Baugrund erhöhen / begradigen - ist das erlaubt?

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G

Grym

Bei einer leichten Hanglage, ist es erlaubt das Grundstück zu erhöhen bzw. zu begradigen? Kann dies mit dem abgetragenen Boden für den Keller erfolgen? Sind solche Maßnahmen (600qm Grundstück, nur leichte Hanglage, wenn man das als Hanglage bezeichnen kann) kostspielig? Ist das erlaubt?

Dadurch würde sich ja eine Differenz in der Höhe zu dem Nachbargrundstück ergeben. Bzw. falls das nicht erlaubt ist, könnte man das Grundstück bis 2-3 Meter zur Grundstücksgrenze erhöhen, dort befestigen und dann quasi den letzten Meter wieder zur Grenze des Nachbargrundstücks ebenerdig machen?

Das Nachbargrundstück wäre in diesem Fall übrigens bisher unbebaute Wiese (früher landwirtschaftliche Nutzfläche). Könnte langfristig auch zu Bauland werden, aber sicher nicht in den nächsten 5 Jahren. Von der möglichen Straßenführung her, wird diese Wiese aber, wenn überhaupt, sogar erst in vielen, vielen Jahren als Bauland erschlossen werden können.

Falls es relevant ist: Sachsen.
 
W

Wastl

Kommt auf deinen Bebauungsplan darauf an. Pauschal nicht beantwortbar. Bei uns ist es verboten, in unserem Baugebiet. Bei uns gibt es aber auch keinen Hang,....
 
G

Grym

Achso, noch ein Punkt: Das Haus würde sich in der Höhe eigentlich kaum oder gar nicht verändern. Das Haus steht ja eh "am Anfang" des Grundstücks an der Hohen Seite. Es geht eher darum, dass man den Garten dann begradigen kann. Ist sowas teilweise auch verboten? Und für den Garten würde sich auch "weicherer" Boden eigenen, oder?
 
N

nordanney

Wenn im Bebauungsplan keine Vorgaben gemacht werden, musst Du im Bauantrag Deine Geländemodellierung angeben und Dir genehmigen lassen.
 
W

Wastl

Wenn du den natürlichen Geländeverlauf ändern möchtest, muss du im Freiflächenplan deines Bauantrages die Höhen exakt angeben. Sollte so wie du es beschreibst kein Problem sein.
Die Kosten sind auch nicht so hoch, je nachdem wie du deine Anschüttung sichern möchtest nach oben immer offen
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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