S
speer
Hallo zusammen,
mich würde interessieren ob es erlaubt ist nach Erhalt der Baugenehmigung noch Änderungen am Gebäude vorzunehmen? Sprich, Fenster versetzten oder ganz weglassen, Außenmauer 1m verkleinern, etc. . Ist sowas erlaubt oder muss ein Änderungsantrag erstellt werden. Was ist erlaubt bzw. unmöglich.
mich würde interessieren ob es erlaubt ist nach Erhalt der Baugenehmigung noch Änderungen am Gebäude vorzunehmen? Sprich, Fenster versetzten oder ganz weglassen, Außenmauer 1m verkleinern, etc. . Ist sowas erlaubt oder muss ein Änderungsantrag erstellt werden. Was ist erlaubt bzw. unmöglich.