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dessin
Hallo Hansi02,
Das ist sicherlich nicht der Normalfall, daß die Außenmaße nicht mit der Genehmigungsplanung übereinstimmen. War ein externer Vermesser beauftragt, der das Schnurgerüst eingemessen hat ? Wie schon beabsichtigt wäre das zunächst mit dem Architekten
abzuklären. Unter Umständen muß über den Architekten auch eine Tekturplanung (=geänderte Planung) beim Bauamt eingereicht
werden und neu genehmigt werden, sollte das bisher gebaute so bleiben. Wäre zu überlegen, ob man die weiteren Werk-/
Detailpläne und Ausschreibungen von einem anderen Architekten mal Korrekturlesen läßt.........VG
Das ist sicherlich nicht der Normalfall, daß die Außenmaße nicht mit der Genehmigungsplanung übereinstimmen. War ein externer Vermesser beauftragt, der das Schnurgerüst eingemessen hat ? Wie schon beabsichtigt wäre das zunächst mit dem Architekten
abzuklären. Unter Umständen muß über den Architekten auch eine Tekturplanung (=geänderte Planung) beim Bauamt eingereicht
werden und neu genehmigt werden, sollte das bisher gebaute so bleiben. Wäre zu überlegen, ob man die weiteren Werk-/
Detailpläne und Ausschreibungen von einem anderen Architekten mal Korrekturlesen läßt.........VG