Was ist beim Architekten enthalten? Was kommt an Plankosten dazu?

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E

exerfoe

Hallo zusammen,

wir planen wohl mit einem Architekten zu bauen, und haben ein Angebot vom Architekten vorliegen was soweit auch zu den HOAI 2013 passt.

Ich frage mich jedoch, ob die Kosten für weitere Fachplaner noch dazu kommen. Z.B. Tragwerksplanung und technische Ausrüstung (gibt es noch weitere?), die in den HOAI ja auch gesondert aufgeführt werden. Oder sind diese in den Gesamthonorar bereits enthalten und der Architekt bekommt entsprechend weniger wenn der dies fremd vergibt.

Vielen Dank und viele Grüße
exerfoe
 
J

JDoerbecker

Energieberater, Elektroplanung, Planung Heizungskonzept....
Planen lassen kannst du viel, evtl. bekommst du es bei Auftragsvergabe erstattet.
 
E

exerfoe

Vielen Dank schon mal für die Antworten! Was für mich noch offen ist, ist ob es Plankosten gibt, die eigentlich im Architektensatz enthalten sind - vielleicht z.B. Statik - die Tätigkeit aber durch einen Statiker durchgeführt wird. Kommt das dann zu den Architektenkosten nach HOAI dazu oder muss der "Architekt" eigentlich was abgeben, weil er das auch hätte machen können?
 
N

nordanney

Der Statiker kommt auf jeden Fall noch dazu. Der Architekt "plant nur" das Haus, die Planung der Haustechnik bzw. die Statik werden separat vergeben (es sei denn, Dein Architekt kann alles - zusätzlich bezahlen musst Du es dann aber trotzdem). Unser Statiker hat z.B. noch einmal rd. T€ 8 gekostet.
 
B

Bauexperte

Hallo,

wir planen wohl mit einem Architekten zu bauen, und haben ein Angebot vom Architekten vorliegen was soweit auch zu den HOAI 2013 passt.
Welche Leistungsphasen und/oder sonstigen Leistungen hast Du beauftragt?

Ich frage mich jedoch, ob die Kosten für weitere Fachplaner noch dazu kommen. Z.B. Tragwerksplanung und technische Ausrüstung (gibt es noch weitere?), die in den HOAI ja auch gesondert aufgeführt werden. Oder sind diese in den Gesamthonorar bereits enthalten und der Architekt bekommt entsprechend weniger wenn der dies fremd vergibt.
Abgesehen davon, daß hier Niemand genau weiß, "was" Du vereinbart hast, ist es üblicherweise so, daß sich der beauftragt Architekt zuvorderst mit seinen ureigenen Aufgaben beschäftigt; Pläne entwerfen und die Baugenehmigung erwirken und - sofern beauftragt - die Ausführungspläne erstellen.

Weiters brauchst Du einen Bodengutachter, denn darauf fußt die statische Berechnung; bedeutet auch, ein Statiker muß ebenfalls beauftragt werden. Wünscht Du eine exakte Abstimmung der technischen Einbauten braucht es auch einen Tragswerkplaner.

Hinweis: nach meiner Erfahrung ist ein guter Architekt nicht auch automatisch ein guter Bauleiter; gilt auch umgekehrt. Du solltest daher darüber nachdenken, diesen Part extern zu vergeben.

Und ganz wichtig: "nur" dann - und "wirklich" nur dann - das Abenteuer Neubau mit einem Architekten in Angriff nehmen, wenn ausreichende, finanzielle Reserven zur Verfügung stehen. Ein Architekt erstellt - wie auch immer er das Kind nennt - eine grobe Kostenschätzung, basierend auf seinem Zahlenmaterial. Es gibt nur wenige Architekten, welche in der Lage sind, die Kosten eines Neubaus annähernd exakt zu benennen. Der finale Preis des Neubau´s stellt sich daher erst mit Zugang der letzten Ausschreibungsunterlagen heraus.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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