Was genau bedeutet "oder gleichwertig"?

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C

ChristianF

Hallo zusammen,

Ich hatte heute ein sehr interessantes Gespräch mit einem Bauträger, in dem es um besagte Formulierung ging, welche reihenweise in Bauleistungsbeschreibung auftaucht.

Seine Interpretation, basierend auf dem Beispiel eines Lichtschalters.

Bauleistungsbeschreibung sagt: Lichtschalter, weiss oder cremefarben, Busch-Jäger Serie S1 oder gleichwertig.

Seine Interpretation: ein Baumarkt-Lichtschalter der Eigenmarke "Budget" schaltet auch das Licht, gibt es auch in weiß oder cremefarben, ist also gleichwertig. Ihm geht es um die funktionelle Gleichwertigkeit.

Meine Interpretation: einen Marken Lichtschalter von Busch Jäger kann er zB mit Gira ersetzen, die Produkte sind halbwegs gleichwertig da beides Markenprodukte. Hier geht es um die qualitativ-finanzielle Gleichwertigkeit.

Wie seht ihr das?

Viele Grüße, Christian
 
I

Irgendwoabaier

'oder gleichwertig' bedeutet, Dir kann nahezu alles untergeschoben werden, solange es Deinem Geschäftspartner passt.
Funktion - ist gleichwertig erfüllt.
Optik - ist doch nahezu identisch, also gleichwertig.
Preis ist doch egal - schreibt man halt einen Mondpreis dran, schon ist der auch gleichwertig.

Also genauso wie 'deutsches Markengerät' - besagt herzlich wenig.
 
K

K.Brodbeck

Hallo ChristianF,

mein Vorredner hat leider die Praxis schon erwähnt. In der Theorie sollte das bedeuten, dass der Unternehmer auch die Möglichkeit hat ein in Qualität, Funktion und Optik gleichwertiges Produkt anzubieten. Wenn er dann irgendein Produkt anbieten könnte (wie in Ihrem Bsp. die Baumarktserie), könnte man sich die Spezifikation sparen.

Wir verwenden die Formulierung oft bei Produkten, wo wir keinen Wert darauf legen, dass es genau das Produkt ist, sondern z.B. nur die Eigenschaften eingehalten werden sollen.

Bei Schalterserien sehe ich keinen Sinn dahinter 'oder gleichwertig' zu schreiben. Dort schreibe ich ein Schalterprogramm aus, wenn der Bauherr noch eine günstige Alternative will, dann gibt es eine Zusatzposition, in dem der Elektriker seine Alternative offerieren kann.

lg

K.Brodbeck
 
W

wadenkneifer

Hallo Christian,

wir haben bei der Auswahl der Anbieter um die Leistungsbeschreibungen mit "oder gleichwertig" recht schnell aussortiert. Es wurde im Gespräch immer sehr schnell deutlich, dass diese "Option" vor allem dem Anbieter dazu dienen soll, schlechteres Material liefern zu können. Es ging nie um "falls nicht lieferbar ist" oder "es gibt Euch die Wahl, auszusuchen".

Wenn man ein bisschen weiter sucht, findet man sehr schnell Anbieter, wo diese "Formel" gar nicht mehr auftaucht oder nur sehr eingeschränkt eingesetzt wird (und wenn, dann bei Bauteilen, wo das weniger "wichtig" ist). Diese Anbieter haben "komischerweise" auch insgesamt meistens ein deutlich besseres Bauchgefühl hinterlassen. Teurer waren sie "komischerweise" nur wenig. Im Angebot unseres ausgewählten Bauunternehmens (48 Seiten lang) taucht der Begriff "oder gleichwertig" kein einziges Mal auf.

Lg
Michael
 
C

ChristianF

Hallo Michael,
Danke für Deine Antwort. Mich würde interessieren wie sich das Aussortieren im preislichen Gefüge niedergeschlagen hat. Klar kenne ich auch solche Anbieter, für ein vergleichbares Haus zahlen wir dort aber ein Viertel bis ein Drittel mehr, und das ist im Budget leider nicht drin..

Viele Grüße, Christian
 
B

Bauexperte

Hallo Christian,

ganz ohne "gleichwertig" geht es nicht - dafür kann während der Bauphase zu viel Unvorhergesehenes geschehen.

Ich hatte heute ein sehr interessantes Gespräch mit einem Bauträger, in dem es um besagte Formulierung ging, welche reihenweise in Bauleistungsbeschreibung auftaucht.

Seine Interpretation, basierend auf dem Beispiel eines Lichtschalters.

Bauleistungsbeschreibung sagt: Lichtschalter, weiss oder cremefarben, Busch-Jäger Serie S1 oder gleichwertig.

Seine Interpretation: ein Baumarkt-Lichtschalter der Eigenmarke "Budget" schaltet auch das Licht, gibt es auch in weiß oder cremefarben, ist also gleichwertig. Ihm geht es um die funktionelle Gleichwertigkeit.
Dann solltest Du die Finger tunlichst von einem Werkvertrag lassen, denn ein Bauträger im besten Sinne ist er ganz sicher nicht ... vmtl. auch ein Billiganbieter.

Meine Interpretation: einen Marken Lichtschalter von Busch Jäger kann er zB mit Gira ersetzen, die Produkte sind halbwegs gleichwertig da beides Markenprodukte. Hier geht es um die qualitativ-finanzielle Gleichwertigkeit.
Aber erst in jüngerer Zeit; beide Anbieter gehören nicht zu den preiswertesten ihres Gewerkes, aber Gira hat immer noch ein Schüppchen oben auf gelegt. Ganz sicher bedeutet Busch Jäger aber nicht gleichwertig zu Baumarktware.

Teurer waren sie "komischerweise" nur wenig. Im Angebot unseres ausgewählten Bauunternehmens (48 Seiten lang) taucht der Begriff "oder gleichwertig" kein einziges Mal auf.
Das ist leider ein Umstand, welchen viele Bauherren nicht wahr haben wollen. Denn - wenn ein Billiganbieter alle gewünschten Positionen eines Bauherren bepreist, ist er ebenso beim Preis eines seriösen Anbieters; Niemand hat etwas zu verschenken! Nur der Einstandspreis auf dem Angebot unten rechts (mit deutlich abgespeckter Leistung) funzt leider immer noch ....

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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