Ist das Grundstück das richtige für uns?

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Koempy

Koempy

Hallo,

meine Freundin und ich sind auf der Suche nach einem Grundstück. Wir haben folgendes gefunden:

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Wir finden die Lage eigentlich sehr gut. Es ist ein 800 Seelen Dorf. Das große Hauptdorf mit 6000 Seelen und guter Infrastruktur ist nur knapp über einem km entfernt. Zur Arbeit sind die Wege kurz und zur nächsten Stadt sind es auch keine 10 km. Autobahn ist auch innerhalb von 5 km erreichbar.
Es sind eigentlich nur 2 Sachen die uns wirklich stören bzw mit denen wir uns anfreunden müssen. Ersten rote Dachziegel. Mit denen könnte man noch eigentlich ohne Probleme leben. Das andere ist aber, dass eine Landstraße an dem Mini Baugebiet langführt, die nur 100 m entfernt ist. Diese macht mir Kopfzerbrechen, ob sie nicht doch empfindlich stören könnte. Siehe dazu Bebauungsplan. Oder sind das nur allgemeine Vorschriften, weil die Landstraße so "nah" ist.
Momentan wohnen wir in der Stadt und die Autobahn ist auch keine 500 Meter weg. Aber diese hört man quasi nicht oder wir hören sie einfach nicht mehr.

Wir hatten aufgrund der Landstraße und der Lage des Hause auf dem Grundstück zur 5 tendiert und hoffen, dass man dort quasi nichts mehr von der Landstraße merkt.

Wir haben das Grundstück erst mal reserviert. Mhh einer eine Idee, was man am besten machen könnte? Oder machen wir uns einfach zu viele Gedanken.

Auszüge aus dem B Plan, die mich stören oder sehr stutzig machen:
2 Lärmpegelbereich
2.1 Für die im festgesetzten Lärmpegelbereich zu errichtenden Wohngebäude ist entsprechender Schallschutz
gegen Verkehrslärmeinwirkungen nach den Bestimmungen der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ vorzusehen
(Schallschutzfenster und Außenbauteile mit entsprechendem Schalldämmmaß).
Für die Bebauung auf den westlichen drei Grundstücken sowie für die nicht der Landesstraße zugewandten
Fassaden auf den östlichen drei Grundstücken, die gem. DIN 4109 den Lärmpegelbereichen I und II zuzuordnen
sind, sind Schalldämmmaßnahmen von 30 dB an der gesamten Außenfassade erforderlich.
Dagegen müssen auf den drei östlichen Grundstücken an den zur Landesstraße orientierten Fassaden, die am
meisten vom Verkehrslärm betroffenen sind und gem. DIN 4109 dem Lärmpegelbereich III zuzuordnen sind,
Schalldämmmaßnahmen von mindestens 35 dB eingehalten werden.
Für die straßenabgewandten Gebäudeseiten kann der Lärmpegelbereich ohne gesonderten Nachweis um einen
Bereich reduziert werden. Straßenabgewandte Gebäudeseiten i.S. dieser Festsetzung ist eine Fassade,
die in einem Winkel von > 90° zur Begrenzung der L 625 steht.
2.2 Für Schlafräume und Kinderzimmer, die ausschließlich über die der Landesstraße 625 zugewandten Gebäudeseiten
belüftet werden, ist zusätzlich der Einbau schallgedämmter Lüftungseinrichtungen vorzusehen,
deren Schalldämmmaße die Anforderungen der DIN 4109 erfüllen.
2.3 Außenwohnbereiche sind ausschließlich an den straßenabgewandten Gebäudeseiten zulässig.
2.4 Soweit durch vorgelagerte Baukörper oder andere Hindernisse wirksame Pegelminderungen erwartet werden
können, ist im jeweiligen Einzelfall der Nachweis eines ausreichenden baulichen Schallschutzes gegen
Außenlärm auf der Grundlage anerkannter technischer Regelwerke zulässig.
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N

nordanney

Eine Beurteilung der Lautstärke kann hier im Forum wohl keiner vornehmen. Ihr müsst zu verschiedenen Zeiten an verschiedenen Tagen Euch selber ein Bild von der Lautstärke machen. Sprecht mit den Bewohnern der anderen Häuser.
Für unser neues Haus war die Nähe zu Autobahn/Landstraße ein Ausschlusskriterium - unsere persönliche Meinung. Wir haben lange genug in Städten im Ruhrgebiet mit einer Menge Lärm gelebt und wollten endlich Ruhe haben (auch wenn Ruhe in der Nähe eines Ballungszentrum nie eintritt).
 
Y

ypg

Hallo,
wir haben so einen Punkt zum Lärmpegel nicht... d.h. es wird schon seinen Grund haben!
Nehmt Euch einen Tag frei und setzt Euch auf das Grundstück zum Picknicken. Mal die Augen zu zum Sinnieren ....in der Hauptverkehrszeit natürlich. Außerdem mal prüfen, ob Lkws oft diese Landstrasse benutzen.
Eine Stunde zw. 17 und 18 Uhr wär wohl zu überleben (genauso morgens), aber dauerhafter Lärm wär zu überlegen!
 
B

Bauqualle

eine Landstraße an dem Mini Baugebiet langführt, die nur 100 m entfernt ist
.. eigentlich sollten folgende Überlegungen entscheidend sein ....stört mich der Lärm , wird eine Erweiterung bzw. Vergrößerung der Landstraße geplant , evtl. mal als Autobahnzubringer, kann ich in einem Notfall ohne Probleme mein Haus später verkaufen oder gibt es evtl. dann Probleme ...
 
Koempy

Koempy

Wir waren gestern um 18.30 auf dem Grundstück.
Die Natur und die Vögel waren gut zu hören.
Aber die Autos auch. Laut war es nicht. Aber dennoch die ganze Zeit präsent. Evtl wird es von den zukünftigen Häusern davor abgefedert. Aber im Prinzip für ca. alle 10 Sekunden ein Auto vorbei.
Das Gute oder schlechte an der Landstraße ist, dass sie genau in 3 Km zur Autobahn fürt und somit ein Autobahnzubringer ist. Und ich denke, dass deswegen wahrscheinlich immer was los ist auf dieser Landstraße. Lkws haben wir aber keine gesehen. Vorteil, ich komme schnell überall hin. Nachteil, der hohe Verkehr :-(
Meine Freundin meinte, dass sie die Lautstärke nicht stört. Aber ich glaube, dass sie versucht es sich schön zu reden, weil sie zeitnah bauen will.
Und ich befürchte, dass wir es später bereuen könnten, auch wenn der Rest komplett passt... :-(
 
Zuletzt bearbeitet:
D

DerBjoern

Wenn dich der Lärm stört, dann solltest du dir gut überlegen ob es dieses Grundstück werden soll. Aber schaut euch doch jetzt mal zeitnah andere Grundstücke an. Guckt einfach mal ob diese Grundstücke besser sind und ob ihr überhaupt etwas findet was nach eurer Meinung optimal ist und ob dieses auch noch in euer Preisrahmen fällt. Es ist oft schwer ein Grundstück zu finden das
a) die richtige Größe
b) richtige Himmelsausrichtung
c) Zentral bzw. kurze Wege zu Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Arbeitsplatz etc etc.
d) ruhig gelegen
e) im Preisrahmen
f) noch nicht vergeben

Aber trotzdem sollte man sich im Klaren sein das die Lage wichtig ist. Auch wenn es später mal verkauft werden soll.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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