Abriss und Neubau eines Bungalows

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Du musst mit dem Bauamt klären, ob eine Neubebauung nach Abriss in der gleichen Größe möglich ist, oder ob durch den Verlust des Bestandsschutzes bau- und planungsrechtliche Komplikationen entstehen. Für das Bauvorhaben brauchst Du einen Architekten (Bauantrag, eventuell Bauvoranfrage) und einen Statiker, eventuell einen Vermesser. Der Abriss ab einer bestimmten Größenordnung (in NRW 300m3 Bruttorauminhalt) muß per Abrissantrag genehmigt und von zertifizierten Abrissunternehmen mit Entsorgungsnachweis durchgeführt werden. Je nach Baualter kann der Bungalow aus der unrühmlichen Aera der Fertighäuser der 60er/70er Jahre Sondermüll sein.

Deine Grundüberlegungen zur MAterialwahl sind widersprüchlich: Ziegel hoher Rohdichte haben einen niedrigen Wärmedämmwert, liefern dafür einen guten Schallschutz. Das Wärmespeichermögen eines Baustoffes spielt in unseren Breitengraden eine Nebenrolle und hat nichts mit dem Wärmedämmwert/Wärmeleitwert eins Materials zu tun.

Du hast also die Wahl zwischen einer Aussenwandkonstruktion mit hoher Rohdichte (Ziegel / KS) + zusätzlichem WDVS oder einem monolithischem MW (Porenbeton/Hochlochziegel) mindestens 36,5, besser 42 oder 49cm ohne WDVS, dafür mit schlechterem Schallschutz. Je nach Lage des Grundstücks und äußerer Lärmbelastungen kann diese Konstruktion ggf. nicht ausreichend sein.

Darüber hinaus gilt die Energieeinsparverordnung, die den Energiestandard (Endenergieverbrauch / Transmissionswärmeverluste / Primärenergiebedarf) einen Neubaus definiert. Das hat Auswirkungen auf die Wahl des Heizungssystems, das auf den Rohbau als wärmegedämmte Gebäudehülle abgestimmt werden muß.

Bauen ist komplizierter und teurer geworden.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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