Hallo zusammen,
viele der hier abgegebenen Antworten sind zwar prinzipiell richtig, geben zum Teil aber leider nur die halbe Wahrheit wider.
Zunächst ist einmal ist zu bemerken, das es für den Begriff "Schlüsselfertig" keine rechtssichere Grundlage bzw. Begriffsbestimmung gibt, so weit ich weiß.
Bei dem Begriff "Bezugsfertig" würde das ein Richter sicherlich anders sehen.
Ergo, es kommt darauf an, was in dem Vertrag und den Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Schlüsselfertig-Anbieters drinsteht.
So kann es zum Beispiel sein, das sämtlich Anschlüsse (Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Telefon usw. incl. aller zugehörigen Arbeiten) im Angebotspreis nicht enthalten sind und das Abwasserrohr lediglich 1/2 Meter aus dem Fundament heraus schaut.
Hier kann ich nur zu allerhöchster Vorsicht raten, gegebenenfalls ist ein Fachanwalt für Baurecht hinzuzuziehen, denn ein Laie ist hier sicherlich überfordert.
Gerade auf diesem Feld tummeln sich sehr viele schwarze Schafe.
Außerdem birgt die Erstellung eines Gebäudes durch einen Schlüsselfertighersteller unter Umständen ungeahnte und gravierende Nachteile, ja sogar Gefahren, die den Bauherren sehr, sehr teuer zu stehen kommen können.
Hier nur einige wenige kurz festgehalten:
Ganz wichtig: Nie Vorauszahlungen leisten, sondern nur nach Baufortschritt! Aber wer kontrolliert das?
Wer genau (welche Handwerksbetriebe) führt eigentlich die Arbeiten am neuen Eigenheim aus und zu welchem Preis? Wer kontrolliert diese Arbeiten?
Wenn Gewerke in Eigenleistung erbracht werden sollen, bekomme ich die tatsächlichen Kosten erstattet? Würde ich für den gleichen Preis einen anderen Handwerker bekommen?
Was passiert eigentlich wenn der Schlüssefertigbauer während der Bauzeit Insolvenz anmeldet????
Ich hoffe Euch hiermit nicht zu sehr verunsichert und trotzdem ein wenig weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Danton