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VeBiBau
Hallo liebes Forum,
ich habe vor ein paar Wochen schonmal einen Thread in diesem Unterforum eröffnet (Stadtvilla zu tief geplant). Da ich an diesem Punkt bis jetzt nicht weiter kam und sich ein weiteres Problem in diesem Zusammenhang rausstellte, mache ich nochmal einen Extrathread auf - ich hoffe, das ist okay.
Wir bauen mit einem GU eine massive Stadtvilla ohne Keller. Wir stehen kurz vor der Übergabe.
In den Leistungen war ein Baugrundgutachten enthalten, das auch schon frühzeitig vor Einreichung der Bauunterlagen durchgeführt wurde. Dort wurde unser nicht tragfähiger und kaum wasserdurchlässiger Boden beschrieben. Ein Unterpunkt in diesem Gutachten heißt "Zuordnung der Abdichtungsarten". Dort ist die Tabelle mit den Abdichtungsarten nach DIN 18195-1 aufgeführt. Als Legende steht geschrieben, dass das Fettgedruckte maßgebend ist. Fettgedruckt ist "DIN 18195-6 Abschnitt 9". Nun wurde bei uns nur nach 18195-4 abgedichtet.
Hätte sich das GU an das Gutachten halten müssen?
Vielen Dank und liebe Grüße!
ich habe vor ein paar Wochen schonmal einen Thread in diesem Unterforum eröffnet (Stadtvilla zu tief geplant). Da ich an diesem Punkt bis jetzt nicht weiter kam und sich ein weiteres Problem in diesem Zusammenhang rausstellte, mache ich nochmal einen Extrathread auf - ich hoffe, das ist okay.
Wir bauen mit einem GU eine massive Stadtvilla ohne Keller. Wir stehen kurz vor der Übergabe.
In den Leistungen war ein Baugrundgutachten enthalten, das auch schon frühzeitig vor Einreichung der Bauunterlagen durchgeführt wurde. Dort wurde unser nicht tragfähiger und kaum wasserdurchlässiger Boden beschrieben. Ein Unterpunkt in diesem Gutachten heißt "Zuordnung der Abdichtungsarten". Dort ist die Tabelle mit den Abdichtungsarten nach DIN 18195-1 aufgeführt. Als Legende steht geschrieben, dass das Fettgedruckte maßgebend ist. Fettgedruckt ist "DIN 18195-6 Abschnitt 9". Nun wurde bei uns nur nach 18195-4 abgedichtet.
Hätte sich das GU an das Gutachten halten müssen?
Vielen Dank und liebe Grüße!