Abriss und Neubau möglich?, bebauungstechnische Einschränkungen

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S

saiH

Hallo zusammen,

Ich habe einige Fragen zur Bebauung bzw. Nutzung eines vorhanden Grundstück.
Auf einem ca. 15m breiten und 45m langem Grundstück stehen ein Wohnhaus und ein Rohbau einer Schreiner Werkstatt. Das Wohnhaus steht auf der Westseite direkt auf der Grundstücksgrenze zum Nachbarn und auf der Südseite direkt an der Straße. Das Nebengebäude steht ebenfalls auf der Westseite an der Nachbargrenze.
Das Wohngebäude ist in sehr schlechtem Zustand sodass eine Sanierung nicht sinnvoll ist. Aus diesem Grund kommt nur ein Abriss mit Neubau in Frage. Darf das Haus wieder auf der gleichen Stelle errichtet werden, oder müssen hier die Abstandsfächen eingehalten werden. Da das Grundstück sehr schmal ist wäre dies ein Totschlag Argument da dann ein Neubau kaum mehr Platz findet. In dem Ort, vor allem in der Straße stehen fast alle Häuser direkt am Straßenrand. Welche Möglichkeiten gibt es trotzdem einen Neubau zu errichten? Wer kann da Auskunft über bebauungstechnische Fragen geben?
Das Nebengebäude soll zu einer kleinen Wohnung umgebaut werden. Gibt es hier irgendwelche bebauungsrechtlichen Einschränkungen? Welche Möglichkeiten gibt es hier?
Wie ihr seht, gibt es recht viele Fragen was bebauungstechnisch möglich ist. Wo kann man sich hier am besten beraten lassen? Wer kennt sich hier am Besten aus?
Danke saiH
 
Y

ypg

15 Meter in der Breite ist nicht schmal!!! Es würde ganz prima ein 9 Meter breites Haus drauf passen - und 6 Meter breite Häuser können ganz wunderbar aussehen, das mal nebenbei.
Ausserdem könntest Du (falls es so wäre, dass Randbebauung wegfällt) das Haus so setzen, dass wenigstens etwas Süd- und Westseite als Garten oder Hof ausgenutzt werden kann. (Auf den Ursprung zu bauen, wäre für mich ein Nogo....)

Aber: diese ganzen Fragen, die Du hast,kann Dir Eure Baubehörde beantworten. Die haben Telefon :)

Zur Werkstatt: Gewerberaum in Wohnraum zu ändern, muss man beantragen (Nutzungsänderung)
 
D

DG

Entweder lässt Du vom alten Haus eine Wand stehen - dann ist es ein Umbau. Oder Du stellst eine Bauvoranfrage mit Deinen Vorstellungen bzw. gehst mal zum Bauamt, um die Möglichkeiten auszuloten. Einen Architekten würde ich auch auf jeden Fall hinzuziehen.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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