Zahlplan Generalunternehmer, Beurteilung/Zahlungsplans/Verordnung

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A

Alicante

Hallo zusammen,

wir würden mit einem Generalunternehmer arbeiten. Wir kaufen das Grundstück direkt vom Eigentümer und dann bauen wir mit Generalunternehmer. Er schlägt folgenden Zahlungsplan vor in Anlehnung an Makler- und Bauträgerverordnung (Vertrag tritt erst in Kraft mit Baugenehmigung bzw. vorhandenem Bebauungsplan):

1. AZ Vor Erstellung Planung 9 %
2. AZ Nach Abbruch / Rodung 5 %
3. AZ Nach Einrichten der Baustelle und Fertigstellung der Erdarbeiten 11 %
4. AZ Nach Fertigstellung der Bodenplatte 7 %
5. AZ Nach Fertigstellung Decke Kellergeschoss 6 %
6. AZ Nach Fertigstellung Decke Erdgeschoss 6 %
7. AZ Nach Fertigstellung Decke Obergeschoss 6 %
8. AZ Nach Fertigstellung Rohbau 9 %
9. AZ Nach Fertigstellung Zimmermannsarbeiten 3 %
10. AZ Nach Fertigstellung Dachdeckerarbeiten 3 %
11. AZ Nach Einbau der Fenster 8 %
12. AZ Nach Fertigstellung Rohinstallation 7 %
13. AZ Nach Fertigstellung Innenputz 9,5 %
14. AZ Nach Fertigstellung Estrich 7 %
15. AZ Nach Abnahme, Restmängelbeseitigung und Bezugsfertigkeit 3,5 %

Was meint ihr dazu?

Wir hatten Sorge, weil nach Estrich fast nichts mehr offen ist, aber doch Sanitär, Türen, Fliesen usw fehlen.
Der GU erklärte uns, dass wir nie in Vorleistung gehen.
Die Kosten für die Elektroarbeiten, Heizungsarbeiten, Sanitär, Innentreppen, Türen, Zuwegung und Fliesen sind in den Zahlungen 12. – 14. beinhaltet. Der Außenputz ist bei den Innenputzarbeiten Punkt 13 mit eingerechnet.
Der Zahlungsplan kann nie alle Gewerke beinhalten, deshalb werden diese in Max. 15 Zahlungen zusammengefasst.
Die letzte Rate (15. Zahlung 3,5% der Gesamtsumme) ist erst nach Beseitigung aller Mängel zur Zahlung fällig.

Es klingt logisch, aber ich bin unerfahren und irgendwie doch misstrauisch. Danke für Feedback.
 
M

Micha&Dany

Hallo Alicante

ich bin auch Laie und habe selber wenig Ahnung von den Zahlungsplänen, aber mir stellen sich die Nackenhaare auf, wenn ich Deinen Zahlungsplan lese.
Du sollst schon 25% des Preises bezahlt haben, bevor auch nur der erste Stein liegt?? (Summe Positionen 1-3)
Da kann schon mal was nicht stimmen!

Punkt 2 (Abbruch / Rodung) kann ich überhaupt nicht einschätzen, da Du leider nichts über den Zustand des Grundstücks schreibst. Ist es dicht bewaldet? Steht da Altbebauung darauf, die abgerissen werden muss??

Nach Rohbaufertigstellung hättest Du nach diesem Zahlungsplan schon weit über 50% gezahlt. Richtwert ist afaik hier rund 50%. Ist also auch nicht in Ordnung.

Außerdem hast Du doch selber schon einen weiteren Punkt gefunden - Rohinstallation ist nur ein Teil von Elektro / Sanitär (ca. 50%). Du sollst aber schon alles bezahlen. Fliesen, Heizung, Türen etc. fehlt vollständig.

