Nach Baugesuch Änderungen möglich?

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S

speer

Hallo zusammen,
mich würde interessieren ob es erlaubt ist nach Erhalt der Baugenehmigung noch Änderungen am Gebäude vorzunehmen? Sprich, Fenster versetzten oder ganz weglassen, Außenmauer 1m verkleinern, etc. . Ist sowas erlaubt oder muss ein Änderungsantrag erstellt werden. Was ist erlaubt bzw. unmöglich.
 
Y

ypg

Da wir das gerade hinter uns haben, also die Umplanung und die dadurch gemachte Erfahrung, schreibe ich mal, was wir durften und was nicht. Ob das jetzt in jedem Bundesland so ist, das weiss ich nicht. Wir bauen in Niedersachsen.
Das Haus an sich (Außenwände und Höhe wie auch Dachneigungen) wie grundsätzliche Farbgestaltung (Dach und Fassade) müssen bleiben.
Innen konnte noch das ein und andere geändert werden (innen interessiert das Amt überhaupt nicht) wie auch Fenster vergrößert oder verschoben werden konnten.
Auch die Garage (einfacher Größe) darf jetzt (lt Nds Bauverordnung) ohne Genehmigung gebaut werden, das heisst, unsere genehmigte darf etwas versetzt werden, muss aber alles im Baufenster sein und die 3 Metern Abstand eingehalten werden.
Vielleicht hilfts Dir ja
 
B

Bauexperte

Hallo,

mich würde interessieren ob es erlaubt ist nach Erhalt der Baugenehmigung noch Änderungen am Gebäude vorzunehmen? Sprich, Fenster versetzten oder ganz weglassen, Außenmauer 1m verkleinern, etc. . Ist sowas erlaubt oder muss ein Änderungsantrag erstellt werden. Was ist erlaubt bzw. unmöglich.
Wenn nach Vorlage der auflagenfreien Baugenehmigung nach Gutdünken geändert werden dürfte, stünde unweigerlich die Frage im Raum, welchen Sinn und Zweck ein Baugesuch überhaupt hat ?

Du kannst Fenster in gewissem Rahmen vergrößern; verkleinern oder Entfall ist dann problematisch, wenn die erforderliche Belichtungsfläche unterschritten wird oder auch ein 2. Fluchtweg im DG/OG damit entfallen würde.

Von den äußeren Abmessungen sowie Farbe würde ich an Deiner Stelle ohne Nachtrag zum Bauantrag oder auch Änderungsantrag, wie Du sagst, die Finger lassen. Wird teuer, wenn die Bauaufsicht vorbeischaut

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
S

speer

Hallo zusammen,
alles klar, hatte ich mir schon fast gedacht. Vielen Dank für die Antworten.
 
Vit84

Vit84

Auch die Garage (einfacher Grösse) darf jetzt (lt Nds Bauverordnung) ohne Genehmigung gebaut werden, das heisst, unsere genehmigte darf etwas versetzt werden, muss aber alles im Baufenster sein und die 3 Metern Abstand eingehalten werden.
Du meinst bestimmt den Abstand zur Straße oder?
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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