Pflichterfüllung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz durch wasserführenden Kaminofen

4,40 Stern(e) 5 Votes
Vit84

Vit84

Eine Frage an die Experten:

Beim Neubau muss ja bekanntlich ein Anteil an erneuerbaren Energien einfließen.
Erfüllt ein wassergeführter Kaminofen diese Pflicht nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und wenn ja,
worauf sollte man beim Einbau achten?
Die Überlegung ist, eine Gasbrennwertthemre (ohne Solar) mit einem wassergeführten
Kaminofen zu kombinieren um eben in den kalten Jahreszeiten die Gasheizung zu entlasten.
 
P

Phidie

Ein Kaminofen erfüllt deine Pflicht nicht. Nur durch eine entsprechende Anlage wie z.B. eine solarthermische Anlage erfüllst Du Deine Pflicht. Du kannst aber auch durch eine entsprechend hohe Gebäudeisolierung ( ist in der Energieeinsparverordnung geregelt) der Verpflichtung nachkommen. Eine ordentliche Isolierung des Gebäudes entlastet Deine Gasheizung.

Was ich aber nicht verstehe ist, dass ein wasserführender Kaminofen kostet dich ca. 2500 Euro. Um die Anlage betreiben zu können benötigst Du auch einen Pufferspeicher, der die erzeugte Wärme speichert und für das Heizungssystem zur Verfügung stellt. Die Solartkolektoren kosten ca. genauso viel, je nach dem wie hoch der Bedarf an Wärme ist.
Das heißt es macht von den Kosten keinen Unterschied ob du einen Kaminofen oder Solarthermiek nutzt. Wohl aber für die Erfüllung nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz.

Schöne Grüße
Phidie
 
I

Irgendwoabaier

Es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen der Kaminlösung und der Solarthermie - die Kaminlösung funktionierend gut im Winter, auch wenn es mal ein paar Tage lang trüb und neblig bleiben sollte. Eine Solarthermiesche Anlage dagegen funktionieren gut im Sommer, wenn man meist eh' nicht weiß, wie man die Wärme effektiv nutzen soll.
Andererseits ist bei der Kaminlösung die Frage, ob sich die Mehrkosten für einen wassergeführten Kamin gegenüber einem reinen Ambiente-Kamin rechnen, oder ob da nicht eine gute Isolierung effektiver ist. Das dürfen aber andere rechnen.

Gruß
I.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Sagt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, allerdings lässt es einen gewissen Spielraum wie z.B. entsprechende Isolierung.
Richtig; die Energieeinsparverordnung ist quasi "Erfüllungsgehilfe" des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Auszug aus der Zusammenfassung des BdH Köln: "[...] wer etwa die Anforderungen der Energieeinsparverordnung zu einem bestimmten Prozentsatz unterschreitet, hat seiner Nutzungspflicht im Sinne des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ebenfalls Genüge getan". Bei der Energieeinsparverordnung wird nur das Ziel (Max. Primärenergiebedarf) festgeschrieben, nicht aber der Weg dorthin .... noch nicht jedenfalls.

Ich hoffe, die neue Novelle zur Energieeinsparverordnung, von der noch Niemand genau weiß, wie sie aussehen wird, behält diese Möglichkeit bei. Solange bleibt der Hausbau bezahlbar. Wenn sich die Herrschaften aus Brüssel mit ihren "Ideen" durchsetzen, wird der Neubau eines Einfamilienhaus ab 2020 mehr als interessant, da per Heute sehr teuer.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
Im Forum Heizung / Klima gibt es 1770 Themen mit insgesamt 26287 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben