Grunderwerbsteuer bei Hauskauf

4,80 Stern(e) 4 Votes
E

ed55

Man hat mir ein Häuschen mit Grundstück zum Kauf günstig angeboten, das saniert werden müsste, war mir aber auch Spass machen könnte.
Nun stelle ich die Kosten zusammen, die mit dem Erwerb zusammenhängen, dazu gehört auch Grunderwerbsteuer.
Die hängt ja von der "Bemessungsgrundlage" ab, also wieviel das Grundstück wert ist.
Wie erfahre ich diese Zahl? Gibt es da eine Liste oder Formel bei der Stadt?
Oder ist das verhandelbar?
Meines Erachtens müsste der Wert des Grundstücks stets niedriger angesetzt werden als Haus+Grundstück.
 
I

Irgendwoabaier

Leider nein - die grunderwerbsteuer fällt auf den gesamten Kaufpreis an, der im Rahmen des Grunderwerbs fällig wird.
Sie ist nicht zu verwechseln mit der Grundsteuer, die von Hebesatz sowie 'Einheitswert' des Grundstücks abhängt. Dieser wird laut Gockel vom Finanzamt festgelegt, die Grundsteuer wird jährlich verlangt, und zwar von demjenigen, dem das Grundstück zum Stichtag gehört.

Ansonsten: Warum sollte der Wert des Grundstücks stets niedriger sein wie von Haus+Grundstück? Falls der Gebäudebestand in so einem Zustand sein sollte, dass mehr investiert werden muss wie das Gebäude anschließend wert ist (und seien es nur die zusätzlichen Abriss- und Entsorgungskosten), so hat dieser Gebäudebestand ja einen negativen Wert....
 
E

ed55

Danke für die Antwort.
Also ist "Grunderwerbsteuer" ein Euphemismus für "Immobiliensteuer".

Und natürlich kann der Gebäudebestand einen negativen Wert darstellen, aus den von dir genannten Gründen.
Ein Grundstück mit einem einsturzgefährdeten Haus drauf hat ja auch weniger Wert als das gleiche leer.
 
W

Wastl

grunderwerbsteuer besteuert den Wechsel von Eigentum am Grundstück. Ein Grundstück mit einem Haus drauf und / oder Baurecht ist meist teurer, daher auch ein höherer Preis für das Grundstück - und auf diesen Preis(Kaufpreis) zahlst du Steuern. Wenn das Haus einen Neg. Wert hat, dann sollte der Kaufpreis entsprechend niedrig sein und zahlst weniger grunderwerbsteuer. Diese Steuer ist also nur vom Kaufpreis abhängig, der sich über den Markt reguliert. Einen Einheitswert hier heran zu ziehen ist sinnlos.
 
I

Irgendwoabaier

Besteuert wird der Grunderwerb. Da auf dem Grundstück verankerte Gebäude um Grundstück gehören, steigern sie den Wert des Grundstücks. Also steigt die grunderwerbsteuer.
Alternativ könnte man ja versuchen, das Grundstück ohne Gebäude zu kaufen - der Verkäufer wird aber die Abbau- und Entsorgungskosten der Immobilie auf den Kaufpreis aufschlagen. Also zahlt man dann die grunderwerbsteuer auf Grundstück + Gebäude + Abbau + Entsorgung...
Auch weitere im Rahmen des Grundstückskaufs für den Käufer angefallene Kosten (ausgenommen Notar-, Makler-, Kreditkosten) wie z.B. anteilige Vermessungskosten... gehören zum Grundstückspreis - und werden mit besteuert.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42341 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben