Dachzugang bei Mehrfamilienhaus

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L

lupus

Hallo und guten Morgen ins Forum,

wir besitzen einen Einfamilienhaus welches über eine gemeinsames Dach
mit zwei weiteren Häusern verbunden ist ( Haus an Haus ). Aus uralter
Zeit ist eine feste Dachzugangsleiter auf unserem Grundstück.
Nun gibt es Probleme mit einem Neukäufer der eines der Häuser gekauft
hat. Diese betritt ohne zu fragen unser Grundstück und, da die Leiter
erst in ca. 1,5 m Höhe beginnt, steigt er unter Abstützung an der Haus-
wand auf die Leiter. Er könnte sich natürlich auch eine kleine Stehleiter
mitbringen, aber dies ist ihm wohl zu aufwendig.

Frage nach der rechtlichen Situation. Müssen wir den Dachzugang für unseren
Nachbar gewähren nur weil die Dachzugangsleiter auf an unserer Hauswand
befestigt ist ? Sowohl der mittlere Nachbar, als auch der " böse neue Nachbar ",
der, wie wir ein Endhaus bewohnt, könnten selbst mit einer Anstellleiter auf das
Dach. ( Haus ist zweigeschossig )

Wer kann uns hier guten Rat geben.

Vielen Dank für die Unterstützung
 
L

lupus

Hallo Eüi.

Danke für die Meldung.

Wir haben 1991 gekauft, gebaut wurde 1969. In den mir vorliegenden Verträgen
wird auf die Leiter nicht eingegangen.

Gruss lupus
 
B

Bauexperte

Hallo,

Wir haben 1991 gekauft, gebaut wurde 1969. In den mir vorliegenden Verträgen
wird auf die Leiter nicht eingegangen.
Auf eine Leiter explizit sicher nicht :-) Nur, wie sieht es aus mit sonstigen Rechten der beiden Nachbarn, über Dein Grundstück das Dach zu begehen? Irgend etwas dazu im Notarvertrag oder grundbuchlich festgeschrieben?

Freundliche Grüße
 
L

lupus

Guten Morgen,
es gibt ein wechselseitiges Wegerecht, welches jedoch nur die um das gemeinsame Haus befindlichen Zufahrten, bzw. Gehwege betrifft. Von einem gemeinsamen Zutritt über unser Grundstück um z.B. auf`s Dach zu kommen, ist nichts ausgeführt.

Gruss lupus
 
B

Bauexperte

Hallo,

"Frage nach der rechtlichen Situation. Müssen wir den Dachzugang für unseren
Nachbar gewähren nur weil die Dachzugangsleiter auf an unserer Hauswand
befestigt ist ? Sowohl der mittlere Nachbar, als auch der " böse neue Nachbar ",
der, wie wir ein Endhaus bewohnt, könnten selbst mit einer Anstellleiter auf das
Dach. ( Haus ist zweigeschossig )"

es gibt ein wechselseitiges Wegerecht, welches jedoch nur die um das gemeinsame Haus befindlichen Zufahrten, bzw. Gehwege betrifft. Von einem gemeinsamen Zutritt über unser Grundstück um z.B. auf`s Dach zu kommen, ist nichts ausgeführt.
Unter Vorbehalt der Richtigkeit der Angaben und hinweisend, daß Rechtsberatung in D ausschließlich den beratenden Berufen vorbehalten ist, würde ich sagen, daß Du Deinem Nachbarn den Zugang über Deine Leiter verweigern und ihn stattdessen auffordern kannst, sein eigenes Doppelflügelfenster zu benutzen. Am Einfachsten - also ohne viel nachbarschaftlichen Streit - gelingt es imho dadurch, dass Du die Leiter entfernst ;)

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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