Honorar bei einem Anbau/Erweiterungsbau

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M

max

Guest
Guten Tag,

wir planen einen Erweiterungsbau von einem bestehenden Objekt. Es soll eine Dachaufstockung gemacht, sowie eine Garage dran gebaut werden, welche auch gleich als Terrasse dienen soll. Am vorhandenen Bestand muss auch noch eine Wand aufgebrochen werden. Wir haben uns nun ein Angebot eines Architekten machen lassen, welches bei 332 cbm umbauten Raum und Brutto-Gesamtkosten in Höhe von 103`000 € ausgeht. Hierin enthalten sind auch die Kosten für den Architekten in der Höhe von ca. 5`000 € ( inkl. Planung, Statik und Anträge etc) und ca. 7`000 € (Bauüberwachung und Vergabe etc.). Es soll also das gesamte Projekt mit dem Architekten abgewickelt werden. Sind nun diese Werte realistisch oder wie kann ich die Kosten hierfür bemessen?

Vielen Dank
Max
 
B

Bruno

Guest
Diese Baukosten entsprechen etwa dem Niveau eines nicht unterkellerten Neubaus auf der grünen Wiese mit einem mittlerem Standard, für solch einen Umbau-, oder Anbau eher schon knapp geschätzt. Meiner Meinung nach ist es nur ein Schnellschuss über m3-Preise, die detaillierte Schätzung des Kollegen möchte ich damit aber nicht in Frage stellen. Die 12`000 Honorar entsprechen dem HOAI Mindestsatz für Wohngebäude zzgl. unterstem Umbau-Zuschlag. Sind auch noch Leistungen eines Tragwerk-Planers dabei, dann bekommen Sie diese also bereits geschenkt.​

Hoffe ich konnte Dir helfen.​
 
M

manu

Guest
Das Honorar ist schon günstig. Trotzdem müssen aber die örtlichen Ortstermine bei der Bauüberwachung unbedingt in Menge festgeschrieben werden.
 
M

max

Guest
Diese Baukosten entsprechen etwa dem Niveau eines nicht unterkellerten Neubaus auf der grünen Wiese mit einem mittlerem Standard, für solch einen Umbau-, oder Anbau eher schon knapp geschätzt. Meiner Meinung nach ist es nur ein Schnellschuss über m3-Preise, die detaillierte Schätzung des Kollegen möchte ich damit aber nicht in Frage stellen. Die 12`000 Honorar entsprechen dem HOAI Mindestsatz für Wohngebäude zzgl. unterstem Umbau-Zuschlag. Sind auch noch Leistungen eines Tragwerk-Planers dabei, dann bekommen Sie diese also bereits geschenkt.​


Hoffe ich konnte Dir helfen.

...ehm

Was heisst denn genau Baukosten um einen Faktor von 10 höher?

Der Preis von 103`000.-- EUR ist ja brutto, ebenfalls das Honorar in der Höhe von 12`000.-- Euro. Die reinen Baukosten betragen damit rund 91`000.-- Euro brutto - oder bezog sich denn Ihre Anmerkung Nettobaukosten nur auf diesen Honorar-Rechner?

Sie haben aber recht, diese Kalkulation dieser Kosten hat er über m3 und m2 Preise vorgenommen und davon dann einen Durchschnittswert gemacht. Es wurde mir versichert, dass diese Kosten für dieses Projekt doch realistisch seien. Weiter ist das Honorar übrigens ein Festpreis inkl. Statik.

Der Bauantrag ist jetzt fertig und wir bekamen gleichzeitig die Rechnung über 5`000.-- Euro, die sofort bezahlt werden sollen. Diese schien mir im Nachhinein eine hohe Summe. Ich bin mir unsicher ob diese, obwohl Statik inbegriffen, in der Höhe korrekt ist.

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar

Max
 
B

Bruno

Guest
Mein Hinweis auf netto bezog sich ja nur auf diesen Honorarrechner. Mit "Faktor-10" meinte ich, dass also die Baukosten um eine Größenordnung höher liegen werden als das Honorar. Abweichungen bei den Baukosten fallen dann deshalb weit mehr ins Gewicht als nur kleine Differenzen bei einem Honorar.

Zu den m³ Preisen:

Lt. dem Werk von Normalherstellungskosten NHK95 und NHK2000, einem statistischen Werks zu Neubaukosten, liegt der m³ Preis für nicht unterkellerte Einfamilienhäuser E + Dach, Standard mittel, bei rund 276 €. Das deckt sich dann auch mit der Schätzung Ihres Planers.

Zu den 5`000 € Honorar:

Bis zu der Genehmigungsplanung beträgt auch das Architektenhonorar - Mindestsatz+20% Umbauzuschlag - ca. 2`900 € netto für die Tragwerksplanung (Mindestsatz) ca. 2`400 € netto. Die Abschlags-Forderung kommt dann also ungefähr hin. Das Honorar für die Genehmigungs-Planung wird aber streng genommen erst fällig, wenn dann die Baugenehmigung erteilt wird - also erfolgsabhängig! Meistens wird dann aber ein gewisser Zahlungsplan vereinbart, wie in Ihrem Fall.

Das ist dann so auch in Ordnung.​
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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