IPx4 Schutzgrad/elektrisch/Badschränke-Licht, Mängel berechtigt?

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urs001

Beim Fachhändler in Säckingen habe ich einen Spieglschrank fürs neue Badezimmer gekauft. Kein Wort vom Verkäufer über elektrischen Schutzgrad. Als alles fertig war, kontrollierte der Elektriker die ganze Sache: der Spiegelschrank mit Beleuchtung, der im Bereich 60cm neben der Badewanne hängt, muss Schutzgrad IPx4 aufweisen. Kein Hinweis beim Hersteller im Internet auf den Schutzgrad! Nach Rückfrage die ernüchternde Antwort: Schutzgrad ungenügend. :mad:

Hersteller und Verkäufer lehnen jede Schuld ab - und ich habe einen Spiegelschrank, bei dem ich nun die elektrische Zuleitung abmontieren muss. Weder Hersteller noch Verkäufer reagieren auf meine Mängelrüge. Welche Rechte hat man hier als Käufer? Muss der Händler den Schrank zurücknehmen? Zum Beispiel die Schränke: sind alle mit IP24 zertifiziert und somit im Bad ueberall einsetzbar.

Da der Schrank über 700 EUR gekostet hat, ist dies ja kein Warenhaus-Produkt und man dürfte eine gewisse Minimalqualität erwarten.

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Hallo,

Mitteilungen dieser Art gehören ins Forum "konkrete Firmenfeedback", wozu Du einen prime entry Zugang brauchst. Aus diesem Grund habe ich die Namen der gescholtenen Firmen entfernt.

Liebe Grüsse, Bauexperte
Bauexperte
 
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Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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