Gemeinschaftsbau und Förderung bzw. ein Topf voller KfW Fragen

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K

Kollisionskurs

Hallo zusammen,


ich beiße mich gerade durch das Thema Darlehen und Förderung durch die KfW.
Wir haben zukünftig vor ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (oder alternativ ein Doppelhaus) zu bauen - das Einfamilienhaus bewohnen meine Verlobte und ich, und in die Einliegerwohnung "stecken" wir die Schwiegereltern


Somit sind es quasi 4 Bauherren bzw. 2 Parteien...wir, und eben die Schwiegereltern. Die Schwiegereltern werden die Einliegerwohnung (+ Hälfte der Heizung, Hausanschlüsse etc.) komplett mittels Eigenkapital bezahlen. Grundstück ist vorhanden, gehört den Schwiegereltern und wird uns bzw. meiner Verlobten später vererbt (bereits notariell festgehalten).


Wir rechnen mit ca. 200.000€ für unser Einfamilienhaus. 50.000€ bringen wir als Eigenkapital mit.
Somit müssen wir 150.000€ durch die Bank beleihen.


Darlehen:
Wir möchten ein Effizienzhaus 40 bauen und dazu das KfW-Programm 153 (Energieeffizient bauen) nutzen. Wenn ich alles richtig verstanden habe, gewährt die KfW das zinsgünstige Darlehen mit maximal 50.000€. Somit müssten wir die restlichen fehlenden 100.000€ durch die Bank (welche auch den KfW Kredit ausgibt) selbst beleihen.


Ich denke das Darlehen lässt sich einmal in Anspruch nehmen bzw. können wir nicht jeweils beide ein Darlehen beantragen (unabhängig davon ob es jetzt Sinn macht), oder?


Förderung:
Wenn es ein Effizienzhaus 40 wird, gewährt die KfW einen Tilgungszuschuss zum Kredit von Max. 10%. Wenn wir das maximale Darlehen von 50.000€ bei der KfW beanspruchen, ergibt sich somit ein Höchstbetrag von 5000€ an "geschenktem" Fördergeld.


Die Förderung lässt sich "einmal" für das Haus in Anspruch nehmen, unabhängig davon ob noch eine Einliegerwohnung mitgebaut wird, oder es ein Doppelhaus wird. Oder würde die Möglichkeit bestehen das es zwei "eingetragene" Bauherren gibt - wir und die Schwiegereltern. Es ist zwar ein Haus, aber jeder baut ja mit seinen eigenen finanziellen Mitteln. Somit könnte die Förderung von jeder Partei in Anspruch genommen werden.


Sanierung:
Es gibt noch ein anderes Haus welches meinem Schwiegervater gehört. Dort wird gerade eine Wohnung renoviert - als energetische Maßnahme wäre es sinnvoll die 30 Jahre alten Holzfenster zu ersetzen. Wenn ich es richtig auf dem Schirm habe, würde das Austauschen der Fenster als Einzelmaßnahme gefördert werden - auch von der KfW. Und zwar mit maximal 10% bzw. einem Höchstbetrag von 3750€. Wir haben ein Angebot für die neuen 3-fach verglasten Fenster in der Höhe von knapp 10000€.
Somit hätte er also den vollen Anspruch auf den Höchstbetrag, korrekt?


Mit der Bitte um eventuelle Nachsicht...ich bin quasi ganz frisch im Thema - und es ist auf den ersten Blick nicht ganz einfach zu durchschauen, und deshalb möchte ich absolut sattelfest sein. Wir stehen mit der gesamten Planung noch am Anfang.


Deshalb bin ich über jeden Tipp (auch Förderung BAFA etc.) und für jede Empfehlung dankbar...!


Grüße!
 
B

Bluefire87

Das KfW 153er Darlehen kannst du in deinem Fall auch zweimal in Anspruch nehmen, da hier eine Förderung pro Wohneinheit möglich ist, was bei der Einliegerwohnung ja definitiv gegeben sein sollte.

Definition laut KfW-Homepage:
"Als Wohneinheit gelten abgeschlossene, zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte, zusammen liegende Räume in Wohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen (Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC). Einliegerwohnungen zählen als separate Wohneinheiten, wenn sie den genannten Anforderungen entsprechen."

Bist du dir aber sicher, dass 200.000€ für euer Haus mit Einliegerwohnung passen können? Ich kenne natürlich keine Einzelheiten, aber das geplante Budget kommt mir doch sehr knapp vor, zumal man ja auch die Baunebenkosten nicht vergessen darf.

Ich bin bei meinen Planungen schon etwas weiter und war nachher erstaunt, wo ich trotz vorhandenem Grundstück preislich gelandet bin!
 
B

Bluefire87

Edit: Ich wohne z.B. in BW, weshalb die KfW Darlehen nochmals über die L-Bank "vergünstigt" angeboten werden, sodass das 153er Programm ->"Energieeffizienzfinanzierung - Bauen" auf einen Zinssatz von 0,9% kommt. Vielleicht wohnst du ja zufällig auch in BW...

Hatte vorhin beim Finanzierungsbedarf überlesen, dass deine Schwiegereltern ja die Einliegerwohnung finanzieren würden.
 
K

Kollisionskurs

Moin...

und danke für die schnelle Antwort.
Ja, die 200.000€ sind jetzt mal für unser Haus vorgesehen...wenn es ein wenig teurer wird, könnten wir noch einen minimalen Puffer einbauen. Wir sind quasi mitten in der Findungsphase, in der wir uns überlegen wie wir das Häuschen bauen wollen und vor allem mit wem. Wird es ein Haus direkt vom Zeichenbrett eines Architekten oder eben ein ("individuelles") Fertighaus vom Anbieter XY.

Das man das Darlehen in unserem Falle zweimal in Anspruch nehmen kann/könnte ist schon mal eine wichtige Info. Somit könnten wir das intern quasi so hindrehen das wir beide Darlehen nutzen könnten.

Das ist wirklich Zufall, denn wir kommen auch aus BW (Raum VS). Die 0,9% Zins beziehen sich aber rein auf das KfW Darlehen bzw. habe ich das so verstanden das man dieses Darlehen oft nur dann so vergünstigt bekommt, wenn man zusätzlich zum KfW Darlehen den Gesamtkredit über die Bank noch auf eine gewisse Summe aufstockt - also z.Bsp. 50.000€ KfW Darlehen und zusätzlich 50.000€ Kredit bei der L-Bank. Und die aufgestockte Summe wir dann logischerweise höher verzinst bzw. ist dann somit der Effektivzins höher. In der aktuellen Ausgabe der Finanztest (2.2013) wurden die KfW Darlehen unter die Lupe genommen...muss heute Abend mal schauen ob die L-Bank auch "getestet" wurde. Wie sieht da deine Rechnung aus?

Grüße!
 
BauPaar

BauPaar

Definition laut KfW-Homepage:
"Als Wohneinheit gelten abgeschlossene, zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte, zusammen liegende Räume in Wohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen (Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC). Einliegerwohnungen zählen als separate Wohneinheiten, wenn sie den genannten Anforderungen entsprechen."
(Hervorhebung durch mich)
Hm, gibt's da auch eine Foerderungsmoeglichkeit für (Betriebsleiter-)Wohnungen in Gewerbegebaeuden? Konkret geht's um Schleswig-Holstein, falls das eine Rolle spielt...
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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