Ab welcher Größe zählt eine Fläche als Terrasse?

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L

Loads

Wir haben ein wunderschönes Doppel-Garagendach direkt neben unserem Esszimmer, welches wir aber wegen Abstandsfläche zum Nachbarn (Grenzbebauung der Garage) nicht als Terrasse nutzen dürfen.

Nun hab ich mich gefragt ab wann ein Terrasse eigentlich als Terrasse gilt?
Wenn ich das Dach nun begrüne (Rasen oder ähnliches) und einen Gartenstuhl drauf stelle, ist es dann auch schon eine Terrasse?
Oder zählt es erst dann als Terrasse wenn ich einen richtigen Bodenbelag drauf mache?
 
C

Caspar2020

Grünes Dach keine Terrasse. Aber das ist nicht Absturz gesichert. Brauchst Geländer und schon ist die Fläche Terrasse.

Egal was für ein Belag. Das Geländer macht es nämlich zur einer Wirkung wie von Gebäuden.

Und wenn jemand ohne Geländer dich öfters auf dem Dach mit Liegestuhl sieht gibts Ärger vom amt
 
P

Payday

also bei uns in der nachbarschaft hat jeder 2 bodentiefe Fenster im OG ohne absturzsicherung. juckt auch kein schwein...

wenn die garage breiter als 3m ist, kannste eine dachterrasse bis 3m an die grenze ran errichten. entweder du setzt 3m von der grenze dann ein geländer oder sitzt einfach weiter als 3m weg :)
fragt sich, ob sich der ganze spaß lohnt...

im übrigen, was hältst du davon, wenn nachbarn von euch direkt an der grenze 1 etage über euch sitzen und bei euch von oben auf die terrasse gucken können ?!
 
C

Caspar2020

also bei uns in der nachbarschaft hat jeder 2 bodentiefe fenster im OG ohne absturzsicherung. juckt auch kein schwein...
Manchmal juckst es keinen; die kann man auch durchaus absturzsicher gestalten ohne das man das von außen erkennt.

Aber wenn du nur einen irgendwie hast der dir krumm will...
 
L

Loads

Lt. Landratsamt darf ich gar kein Geländer dran machen.
Das mit auf den Nachbarn hinunterschauen ist kein Problem weil der seine Garage direkt an unsere bauen muss.
Also ich denke ich lege mir mal einen Kunstrasen direkt vor die Terrassentür.
 
M

Mottenhausen

Bei uns wird es die selbe Situation. Allerdings haben wir uns daher entschieden 2 "baulich getrennte" Einzelgaragen nebeneinander zu stellen. Eine am Haus mit Dachterrasse und 3m Abstand zum Nachbarn, die nächste dann als Grenzbebauung in den freibleibenden Streifen. Natürlich ohne Terrasse. Laut Hausbauer sollte das rechtlich funktionieren, werde da aber nochmal einen Fachmann befragen.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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