Schön, wenn der Außenputz beim Innenputz mit eingerechnet ist. Aber das steht da nicht. Es zählt aber nur, was in der Bauleistungsbeschreibung steht.
Was ist, wenn Dein GU den Innenputz macht, die Position 13 abkassieren will und mit irgendeiner Ausrede kommt, warum der Außenputz nicht gemacht werden kann?? (Maschine kaputt, Handwerker krank, Wetter zu gut, Wetter zu schlecht, ...) Laut Vertrag musst Du dann bezahlen und hoffen, dass der Außenputz auch noch gemacht wird.

Sorry, aber allein schon wegen diesem Zahlungsplan würde ich persönlich die Gespräche mit diesem GU schnellstens beenden.

Und ganz wichtig: Such Dir DRINGEND einen Gutachter, der Dir die Verträge schon vor Unterschrift prüft!! Du selber hast keine Ahnung davon, und hier im Forum bekommst Du zwar Meinungen, aber keine belastbare und rechtssichere Beratung!

Grüße
Micha
 
G

Goldbeere

Hallo Alicante,

ich muss Micha leider recht geben. Der Zahlungsplan ist sehr ungünstig für Dich!
Wenn ich mich recht erinnere, hat Bauexperte hier im Forum schon das ein oder andere mal genau zu diesem Thema geschrieben. Und immer war die Aussage, dass der verschlossene Rohbau (also mit Dach und Fenster) nicht mehr als um die 50-60 % kosten soll. Wenn ich aber bei Dir bis zur 11. Akonto zusammenzähle komme ich schon auf 73 % - das ist definitiv zu viel!! Vielleicht schreibt Bauexperte ja hierzu auch noch etwas.

Übrigens finde ich es auch komisch, dass ihr bereits VOR der Erstellung der Planung 9 % bezahlen sollt... meist wird die erste Akontozahlung erst NACH der Fertigstellung der Planung vereinbart.

Übrigens: wenn sich der GU an die Makler- und Bauträgerverordnung orientiert ist das in Eurem Fall etwas grenzwertig: wenn man von einem Bauträger kauft, kauft man das Grundstück und Haus in einer Summe von der "gleichen Firma/Person". Daher sind in diesem Zahlungsplan die Anfangsraten etwas höher - es fällt ja vom vereinbarten Kaufpreis auch ein gewisser Teil auf's Grundstück. Ihr bezahlt aber das Grundstück ja schon unabhängig vom GU vorher an der Eigentümer.

Lasst Euch unbedingt unabhängig beraten! Und wenn der GU nicht massiv von dem vorgeschlagenen Zahlungsplan abweichen will (und das müsste er, damit es für beide Seiten fair wird), solltet ihr nicht bei diesem GU unterschreiben!

Ach, und was noch grundsätzlich ganz wichtig ist - das hatte Micha auch schon geschrieben - es gilt nur das vereinbart, was ihr SCHRIFTLICH festgehalten habt! Das gilt nicht nur für den Zahlungsplan, sondern auch für abweichende Vereinbarungen von der Baubeschreibung oder Sonderwünsche oder sowieso für alles was in der Baubeschreibung fehlt!!!

Weiterhin viel Erfolg!!
LG,
Goldbeere
 
B

Bauexperte

Hallo,

Du bist leider sehr sparsam mit Infos.

Er schlägt folgenden Zahlungsplan vor in Anlehnung an Makler- und Bauträgerverordnung (Vertrag tritt erst in Kraft mit Baugenehmigung bzw. vorhandenem Bebauungsplan):
Das ist - mit Verlaub - Unfug! Die Makler- und Bauträgerverordnung sieht im Regelfall nicht mehr als 7 Abschlagszahlungen vor; im Regelfall meist 5. Das liegt daran, wie "Goldbeere" richtig formuliert hat, daran, daß bei einem BT-Geschäft Haus und Grundstück aus einer Hand gekauft werden; also vorne ein dicker Batzen für das Grundstück gezahlt werden muß.

1. AZ Vor Erstellung Planung 9 %
Es gibt einige Konstellationen, wo eine Abschlagszahlung im Vorfeld Sinn macht. Bei den meisten Werkverträgen sind sie jedoch Mittel zum Zweck für den Anbieter. Ich weise stets darauf hin, daß in solchen Fällen erst bezahlt werden sollte, wenn auch Leistungen erbracht sind.

