Vordach/Hauseingang genehmigungsfrei an Grundstücksgrenze setzen?

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P

Philiboy83

Moin Moin,

wir planen gerade unserem Hausbau, ein klassisches Einfamilienhaus 11,0x9,0 m mit Satteldach. Vor unserem 1,5 m breiten Hauseingang soll ein Vordach hin, bisher war vom Planer ein Sattelvordach geplant passend zum Dach welches 1,0 m heraussteht.

Unser Grundstück liegt in zweiter Reihe, vor unserem Grundstück läuft eine 4,5 m breite Grundstückszufahrt von unserem Nachbarn entlang (gehört auch mit zu seinem Grundstück also keine öffentliche Straße) und dahinter erst die Grundstücksgrenze der Häuser aus der ersten Reihe. Für uns ist somit die Grenze zwischen unserem Grundstück und der Zufahrt des Nachbarn relevant.

Nun müssen wir ja aber von der Außenkante des Vordachs die 3,0 m Grenze zum Nachbargrundstück einhalten, da uns dadurch aber kostbare Grundstücksfläche im Garten (davon haben wir leider nicht soviel und wollen nicht unnötig was nach vorne verschenken wo wir es nicht brauchen) verloren geht wäre es für uns nicht so glücklich.

Was hat man für Möglichkeiten das Haus an sich auf 3,0 m zu setzen und dann nachträglich ein Vordach zu machen? Welche Kriterien müsste man dafür einhalten bzw. welche Möglichkeiten gibt der Markt her? Geht nur darum, dass jemand nicht im Regen vor der Tür stehen muss, Optik und Stil sind da ziemlich Banane da die Hausfront nur von den Häusern der ersten Reihe zusehen ist (und das interessiert mich nicht)

Sind solche geraden oder gebogenen Vordächer aus Glas/Metall eine Lösung? Oder gilt hier auch die gleiche Regelung wie bei einem Vordach aus Holzkonstruktion und Dachpfannen?

Gruß
 
W

Wastl

Du willst also in die Fahrbahn deines Nachbarn dein Vordach samt Eingangspodest bauen? Respekt. Wenn der nur noch 2 Meter zum Durchfahren hat (dein Eingangspodest ragt ja 1 m raus) wird es ziemlich eng. Bei uns werden untergeordnete Bauteile (Erker, Vordach, Terrassen) großzügiger behandelt, sprich da ist es leichter eine Ausnahmeregelung zu bekommen. Du solltest aber mit deinem Nachbarn abklären, wie breit dem seine Zufahrt ist - ich würde das nicht akzeptieren, wenn dein Eingangspodest (welches du wahrscheinlich brauchen wirst) in meinen Zuweg ragen würde.
 
T

TomTom1

Du willst also in die Fahrbahn deines Nachbarn dein Vordach samt Eingangspodest bauen? Respekt. Wenn der nur noch 2 Meter zum Durchfahren hat (dein Eingangspodest ragt ja 1 m raus) wird es ziemlich eng. Bei uns werden untergeordnete Bauteile (Erker, Vordach, Terrassen) großzügiger behandelt, sprich da ist es leichter eine Ausnahmeregelung zu bekommen. Du solltest aber mit deinem Nachbarn abklären, wie breit dem seine Zufahrt ist - ich würde das nicht akzeptieren, wenn dein Eingangspodest (welches du wahrscheinlich brauchen wirst) in meinen Zuweg ragen würde.
Ja, nee - schon klar! Man tritt aus der Haustür und wird überfahren . Es wird wohl gemeint sein, inwieweit der Abstand zur Zufahrt des Nachbarn die 3 Meter unterschreiten darf - und das sollte eigentlich kein Problem werden.
1 Meter Tiefe und 1,5 Meter Breite ist etwas sehr knapp - wir haben 3 x 1,5 Meter, das ist die 3-fache Fläche!

LG,
Tomtom.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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