Aussperrung des Bauherren. Kein Zutritt zur Baustelle.

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S

Sanguinius

Hallo,

der Innenausbau befindet sich in der Finalisierung.
Einen Schlüssel habe ich noch nicht, da dieser erst bei der Übernahme übergeben wird.

Leider tut der Bauträger derzeit alles, damit ich nicht mehr in das Objekt komme. Wenn ich um ein Treffen bitte, wird nicht reagiert. Wenn ich den Schlüssel holen möchte, wird er nicht herausgegeben.

Bisher habe ich diverse Mängel festgestellt, wenn ich auf der Baustelle war. Z.B. Schief angebrachte Waschbecken, kaputter Boden verursacht durch Handwerker... Entsprechend möchte der Bauträger wohl nicht mehr, dass ich mich darin aufhalte.

Ist das zulässig??
Ich kann mir das kaum vorstellen. Bisher hat sich der Bauträger nicht damit hervorgetan, die Arbeit der Handwerker zu überwachen. Den Bausachverständigen zur Abnahme hat er gleich selber organisiert und ist mit diesem - ohne mein Wissen und Anwesenheit - über die Baustelle. Wenn ich jetzt schon nichts mehr überprüfen kann, wer denn dann?
Habe ich ein Recht die Arbeiten auf der Baustelle zu überwachen?

Mit freundlichen
 
N

nordanney

Wer ist denn Bauherr - Du oder Bauträger oder GU? Wenn Du mit einem Bauträger baust, darfst Du nicht ins Haus (es sei denn, es ist etwas anderes im Vertrag fixiert), da Du ja auch noch nicht Eigentümer des Hauses bist.
Einen Sachverständigen für die Abnahme kannst sinnvollerweise nur Du (auf Deine Kosten) organisieren. Ohne würde ich das Haus nicht abnehmen.
 
S

Sanguinius

Danke für die schnelle Antwort.
Was ist denn eine GU?

Hm.. im Vertrag steht denke ich nicht explizit, dass ich jederzeit Zugang habe. Die Auflassung war noch nicht.
 
K

Krampmeier

Hallo,

GU steht für Generalunternehmer, also Dein Bauträger. Üblicherweise ist der GU auch der Bauherr und die Käufer (also Du und ich) dürfen nur nach vorheriger Erlaubnis auf die Baustelle.
Das ist bei mir jedenfalls so. Da aber üblicherweise Handwerker am Haus aktiv sind, ist es kein Problem, öfters mal dort vorbeizuschauen. Immer wieder tauchen bei der Gelegenheit auch Fragen der Arbeiter auf, die dann vor Ort geklärt werden können.
Wenn wir mit unserem eigenen Baugutachter das Haus "offiziell" besichtigt haben, haben wir dem Bauleiter immer vorher per Mail Bescheid gesagt, dass wir von seinem Einverständnis ausgehen, wenn er nichts gegenteiliges von sich hören lässt. Bisher kam nie etwas. Wir sind aber auch in der glücklichen Situation, dass wir den Hausschlüssel über den Vertriebspartner des Bauträgers nahezu jederzeit bekommen können...

Auf jeden Fall rate auch ich Dir zu einem eigenen, unabhängigen Bausachverständigen. Zumindest bei der Abnahme sollte er dabei sein. Die Kosten dafür werden sich schnell rentieren, wenn er Mängel findet - und davon ist ja bei Deinem Haus auszugehen. Er kann Euch sicher auch beraten, was die Vorgehensweise im Anschluss angeht, damit die Mängel schnell behoben werden.
 
Der Da

Der Da

Da du mit Bauträger arbeitest, hast du in der Regel kein Recht "sein" Haus zu betreten.

Der Bauträger hat nur die Pflicht, dir ein Mängelfreies Haus zu übergeben. Was während der Bauphase geschieht, hat dich nicht zu interessieren, oder hättest du vertraglich regeln müssen.
Ob du bei der Übergabe entscheiden kannst, ob das Haus mäglelfrei ist wage ich zu bezweifeln.... also unbedingt Sachverstand zur Abnahme mitnehmen, bzw vorher prüfen lassen.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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