2. AZ Nach Abbruch / Rodung 5 %
Was bedeutet das? Muß eine Altimmobilie entfernt werden oder stehen viele Sträucher/Bäume auf dem Grundstück?

3. AZ Nach Einrichten der Baustelle und Fertigstellung der Erdarbeiten 11 %
4. AZ Nach Fertigstellung der Bodenplatte 7 %
5. AZ Nach Fertigstellung Decke Kellergeschoss 6 %
6. AZ Nach Fertigstellung Decke Erdgeschoss 6 %
7. AZ Nach Fertigstellung Decke Obergeschoss 6 %
8. AZ Nach Fertigstellung Rohbau 9 %
9. AZ Nach Fertigstellung Zimmermannsarbeiten 3 %
10. AZ Nach Fertigstellung Dachdeckerarbeiten 3 %
11. AZ Nach Einbau der Fenster 8 %
Bis hier hin hättest Du bereits 73% der Vertragssumme bezahlt. Was passiert, wenn Du den Werkvertrag - aus welchen Gründen auch immer - kündigen mußt? Mit den verbliebenen 27% wirst Du den Innenausbau im Leben nicht stemmen können!

Bei Werkverträgen sollten bei geschlossenem Rohbau - Mauerwerk, Zimmermann + Dachdecker sowie das Gewerk Fenster incl. Haustüre - höchstens 60% der Vertragssumme gezahlt sein; besser noch 1-2% weniger.

Der GU erklärte uns, dass wir nie in Vorleistung gehen.
Die Summe unten rechts muß sehr verlockend sein, daß Du überhaupt nur über diesen Zahlungsplan nachdenkst

So sieht ein beiderseitig fairer Zahlungsplan in etwa aus:

06% - nach Vorlage Bauantrag
06% - bei Erteilung der Baugenehmigung
10% - nach Erstellung der Kellersohle/Bodenplatte
10% - nach Erstellung der Erdgeschosswände
10% - nach Erstellung der Erdgeschossdecke
05% - nach Richten Dachstuhl
05% - nach Dacheindeckung
05% - nach Einbau Fenster/Glas
--------
57% nach geschlossenem Rohbau

10% - nach Rohinstallation Strom, Sanitär, Heizung
07% - nach Erstellung Innenputz
10% - nach Anbringung des Außenputzes bzw. der Verblendung
10% - nach Feininstallation Strom und Heizung, Treppe
04% - nach Einbau Fliesen, Innentüren
02% - nach Übergabe bzw. Abnahme, spätestens vor Benutzung des Objektes durch den Auftraggeber

Der Zahlungsplan kann nie alle Gewerke beinhalten, deshalb werden diese in Max. 15 Zahlungen zusammengefasst.
Die letzte Rate (15. Zahlung 3,5% der Gesamtsumme) ist erst nach Beseitigung aller Mängel zur Zahlung fällig.
Das ist richtig; nur weitestgehend fair für beide Seiten kann er immer noch sein! Die Verbraucherzentrale sähe sogar 20 und mehr Zahlungsschritte am Liebsten - dann stellt sich aber wieder die Frage nach der Sinnhaftigkeit, denn zu bestimmten Zeiten am Bau könnten Bauherren dann bei ihrer finanzierenden Bank übernachten

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
B

Baufamiliemuc

Darf ich mich der gleichen Fragestellung hier gleich mit anhängen ?

Haben folgenden Zahlungsplan erhalten:

"Vor- und Allgemeinkosten 14 Tage nach Auftragsbestätigung" (bei schlüsselfertigem Haus auf eigenem Grundstück) 5%

30% nach Ausführung Kellerdecke (Aushub ist aber Eigenleistung!)
30% nach Aufstellen Dachstuhl
22% Nach Ausführung Rohinst und Fenster
10% nach Estrich und Innenputz
3% 3 Tage nach Fertigstellung, spätestens bei Übergabe und Rechnungsstellung.

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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