Wasserschaden Keller, Ursache unbekannt-Haftung des Architekten??

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Mr.Turnip

Hallo zusammen,

wir haben vor 3 Jahren ein Einfamilienhaus gebaut. Mit einem Architekten haben wir damals einen Architektenvertrag vereinbart, der alle 9 Leistungsphasen beinhaltet, also inkl. Objektüberwachung und der Überwachung der Beseitigung von Mängeln.

Vor 4 Wochen haben wir im Keller festgestellt, dass der Estrich in einem Raum an einer Hausseite feucht ist. Unser Architekt kam zusammen mit dem Bauunternehmer, der für den Rohbau zuständig war, und hat sich den Schaden angeschaut. In einer Ecke wurde der Estrich "aufgebockt", das Wasser stand dort ca. 1 cm tief unter dem Estrich. Eine Ursache konnten die beiden nicht feststellen.

Wir haben die Wohngebäudeversicherung (inkl Elementarschäden) informiert, ein Sachverständiger der Versicherungsgesellschaft hat sich den Keller ebenfalls angeschaut und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Versicherung für den Schaden (Trocknung des Estrichs durch eine Fachfirma) nicht aufkommen wird. Einige Tage bevor wir den Schaden festgestellt haben hat es übrigens sehr stark geregnet. Direkt nach dem Regen habe ich den Keller kontrolliert aber keinen Wasserschaden feststellen können.

Der Estrich ist mittlerweile wieder trocken. Wir haben die Löcher, die durch die Trocknungsfirma in den Estrich gebohrt worden sind, zunächst offen gelassen, um zu beobachten, ob und wo das Wasser wieder auftauchen wird (etwa die Hälfte des Kellers war betroffen). Dann haben wir einen Anhaltspunkt um weiter nach der Ursache zu suchen.

Wie gehe ich mit der Rechnung der Trockungsfirma um? Kann ich diese dem Architekten unter die Nase halten mit dem Hinweis, dass er diese bitte bezahlen möchte? Wir befinden uns ja noch innerhalb der 5-jährigen-Gewährleistungsfrist.

Vielen Dank im voraus für hoffentlich viele hilfreiche Antworten!
 
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B

Bauexperte

Hallo,

Wie gehe ich mit der Rechnung der Trockungsfirma um? Kann ich diese dem Architekten unter die Nase halten mit dem Hinweis, dass er diese bitte bezahlen möchte? Wir befinden uns ja noch innerhalb der 5-jährigen-Gewährleistungsfrist.
Bevor diese Frage auch nur annähernd beantwortet werden kann, stellt sich die Frage nach dem Bodengutachten. Was steht darin bzgl. der Bodenverhältnisse in Bezug auf die Ausführung des Kellers?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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