Welche Möglichkeiten hat das Bauamt unseren Bauantrag abzulehnen?

4,50 Stern(e) 4 Votes
K

kirsel

Guten Morgen.

Wir haben eine Baulücke in einem Wohngebiet gekauft in dem es keinen Bebauungsplan gibt. Sofern ich richtig informiert bin bedeutet das: Anpassung an die Nachbarbebauung. Da in der Nachbarschaft aber sehr unterschiedliche Häuser stehen (sowohl von der Art und Weise als auch z.B. von der Ausrichtung etc.), hat man doch eigentlich relativ viele Freiheitsgrade oder?

Unser Architekt ist bereits beim Bauamt vorstellig geworden, hat aber den Bauantrag noch nicht eingereicht. Das Bauamt hat aber schon signalisiert, dass es mit den Plänen "nicht zufrieden" ist.

Welche Möglichkeiten hat das Bauamt unseren Bauantrag abzulehnen, insbesondere dann, wenn es keinen Bebauungsplan gibt?
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo,

wenn kein Bebauungsplan vorliegt gilt üblicherweise der §34 Baugesetzbuch.

Bist Du Dir sicher, dass diese Vorschriften für Euer Baugrundstück gelten?

Gibt es eventuell Vorgaben in Form von Baulinien?

Wenn das Bauamt schon signalisiert, dass es mit den Plänen nicht zufrieden ist, würde ich mir erläutern lassen, was ihnen nicht gefällt.

Im Zweifel bringt auch eine offizielle Bauvoranfrage Klarheit.

Grüße,

Dirk
 
Der Da

Der Da

deckt sich denn euer Bauplan denn mit einem der anderen Häuser? Oder habt Ihr Euch zu viel Freiheiten genommen?

Wenn das Bauamt gegen Euren Entwurf ist, muss eben der Entwurf angepasst werden.
 
W

Wastl

Wenn das Bauamt gegen Euren Entwurf ist, muss eben der Entwurf angepasst werden.
Nö. Entschieden wird im Gemeinde-/Stadtrat. Das Bauamt gibt dort eine Empfehlung an - aber diese muss nicht geteilt werden. Lehnt der Gemeinde / Stadtrat ab, kann Widerspruch bei der Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt) eingelegt werden. Diese können die Entscheidung des Gemeinde- / Stadtrats ersetzen.
Ob du Erfolg hast kann man davor nicht beurteilen. Das kommt auch oft auf die Tageslaune an,... Ich weiß auch nicht wie dein Architekt beim Bauamt aufgetreten ist. Dort sitzen auch "nur" Menschen, die anfällig sind bei zu forschem, arroganten, usw. Auftreten von Antragstellern.
 
K

klblb

Guest
@Wastl
Dass im Gemeinde/Stadtrat über den Bauantrag eines jeden Einfamilienhaus entschieden wird, wäre mir neu. Vielleicht auf dem kleinen Dorf, aber wohl kaum in Orten > 10.000 Einwohner. Da hätte der Gemeinderat dann aber viel zu tun. Ganz zu schweigen von Großstädten mit hunderten Bauanträgen monatlich.

Ich als Bauherr war mit dem Architekten beim Bauamt und habe VOR Einreichung des Bauantrags in einer Art "Sondierungsgespräch" das Bauvorhaben vorgestellt. Das gleiche beim Stadtplanungsamt. Da wurden die Dinge dann so durchgesprochen, dass der Bauantrag problemlos genehmigt wurde. Diese Gespräche muss man mit ein wenig Fingerspitzengefühl führen. Das würde ich dem Architekten nicht allein überlassen. Wie Wastl schon sagt, dort sind auch nur Menschen. Wie es in das Amt hineinschallt, so schallt es wieder heraus
 
W

Wastl

@klblb: Bauanträge werden bei uns in der Gemeinde (ca. 12.500 EW) alle einzeln behandelt, außer es gibt einen qualifizierten Bebauungsplan und der Bauherr unterschreibt, dass er die Vorgaben des qualifizierten B-Plans einhält. Dann prüft nur die Verwaltung.
Auch in München werden die einzeln behandelt, dafür gibt es dann nen Bezirksausschuss der diese behandelt. Die übergeordnete Stelle ist dann aber nicht mehr das Landratsamt sondern die Stadt.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42348 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben