Was steht denn in den textl. Festsetzungen zum Bebauungsplan? Darf das Oberflächenwasser überhaupt versickern oder muß es in den öffentlichen Kanal geführt werden? Wenn Letztgenanntes, kannst Du Dir jedweden Aufpreis schenken - außer Dir gefällt die Optik besser; ansonsten bspw. die obligatorischen, teildurchlässigen, Steine wie im Anhang. Diese dürften imho keinen Aufpreis erfordern.Bauträger rät andere Steine zu wählen ( gegen Aufpreis) um "Oberflächenwasser" zu sparen.
Ganz dumm gefragt, was meint er damit..............................