F
fromski
Hallo,
wir sind neu hier im Forum angemeldet, haben aber schon so einiges zum Thema Hauskauf/-Bau gelesen. Anfangs wollten wir ein "Gebrauchthaus" kaufen, da der Markt in Berlin aber derzeit nicht so viel in unserem Budgetbereich bietet, sind wir immer mehr in Richtung Bau mit der Suche gegangen. Dabei wären wir auch mit einem Reihen- oder Doppelhaus zufrieden, sofern die Lage und der Preis passt. Nun haben wir ein Exposé der Deutschen Reihenhaus AG zugeschickt bekommen. Nette Lage, guter Preis und was die Ausstattung betrifft zumindest sehr solide, wenn natürlich auch nicht Luxus. Allerdings besteht dort WEG-Teilung. Nun kennen wir die negativen Seiten und sind auch nicht so recht begeistert von der Aussicht, dass einen die lieben Nachbarn zu irgendwelchen Kosten verdonnern könnten, die man selbst nicht ausgeben würde.
Jetzt aber zu meiner Frage, die wir rechtlich grad nicht 100% einordnen können. In dem Exposé steht folgender Absatz:
Viele Grüße aus Berlin!
wir sind neu hier im Forum angemeldet, haben aber schon so einiges zum Thema Hauskauf/-Bau gelesen. Anfangs wollten wir ein "Gebrauchthaus" kaufen, da der Markt in Berlin aber derzeit nicht so viel in unserem Budgetbereich bietet, sind wir immer mehr in Richtung Bau mit der Suche gegangen. Dabei wären wir auch mit einem Reihen- oder Doppelhaus zufrieden, sofern die Lage und der Preis passt. Nun haben wir ein Exposé der Deutschen Reihenhaus AG zugeschickt bekommen. Nette Lage, guter Preis und was die Ausstattung betrifft zumindest sehr solide, wenn natürlich auch nicht Luxus. Allerdings besteht dort WEG-Teilung. Nun kennen wir die negativen Seiten und sind auch nicht so recht begeistert von der Aussicht, dass einen die lieben Nachbarn zu irgendwelchen Kosten verdonnern könnten, die man selbst nicht ausgeben würde.
Jetzt aber zu meiner Frage, die wir rechtlich grad nicht 100% einordnen können. In dem Exposé steht folgender Absatz:
Lese ich das richtig, dass das im Grunde eine Art Realteilung light darstellt? Wenn ja, dann könnten wir durchaus damit leben, dass die Eigentümerversammlung über Wege und Müllplätze mitbestimmt, solang der Rest in unserer Obhut bleibt. Oder übersehe ich da nun irgendwelche Fallstricke?Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass bei einer WEG-Teilung die Gebäudehülle (Dach und Fassade) zwingend der Gemeinschaft gehört. Die Deutsche Reihenhaus hat hierzu einen
speziellen Passus in die Teilungserklärung eingebaut:
"Jeder Eigentümer eines Wohnungseigentums hat das ausschließliche Sondernutzungsrecht am gesamten gemeinschaftlichen Eigentum der Wohneinheit, in dem sich seinSondereigentum befindet. Entsprechendes gilt für die Garagen.
Im wirtschaftlichen Ergebnis ist damit jeder Eigentümer für die Erhaltung und Instandhaltung seiner Wohneinheit, einschließlich deren Dachflächen, Fassaden, Fenstern, Haustür,
tragenden Gebäudeteilen und seiner Garage und der jeweils zugeordneten Grundstücksfläche selbst verantwortlich und hat auch die dafür anfallenden Kosten allein zu tragen."
Dieser Passus regelt das gemeinschaftliche Eigentum der Gebäudehülle. Das heißt: Sie sorgen für die Instandhaltung und tragen die Kosten für Fassade und Dach. Somit sind
Sie für Ihr Haus und Ihre Fassade selbst verantwortlich. Die gemeinschaftlichen Kosten und Entscheidungen beschränken sich auf die Wege und Müllplätze.
Viele Grüße aus Berlin!