Höhenunterschied der Nachbarzufahrt- wer zahlt?

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V

vulkanbiene72

Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage. Wir haben gebaut und ziehen Anfang August ein. Neben uns wurde ein Fertighaus gebaut. Die Grundstücke haben ein leichtes Gefälle, sodass unser Haus tiefer sitzt als das der Nachbarn. Bei unseren Nachbarn wurde eine Unmenge an Bauschuttrecycling für die Zufahrt angeschüttet. Dadurch sind wird wir nun noch tiefer, aber das wäre auch alles kein Problem. Das Problem ist der Erdbauer, der meiner Meinung nach weder Zeit noch Lust hat deren Einfahrt zu machen. Für die Garage wurden L-Steine gesetzt, allerdings nur zur Hälfte, da der Erdbauer erst mal abwarten will wie wir unser Grundstück befestigen. Ich verstehe nicht warum wir unser Grundstück befestigen sollen, wenn doch der Nachbarn höher ist wie wir und es um seine Zufahrt geht. Er braucht schließlich die Begrenzung für seine Zufahrt, wir wollen nur Büsche einpflanzen. Könnte mir vielleicht jemand weiterhelfen und mir sagen wer denn für die Befestigung aufkommen muss? Unsere Gelände sind eigentlich nahtlos aneinander übergegangen, durch die Aufschüttung gibt es eben diesen Versatz, der sich von null, an der Straße bis ca. 50cm hinzieht. Danke für eure Antworten.

Vulkanbiene
 
Der Da

Der Da

Wenn Ihr nicht aufschüttet, muss der Nachbar dafür sorgen, dass sein Grund nicht auf Euer Grundstück rutscht.
Das Gleiche gilt, wenn er tiefer gebaut hätte. Da er nach Euch baut, muss er dafür sorgen.

Als Kompromiss, kann man sich eine gemeinsame Lösung ausdenken, wo sich jede Partei beteiligt. Kann gut für die zukünftige Nachbarschaft sein.
 
W

Wastl

Normalerweise gibt das Bauamt doch eine Höhe vor? Da kann man ned einfach Aufschütten bzw die Zufahrt mal schnell höher legen. Ich würde mein zuständiges Bauamt fragen was die davon halten. Normalerweise muss der der höher baut nach unten absichert, vor allem wenn er Aufgeschüttet hat und dadurch das Geländeniveau verändert hat. In unserem Bauantrag war ein Freiflächenplan Pflicht - dort sind eigentlich alle Höhen fix definiert. Wenn sich die beiden Freiflächenpläne (die eures Nachbarn und eurer) an der Grenze unterscheiden, hat das Bauamt geschlafen.
 
W

Wastl

Aber doch nicht für Einfahrthöhe... Diese ergibt sich indirekt durch die Gebäude/Garagenhöhe, die vom Bauamt genehmigt wird.
Na klar - im Freichflächenplan stehen alle Höhen - auch entlang einer Einfahrt - an allen Grundstückskanten (damit man weiß auf welchem Niveau er plant zu seinem Nachbarn anzuschließen). So ist es bei uns zumindest.
 
V

vulkanbiene72

Hallo, danke erst mal für eure Antworten. Unsere Grundstücke waren eine Wiese, die Grenze ging ohne Absatz über. Da das Gelände aber ein Gefälle hat liegen wir tiefer. Und seit der Nachbar seine Zufahrt aufgeschüttet hat gibt es eben einen Versatz. Der Bauschutt liegt noch bis an unser Haus und auch hier machen die Bauherren keine Anstalten diesen entfernen zu lassen, obwohl abgesprochen war dass der bei uns liegende Bauschutt entfernt werden muss. Für ihr Fertighaus haben sie eine gewisse Breite für den Autokran gebraucht.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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