Abtretungsklausel zwingend?

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f-pNo

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Jetzt auch mal meinen Senf dazu - wobei ich mich bei diesem Thema auf etwas dünneren Eis bewege.

Die Abtretung bzw. der Verkauf der Forderung hat für den Kreditnehmer keine Auswirkungen, wenn er die Vertragsbedingungen (Ratenzahlung) einhält.

Allerdings könnte es unter Umständen für ihn Probleme geben, wenn der Kreditnehmer in Zahlungsschwierigkeiten kommt.
Mit der Bank, welche ihm ehemals den Kredit gewährt hat, kann ggf. noch eine Übereinkunft geschlossen werden - z.B. Stundung, Reduzierung der Rate, Tilgungsaussetzung. Hängt meines Erachtens auch ein wenig von der Gesamtkundenbeziehung sowie der Kommunikation zwischen Kunden und Bank(Berater) ab. Daher heißt es ja oft, dass die Bank vor Ort, auch wenn sie einen leicht höheren Zinssatz hat, ggf. die bessere Wahl ist.
Unter Umständen sind solche Übereinkünfte auch beim Käufer der Forderung möglich - auch dieser möchte nicht, dass der Kredit den Bach runter geht und er plötzlich einen Ausfall in den Büchern stehen hat. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass ein solcher Käufer ggf. auch mal schneller die Karte "Hausverkauf" spielt, wenn dies sein Ausfallrisiko deutlich senkt bzw. komplett aufhebt.

z.B.
Das Darlehen ist schon zu 50% getilgt.
Die (kreditgebende) Bank hat den Gesamtkunden und die langfristige Kundenbeziehung im Blick. Sie wird ggf. versuchen den Kunden mit den o.g. Mitteln zu unterstützen, damit dieser wieder auf die Beine kommt. Den "Zwangs"verkauf des Hauses hat sie ja immer noch als Option.
Der Käufer der Forderung hat nur sein gekauftes Kreditportfolio im Blick. Wenn sich ein Ausfall abzeichnet, könnte er die restlichen 50% ausstehende Darlehenssumme ggf. zuzüglich ausfallende Zinseinnahmen / Vorschusszinsen über den Hausverkauf realisieren. Ich denke, dass hier tatsächlich ein höheres Verkaufsrisiko besteht.


Bei uns sei dazu gesagt, dass der Finanzberater uns von sich aus nur Darlehen angeboten hatte, bei denen die Bank auf den Forderungsverkauf verzichtet hatte.
 
N

nordanney

Wenn nach 50% Darlehenstilgung echte Zahlungsprobleme auftreten, ist

A) die Bank noch das kleinere Problem oder
B) jede andere Bank um eine Realkreditfinanzierung froh
 
f-pNo

f-pNo

Wenn nach 50% Darlehenstilgung echte Zahlungsprobleme auftreten, ist

A) die Bank noch das kleinere Problem oder
B) jede andere Bank um eine Realkreditfinanzierung froh
Echte Zahlungsprobleme würden z.B. bei uns entstehen, wenn ich langfristig ohne Arbeit sein (Hauptverdiener) oder anderweitig langfristig (schwere Krankheit) ausfallen würde.
Dann könnte es passieren, dass wir die langfristig hohe Rate nicht mehr tragen können.

Wobei Du evtl. Recht hast. Der Weg, dass eine andere Bank die restlichen 50% neu finanziert und damit die Rate gesenkt werden kann, könnte natürlich hierfür die Lösung sein. Allerdings - es könnte schwierig werden, eine Bank zu finden, welche die 50 % (z.B. verbliebene 150.000 Euro) finanziert, wenn der Hauptverdiener langfristig arbeitslos oder z.B. berufsunfähig ist (egal, ob die Immobilie als Sicherheit mit 100% potenziellen Werterlös herhält).
 
W

wewerad

Es geht doch überhaupt nicht um Zinsänderungsrisiken.

Vertrag ist und bleibt Vertrag. Bindend für beide Seiten und auch für "Käufer".
Und genau hier liegt denke ich das Missverständnis bei den Fragestellern. Schon im Eingangspost wird gefragt, ob der Käufer das Darlehen sofort und grundlos fällig stellen kann.

Kann er also nicht. D.h. wer mit den Zahlungen pünktlich nachkommt, ist während Zinsbindung auf der sicheren Seite.
Also nur wenn man auf Kulanz angewiesen ist, hat man eventuell schlechtere Karten...
 
V

Voki1

Viele Bauherren möchte die Finanzierung "am Wohnort" haben, also im Problemfalle ihren Sachbearbeiter ansprechen und direkt - von Angesicht zu Angesicht - Probleme oder sonstige Sachverhalte klären. Das ist einer der Gründe, warum viele Bauherren die Finanzierungen über Interhyp & Co. mit unbekannten oder entfernten Banken ablehnen, auch wenn diese günstiger sein mögen.

Genau diese Motivation kann natürlich im Falle einer Abtretung ins Leere laufen, wenn die (ursprünglich) finanzierende Bank die Forderung an eine dritte Partei verkauft. Das kann in Portfolien stattfinden (ein Bündel an bestehenden Finanzierungen), welche sich aus guten und / oder schlechten Finanzierungen zusammensetzen können.

Die Klausel dürfte in den allermeisten Fällen vollkommen OK sein. Zwangsvollstreckungen kommen nicht aus dem Nichts und vor willkürlichen Handlungen sind in Deutschland immer noch die Gerichte davor. Es wird nichts so heiß gekocht, wie uns gewisse TV-Sendungen glauben machen wollen.
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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