Hallo Ingo,
der Geschmack/Rat der User hier wird Dir nichts nutzen ...
Vereinbare einen Termin beim, für Dein BV zuständigen Bauplanungsamt und kläre zunächst die Möglichkeiten. Ich kann mir kaum vorstellen, daß sie Dir freistellen werden, Dein Haus nebst Garage dort zu positionieren, wo es Dir beliebt.
Das Grundstück liegt an einer Ecke - entweder, Du wirst Dich mit der Bestellung des Hauses an die nach oben verlaufende oder unten nach links verlaufende Bestellung der Bestandshäuser halten müssen. Heißt, entweder paßt sich der Hauskörper der einen oder der anderen Firstrichtung/Ausrichtung an. Eine Flucht wirst Du einhalten müssen.
Schau Dir im Weiteren an, wie die Garagen bei beiden Möglichkeiten positioniert sind; ich bin mir relativ sicher, daß nicht das ganz Grundstück als überbaubare Fläche anzusehen ist.
Liebe Grüsse, Bauexperte