Noch Amtliche Wege bis zum Eigenheim vergessen?

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f-pNo

f-pNo

Die Frage war ja nach amtlichen wegen :)
Da hast Du vollkommen Recht.
Ich denke aber, dass man dies nicht so trennen sollte.
Denn wenn aufgrund des Bodengutachtens die Pläne geändert werden, könnte dies eine Neueinreichung/Änderung der Pläne für den Bauantrag nach sich ziehen. Und eine Nachreichung/Änderung zieht meines Wissens einen langwierigen Prozess und zusätzliche Kosten nach sich. ;)
 
B

Bauexperte

Guten Abend,

... die Bodenplatte dafür soll schon im Oktober diesen jahres gegossen werden.
Weshalb, bzw. was erhoffst Du Dir davon?

Jetzt müssen die "Amtlichen Wege" recht zügig gehen, denken wir, damit wir alles bis im Oktober hinbekommen, aber haben wir noch einen schritt oder schritte vergessen??
- erst mal brauchen wir die ganzen Papiere von unserem architekt(Bebauungsplan,und die Gesamtkostenaufstellung sowie alles rechtliche!?)
- dann Termin bei der bank wegen der finanzierung, Parallel die papiere von einem Baufachanwalt prüfen lassen....
-Grundstück kaufen
- dann papiere bei der gemeinde einreichen und einen bauantrag für oktober stellen(das macht glaub ich der architekt?!)
- kommt dann der notarTermin ??:-D
- und dann auf den roten punkt warten und loslegen??!!
Zuvorderst und vor allem Anderen ist der Gang zur Bank oder einem unabhängigen Finanzierer - am Besten beides - angesagt; dieser Tage sind auch Versicherer eine Anfrage wert. Erst wenn Du weißt, wie viel Geld Du in die Hand nehmen kannst, kannst Du komfortabel entscheiden, wie viel Du bewegen "willst"! Und Lass Dir nicht einreden, Du müßtest ein Angebot eines Anbieters xyz in Händen halten; Banker und auch unabhängige Finanzierer können Deine Situation auch ohne Angebot sehr gut beurteilen ;)

Dann erst das Grundstück kaufen (ich unterstelle, Du weißt, weshalb Du es kaufen möchtest), dann einen öffentlichen Vermesser mit der Erstellung des Vorabzug Lageplanes beauftragen. Erst wenn der Vermesser tätig war, kann Dein Architekt den Bauantrag stellen, welcher im Übrigen über den Katasterauszug, den Bebauungsplan und die textl. Festsetzungen verfügen sollte. Liegt das Grundstück nicht in einem Bebauungsplan-Gebiet, greifen die üblichen §§.

Ob Du einen regulären Bauantrag stellen mußt oder im vereinfachten genehmigungsverfahren einreichen kannst, kann nur Dein Architekt Dir sagen.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
D

DG

... dann einen öffentlichen Vermesser mit der Erstellung des Vorabzug Lageplanes beauftragen. Erst wenn der Vermesser tätig war, kann Dein Architekt den Bauantrag stellen, welcher im Übrigen über den Katasterauszug, den Bebauungsplan und die textl. Festsetzungen verfügen sollte.
Schön wär's. ;)

Tatsächlich gibt es Städte und Kommunen, die verlangen, dass Höhen und Grundstückmaße oder zumindest die Absteckung des Baukörpers zwingend vom Vermessungsingenieur zu erbringen/bestätigen sind, ist aber längst nicht überall so. Sinnvoll ist es zumindest dann, wenn die Grenzen örtlich unklar, nicht rechtwinklig/parallel verlaufen, das Kataster nicht dem aktuellen Standard entspricht und/oder das Grundstück voll ausgenutzt werden soll bzw. eine Grenzbebauung geplant ist.

Grundsätzlich ist es aber auch möglich komplett ohne Vermesser zu bauen, erst die Schlusseinmessung des Gebäudes muss dann zwingend beauftragt werden.

MfG
Dirk Grafe
 
B

Bauexperte

Hallo Dirk,

Der muss aber nicht zwingend vom Vermesser kommen, that's the point.
Bei uns schon und dabei spielt es keine Rolle, ob wir das BV mit kleineren BU oder größerem Partner errichten. Jetzt weiß ich aber, weshalb uns unsere langjährigen Partner in Sachen Vermessung die Treue halten :D

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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