Verzweifelt - Haus wird zu klein!

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D

dessin

Hallo Hansi02,

Das ist sicherlich nicht der Normalfall, daß die Außenmaße nicht mit der Genehmigungsplanung übereinstimmen. War ein externer Vermesser beauftragt, der das Schnurgerüst eingemessen hat ? Wie schon beabsichtigt wäre das zunächst mit dem Architekten
abzuklären. Unter Umständen muß über den Architekten auch eine Tekturplanung (=geänderte Planung) beim Bauamt eingereicht
werden und neu genehmigt werden, sollte das bisher gebaute so bleiben. Wäre zu überlegen, ob man die weiteren Werk-/
Detailpläne und Ausschreibungen von einem anderen Architekten mal Korrekturlesen läßt.........VG
 
B

Bauexperte

Hallo,

Das mit dem Kamin ist eigentlich nicht schwierig, denn der Architekt hat ja in den Bauplan einen Kamin (ich meine jetzt einen, den WIR extra bauen lassen) eingezeichnet. Zudem sagte er sogar mehrmals zu meiner Frau, dass wir sogar im Keller, im Hobbyraum, einen kleineren Holzofen stellen können. Er wusste also definitiv, dass wir ein oder sogar zwei Kamine bekommen und trotzdem gab er dem Rohbauer nicht Bescheid. Wir als Laien wußten doch gar nicht, welches Rohr man im Abzugskamin braucht.
Doch, das kann sehr wohl schwierig werden. Was, wenn Architekt und Rohbauer sich den schwarzen Peter gegenseitig zuschieben? Kannst Du beweisen, daß der Rohbauer informiert war?

Mich würde interessieren, wie das denn nun aber weitergehen soll? Die Nische für die Küche hat jetzt im Rohbau das Maß, das sie eigentlich "fertig" haben müßte. Heißt: die bestellte Küche paßt nicht. Eine Wand im Wohnzimmer, die lt. Plan 3,00 m haben soll, hat nur 2,60. Wir haben es mal überschlagen und es dürften so an die ca. 8-9 qm insgesamt an Fläche fehlen (aus ganze Haus gesehen). Das Haus selbst hat nicht ganz 120 qm Wohnfläche.

Fakt ist doch: ggf. geht der kleine Rohbauer in die Insolvenz, wenn er das alles "ausbessern" bzw. neu machen muss. Und was habe ich dann davon? Hänge auch in Krediten und in einem Zeitlimit. Vorallem: wie soll das Haus nachträglich größer werden? Die Bodenplatte ist doch fix.
Zunächst einmal sollten beide versichert sein; der Architekt über seine Haftpflicht und der Rohbauer über die Bauleistungsversicherung. Wenn beide bis heute seriös gewirtschaftet haben, geht es nicht so schnell in die Insolvenz.

Dann sollte - jedenfalls nach meinem Verständnis, der Bau vorläufig gestoppt werden und mittels Sachverständiger vermessen werden. Sollten sich Deine Vermutungen bestätigen, muß im Gespräch Architekt - Rohbauer - SV - Bauherren überlegt werden, ob und unter welchen "tragbaren Einbußen" der Status quo genutzt werden kann. Findet sich hier kein Konsens ist über einen Abriss nachzudenken ... noch steht ja nur ein Teil des Rohbaus. Dazwischen gibt es imho nichts ...

Liebe Grüsse, Bauexperte
 

€uro

Hallo,
...., denn wir sind im Bauherrenverband....
Daran kann ich fast nicht glauben. Sowohl Bauherren-Schutzbund wie auch Verband Privater Bauherren stellen genügend Infomaterial zur Verfügung, wo man sich informieren kann, bevor man ein BV beginnt!
Ich würde den Beitrag da eher für eine Fake halten
Andernfalls ein erneutes Beispiel, wie man es nicht machen sollte! So blauäugig kann man doch eigentlich nicht sein

Außenmaße: Schnurgerüst wird vom Vermesser gestellt/errichtet. Aber selbst der kann sich mal irren bzw. Fehler machen! Wer ist fehlerfrei?
Welche "Schmerzen" bereitet es einem Bauherren die Außenmaße mit einem Bandmaß zu kontrollieren ? 10 min Arbeit. Bei Zweifel Klärung herbeiführen, bevor ein m³ Beton vergossen wird!
Sicherlich kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass es nicht Bauherrenverantwortung ist. Das stimmt sogar.
Aber: Vorbeugen ist stets preiswerter, als nachträglich Heilen!

v.g.
 
Der Da

Der Da

Welche Wandstärken sind denn in den Ausführungsplänen vereinbart? Wie dick sind denn die Wände jetzt?
Hat denn keiner die Bodenplatte nachgemessen, oder den Keller?
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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