Andere Bodenfliesen als ausgewählt verlegt

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U

Unregistriert

Guest
Hallo,

wir haben ein grosses Problem. Wir haben mit einem GU gebaut. Vor Baubeginn haben wir die Platten bemustert und haben uns für eine quadratische schieferplatte mit struktur entschieden.
diese Platte haben wir als muster mitgenommen und so die Küche, Bad und Sanitäranlagen ausgesucht.
nun bei hausübergabe stellen wir fest dass eine andere Platte verlegt wurde (hellgrau ohne struktur) die Küche passt nicht mehr und und und,,,,

Ich habe den GU informiert und anschliessend ist der plattenleger vorbeigekommen. Er hatte ein schreiben der Bemusterung dabei, auf dem beide Platten aufgeführt wurden aber jene die wir wollten wurde als variante durchgestrichen. unterschrift nur von Ihm drauf.

wir haben nie von "varianten" gesprochen sondern uns klar für die Strukturierte Platte entschieden.
Er wollte uns für blöd verkaufen und meinte so wie bemustert, wurde verlegt.

Wir haben aber damals nur 1 Musterplatte (mit struktur) mitgenommen, welche der Bodenleger uns mitgegeben hatte um die anderen Bereiche zu bemustern.

Der GU glaubt uns irgendwie auch nicht...

Was kann man in diesem fall tun, resp. wo kann man sich melden mit so einem fall...

Danke für die hilfe...
 
B

BauLine

Wenn Du mit dem GU gebaut hast, dann ist er Dein alleiniger Vertragspartner! Egal was der zur Baustelle kommenden Plattenleger hier meint oder sagt.

Die Bemusterungsergebnisse hat ja wohl der GU erhalten und dementsprechend seine Mehr- oder Minderkosten daraus ermittelt und Dir zur Unterschrift vorgelegt. Alleinig was hier steht und unterschrieben wurde ist somit Vertragsbestandteil der GU-Leistung geworden. Dies gilt es also vorrangig zu prüfen und wenn es stimmt wie von Dir geschildert, dann ist es ggf. ein Versäumnis der GU gegenüber deren Vertragspartnern, hier der Plattenleger.

Hat sie es versäumt die richtige Fliese an diesen weiterzugeben bzw. bei ihm zu bestellen, dann ist es auch Sache der GU dieses nun wieder zu beheben. Das bedeuten würde, die nicht gewünschten Fliesen herausnehmen und gegen die ausgesuchten zu tauschen.

Warst Du denn während der Bauzeit bzw. Verlegezeit niemals an der Baustelle womit Du dies gleich hättest feststellen können?
 
U

Unregistriert

Guest
Wenn Du mit dem GU gebaut hast, dann ist er Dein alleiniger Vertragspartner! Egal was der zur Baustelle kommenden Plattenleger hier meint oder sagt.

Die Bemusterungsergebnisse hat ja wohl der GU erhalten und dementsprechend seine Mehr- oder Minderkosten daraus ermittelt und Dir zur Unterschrift vorgelegt. Alleinig was hier steht und unterschrieben wurde ist somit Vertragsbestandteil der GU-Leistung geworden. Dies gilt es also vorrangig zu prüfen und wenn es stimmt wie von Dir geschildert, dann ist es ggf. ein Versäumnis der GU gegenüber deren Vertragspartnern, hier der Plattenleger.

Hat sie es versäumt die richtige Fliese an diesen weiterzugeben bzw. bei ihm zu bestellen, dann ist es auch Sache der GU dieses nun wieder zu beheben. Das bedeuten würde, die nicht gewünschten Fliesen herausnehmen und gegen die ausgesuchten zu tauschen.

Warst Du denn während der Bauzeit bzw. Verlegezeit niemals an der Baustelle womit Du dies gleich hättest feststellen können?

Hallo Bauline
leider waren die Böden komplett abgedeckt mit einem Vlies.
Wir wurden nie informiert über die Bemusterungsfreigabe der Böden (bei Küche, Bad, Elektro etc wurden uns Formulare zur unterschrift vorgelegt)

Gruss bep
 
B

BauLine

Hallo bep,

Wenn dem so ist, dann solltest Du Dich weigern dies zu akzeptieren und auf eine vertragsgemäße Ausführung, gem. den von Dir bestellten, ausgesuchten und somit bestimmten Fliesen bestehen.

Denn für diese nun verlegten Fliesen, hast Du ja keine Freigabe erteilt womit es dann beim GU liegt, wenn er einfach diese bestellt und Verlegen lässt, ohne mit Dir dies vorher abgestimmt zu haben. Bestehe also auf die Neuverlegung mit den gewünschten Bodenfliesen.
Das solltest Du dem GU schriftlich, per Einschreiben, Rückschein, mitteilen. Gleichzeitig musst Du ihm hier eine Frist setzen, in der die Arbeiten auszuführen sind. Dann liegt es an ihm darauf zu reagieren.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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