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ᐅ 30.000€ Aufpreis für Erdwärme sinnvoll? Erfahrungen?

Erstellt am: 14.03.22 16:00
N
NBN2022
Hallo zusammen,
ich würde mich hier über eure Schwarmintelligenz sehr freuen. Folgende Lage: Wir bauen z.Zt. mit einem Bauträger in NRW. Schlüsselfertiges Doppelhaus mit Keller. KFW55. Inkl. Förderung.
Nun stehen wir vor der Frage: Wechsel von Gas (Standard) auf Erdwärme? Laut BT Aufpreis ca. 30.000€. Luftwärmepumpe wird seitens der Stadt leider nicht bewilligt. Lange Geschichte. Können wir leider nicht ändern. Gedanken unsererseits:
- Gas zur jetzigen Zeit...lieber nicht
- 30.000 Aufpreis: Aua!
- Zu spät um auf KfE55EE umzuschwenken, so dass wir leider wohl nur die "alte" KfW55 Förderung erhalten- der höhere Zuschuss bei EE hätte natürlich geholfen --> die KfW sagte aber in der Hotline, dass diese "Verbesserung" auf EE nicht schädlich auf unseren zugesagten 55er Kredit auswirkt (nach dem Motto: stark abgewichen vom Antrag: Pech gehabt). Kann das einer bestätigen? Die finale Bestätigung zur Durchführung ist ja dann doch sehr "anders".
- ist es sinnvoll, Gas einzubauen und dann nachträglich mit andere Förderung in 1-2 Jahren auf Erdwärme umzusteigen? Dann könnte man vlt. 30% Förderung erhalten, die jetzt nirgends möglich sind. Ist natürlich irre. Aber bei den Preisen denken wir alle Ideen durch.
- andere Ideen?
Vielen Dank!
G
guckuck2
16.03.22 06:30
Ist das so ein Bebauungsplan der ggf. sogar privat(wirtschaftlich) erstellt wurde, für eine Fläche, die von einem Bauträger vollständig entwickelt werden soll? So eine Siedlung
mit ein, zwei Haustypen und das wars?
Gibt ja, ist hier im Forum nur nicht gerade geläufig.
N
NBN2022
16.03.22 06:36
Ja genau. Mit insgesamt 4 Häusern, alle 4 sehen identisch aus. "Nahverdichtung" in einem Ortskern.
B
Benutzer200
16.03.22 07:58
NBN2022 schrieb:

Auf explizite Nachfrage zu Luftwärmepumpe. Nur Erdwärme wurde genehmigt. Kannst du mir vielleicht eine "Quelle" nennen, nach der ich das "nicht" genehmigen lassen muss, obwohl der Bebauungsplan jegliche Ansichten von dem Haus und Grundstück abbildet und das ja eine Änderung ist? Danke sehr.
Nein, ich kann Dir keine Quelle nennen, da es die nicht gibt. Es ist genau anders herum, der Bebauungsplan inkl. der textlichen Festsetzung gibt vor, was erlaubt ist bzw. was verboten ist. Ist etwas nicht verboten (und widerspricht nicht allgemeinem Baurecht), so ist es erlaubt. Deshalb reite ich ja darauf herum, wo es steht, dass die Luft-Wasser-Wärmepumpe verboten ist.
Und nach Deiner Schilderung ist sie erlaubt (ggf. Abstandsflächen einhalten). Insofern passt meine Aussage, dass der BT kein Bock drauf hat. Kannst ja auch ein reines Innengerät verbauen ohne die Optik außen zu stören.

P.S. Halte Dich nicht an bunten Bildchen fest.
N
NBN2022
16.03.22 19:31
Vielen Dank für euren Input! Wir werden noch einmal das Gespräch mit dem BT suchen, welche Lösungen er uns anbieten kann...