Grundstück wurde genehmigt, wie geht es weiter?

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Timmi1608

Hallo Zusammen,

Vielen Dank erst einmal für die vielen Anregungen und Tipps!

Wir haben eine Bauvoranfrage gestellt und diese wurde uns gestern per formlosen Schreiben vom Bauamteiter genehmigt.
Um eine rechtliche Grundlage zu haben, werden wir aber noch ein detaillierteres Schreiben erhalten.

Von der Stadt haben wir auch schon einen Auszug aus dem Lageplan erhalten (in welchem wir unser Bauvorhaben skizzieren mussten).
Ist dieser Plan zum Einholen von Angeboten ausreichend oder braucht man etwas genaueres? Maße sind auf dem Plan nicht enthalten, lediglich
der Maßstab.

Bezüglich der Höhe des Hauses mache ich mir keine Sorgen. Als Richtlinie gilt mein Elternhaus, welches in 2,5 geschossiger Bauweise errichtet wurde.
Das können wir uns definitiv nicht leisten. Auch die Häuser im Umfeld wurden so gebaut. Wir wollen aber lediglich 1,5 geschossig bauen.

Der Zugang zum Haus kann nur über die Eintragung einer Baulast geregelt werden. Eine separate Zufahrt wurde von den Nachbarn abgelehnt, die Genehmigung haben wir nur bekommen, wenn wir die vorhandenen Fußwege nutzen.

Der "Nachbar" baut zwei Häuser weiter und aufgrund der Hanglage ergibt sich für ihn eine deutlich schlechtere Situation, als für uns. Er baut an der überhaupt tiefstmöglichen Stelle und wir liegen ein gutes Stück höher.

Die Hauptsorge bei dem ganzen Vorhaben sind tatsächlich die anfallenden Mehrkosten aufgrund der speziellen Situation. Zu allem Übel würde das Haus mit der Außenmauer direkt an der Oberkante einer Mauer enden, die einen Meter nach unten abfällt. Daher müssten wir wahrscheinlich ohnehin ein tieferes Fundament graben. Unsere finanzielle Situation ist jetzt nicht rosig, von der Bank wurde uns ein Darlehen von über 270 000 Euro angeboten. Allerdings wurde damals noch nicht das Grundstück als Eigenkapital eingerechnet, dadurch erhoffe ich mir etwas mehr Spielraum nach oben. Das Grundstück wird voraussichtlich sehr klein werden, nur das Haus plus die minimalen Grenzabstände. Daher befürchte ich, dass das finanziell nicht hinhauen könnte, einen Keller würde ich von vornherein ausschließen.
 
emer

emer

Wenn die Bank ein zu finanzierendes Limit angibt ändert da ein Grundstück (dazu ein sehr kleines) nicht viel dran. Im besten Fall sinkt dadurch der Zins. Fallende Zinsen sind durch steigende Tilgung auszugleichen - nicht durch ein höheres Darlehen. (Meine Weltansicht)

Das Limit ergibt sich demnach aus dem Teil des Einkommens der an die Bank zurückgezahlt werden kann. Und der steigt ja nicht, nur weil ihr ein Grundstück habt.

Wie sieht es sonst mit Eigenkapital aus?
Die Bank nimmt das (am Ende inkl. Haus) ja als Sicherheit.

Was meinst du wie sicher die Bank ihr Geld im Fall des Falles einstuft, sollte es am Ende darum gehen das Haus zu veräußern. Ein Haus auf einen kleinen Grundstück und in zweiter Reihe.

Da würde ich als Bank auch recht früh den Deckel darauf machen.

Sollte das Einkommen dazu nicht rosig aussehen, ergibt beides zusammen eine schlechte Position für ein hohes Darlehen.
 
T

Timmi1608

Mein Bankberater meinte, das Grundstück sei "Bodengeld" und würde voll als Eigenkapital angerechnet werden. Bei vorhandenem Grundstück wollte er uns unser Vorhaben eher finanzieren, ohne aber genaue Zahlen zu nennen.

Bei dem Grundstück hätten wir noch die Möglichkeit, unterhalb der besagten Mauer 6 Ar Gartengrundstück auf uns umschreiben zu lassen. Das wollten wir aber eigentlich vermeiden, ich will mich ja nicht an meinen Eltern bereichern. Daher wollten wir nur das nötigste umschreiben.

Unser Eigenkapital auf der Bank beträgt derzeit knapp 35.000 Euro. Das Einkommen ist soweit stabil, wir haben 3300 Euro im Monat zur Verfügung, inkl. 2x Kindergeld. Das Einkommen wird derzeit ausschließlich von mir erwirtschaftet, meine Frau wird aber in ca. 2 Jahren wieder einsteigen, wenn beide Kinder in der Kita sind.
 
emer

emer

Das mit dem Grundstück ist schön, ändert aber Null an meiner Aussage.

Ich vermute mal, dass das Einkommen dafür sogt das bei 270.000€ Schluss ist. Ist auch nur seriös.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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