Baufenster gut bebaubar? Eure Einschätzung ist gefragt

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J

Joschka80

Hallo Experten,

Lageplan unseres favorisiertenGrundstücks (Nr. 79).


Folgendes haben wir uns darauf vorgestellt:


  • klassisches Einfamilienhaus (180qm Wohnfläche.) unterkellert mit Doppelgarage
  • max. 2-geschossig gemäß bebauungsplan bebaubar
  • Satteldach ohne Gauben, aber möglichst hoher Trempel
  • kleiner Erker im EG

Mich würde interessieren, wie ihr das Baufenster einschätzt? Wäre da unser Haus leicht realisierbar bzw. welche Schwierigkeiten könnte es mit diesem Baufenster geben? Ist das Baufenster schwer zu bebauen?

Das Grundstück hat leichte Hanglage (Südwesthang). D.h. die Sonne geht rechts von unserem Wunschgrundstück auf und bewegt sich gegen den Uhrzeigersinn. Möchten uns ungern mit dem eigenen Haus einen Schatten in den Garten werfen. Vielen Dank vorab für eure Einschätzungen!

Gruß
Joschka
 
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Y

ypg

Wie wollt Ihr denn Euren eigenen Schatten werfen? Sieht doch prima aus :)
Ihr könnt das Haus an die Grenze im Norden setzen, Nordost gleich kurze Auffahrt zur D-Garage.
71 + 72 liegen im Westen von Euch... bei den kleinen Grundstücksflächen (wirklich arg sehr klein) kann es sein, dass Ihr im Winter halt deren Schatten am Abend habt. Damit kann man aber leben :)
 
K

karliseppel

Hi,
wo sollen die Garagen hin? Nord-Ost wäre sicher die naheliegendste Wahl, aber wie lang
ist denn dieser Zipfel des bebaubaren Bereiches überhaupt? Sieht nichtmal nach 6m aus.
-ks
 
J

Joschka80

Hi,
wo sollen die Garagen hin? Nord-Ost wäre sicher die naheliegendste Wahl, aber wie lang
ist denn dieser Zipfel des bebaubaren Bereiches überhaupt? Sieht nichtmal nach 6m aus.
-ks
Ja, Garage an dieser Stelle wäre angedacht. Allerdings habe ich -Stand heute- nur das Maß aus dem Lageplan, sprich ich weiß nicht wie tief die bebaubare Fläche an dieser Position ist...
Wenn ich den Bebauungsplan richtig lese, können Stellplätze (auch Garagen?) auch zwischen Straßenbegrenzungslinie und bebaubarer Fläche gebaut werden. auch Dann wäre es ja eigentlich kein Problem. Und die bebaubare Grundfläche darf für Garagen um 50% überschritten werden. Oder deute ich das falsch?
Siehe hierzu auch Punkt 1.2.2 und 1.4
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
K

karliseppel

Oder deute ich das falsch?
Ja, das ist die Grundflächenzahl.
Mit Stellplätzen sind Stellplätze gemeint... nicht Garagen...
Du hast ein Baufenster. Punkt. Einzige Ausnahme ist die seitliche Abstandsfläche
zum Nachbar bei der die 3m Abstand unterschritten werden dürfen mit privilegierten
Bauwerken. --> Garage, wenn sie dem Unterstand von Fahrzeugen dienen.
Selbst diese privilegierung verwirkt man regelmässig wenn man allein schon:
ne Dachterrasse draufmacht, ne Photovoltaik draufbaut, ne Wärmepumpe oder Solarkollektoren
darauf platziert o.ä.
Deine Garage wird jedenfalls schonmal keine Überlänge haben dürfen...
 
J

Joschka80

Ja, das ist die Grundflächenzahl.
Mit Stellplätzen sind Stellplätze gemeint... nicht Garagen...
Du hast ein Baufenster. Punkt. Einzige Ausnahme ist die seitliche Abstandsfläche
zum Nachbar bei der die 3m Abstand unterschritten werden dürfen mit privilegierten
Bauwerken. --> Garage, wenn sie dem Unterstand von Fahrzeugen dienen.
Selbst diese privilegierung verwirkt man regelmässig wenn man allein schon:
ne Dachterrasse draufmacht, ne Photovoltaik draufbaut, ne Wärmepumpe oder Solarkollektoren
darauf platziert o.ä.
Deine Garage wird jedenfalls schonmal keine Überlänge haben dürfen...
ok, danke. Ich dachte derzeit an eine Doppelgarage mit 6m x 7m Grundfläche. Das könnte eng werden... :-(

Ich bin mir noch nicht sicher, wie wir das Haus planen sollen, es bietet sich aber wirklich an die Ausrichtung in Richtung Norden vorzunehmen und die häufig genutzten Wohnräume (WZ, EZ) in Südwestlage zu planen. Auf der Nordseite könnten dann Bad, Küche, und im OG könnten dann Schlafzimmer, 2. Bad liegen.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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