehr als 1,50 m, höchstens jedoch um ein Drittel,

Das wäre dann ja der entscheidende Passus. Würde doch heißen, dass ich bei einer Außenwandlänge von tatsächlich 13,365 und einem Grenzabstand von 3 m das Dach auf Max. 4,45 m Länge bis zu 1 m überstehen lassen darf oder?
 
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guckuck2

Nicht unbedingt, zitiere doch noch mal Absatz 1 und nicht nur den gefälligeren Absatz 2
Mit dem Handy ist mir das grad zu nervig, daher meine Faulheit
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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