Verpflichtung Abschluss Energieversorgungsvertrag - EU Recht?

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F

Foppes

Servus :-)

Wir haben bereits im letzten Jahr von einem Bauträger ein Reihenhaus in FFM gekauft. Da Wohnraum in Frankfurt (inkl. Garten für unsere kleine Tochter) leider mangelware ist, gab es natürlich nicht allzu viele Angebote die zur Auswahl standen. Insgesamt war das Angebot des Bauträgers gut, sodass wir unterschrieben haben. Dennoch gab es eine Klausel, die uns von Anfang an nicht 100 % ig geschmeckt hat, wir diese Kröte aber mangels Alternativen geschluckt haben.

Der Kaufvertrag sieht eine Verpflichtung unsererseits vor, einen Energieliefervertrag mit einem - wie wir ihn liebevoll nennen - Pelletsfritzen ;-) abzuschließen. Neben den Reihenhäusern die der Bauträger gebaut hat steht eine zentrale Pellets - Anlage zur Versorgung der Häuser. Wir sind nun dazu verpflichtet mit diesem Energiedienstleister einen Versorgungsvertrag zu schließen.

In diesem Vertrag wiederum ist geregelt, dass wir in den nächsten 10 Jahren (option auf 20 Jahre bei geringerem Grundpreis) unsere Raumwärme ausschließlich über diesen beziehen müssen.

Wie gesagt, geschmeckt hat uns das nie und irgendwie kam es mir schon wie eine Einschränkung von Wettbewerb vor. Wir hätten das Haus nicht kaufen können ohne uns an diesen Energiedienstleister 10 Jahre zu binden. Ich habe dies dann letztlich eine befreundetem Anwalt erzählt. Dieser wiederum sagte er könne sich gut vorstellen, dass diese Verpflichtung aus 2 Gründen nichtig ist.

Zum einen soll es der EU-Gesetzgebung widersprechen, wonach eine freie Wahl des Grundversorgers möglich sein muss. Zum anderen sieht er tendenzen zum Knebelvertrag.

Nun ist er spezialisiert in Familien- und Asylrecht und sagte ich solle mich an den Verbraucherschutz wenden oder an einen spezialisierten Anwalt.

Beim Verbraucherschutz habe ich es schon versucht, hatte einen Termin, jedoch schien mir der Fall für unsere Verbraucherschützer zu "selten" und zu "individuell" als dass diese sich motiviert sehen würden sich dessen anzunehmen. Sie haben es nur aufgenommen um intern zu diskutieren.

Daher wollte ich - bevor ich zu einem spezialisierten Anwalt laufe erstmal hier horchen ob solche / ähnliche Fälle bekannt sind und sich evtl. jemand grob damit auskennt.

Daher schonmal vielen Dank vorab für euer Feedback!


VG

Stefan
 
schubert79

schubert79

In der Sach kann ich dir rechtlich leider nicht helfen. Bei uns im Nachbarort gibt es ein identisches Angebot. Blockheizkraftwerk (Hackschnitzel) für 20 Jahre verpflichtend.

Was stört dich an einer zentralen Pellets Versorgung? Du sparst doch auch Platz im Haus......
 
schubert79

schubert79

Uppps. Sehr grad den Passus: "Raumwärme ausschließlich über diesen beziehen müssen".
D.h. ihr dürft wohl auch keinen Kamin und damit wohl auch keinen Kaminofen/Schwedenofen etc. in WZ stellen...
 
B

Bauexperte

Hallo Stefan,

Daher wollte ich - bevor ich zu einem spezialisierten Anwalt laufe erstmal hier horchen ob solche / ähnliche Fälle bekannt sind und sich evtl. jemand grob damit auskennt.
Zunächst - Rechtsberatung ist in D ausschließlich den beratenden Berufen vorbehalten; deshalb darf ich Dir keinen vergleichbaren Rat geben!

Und zum anderen - ich bleibe mir treu und ehrlich - finde ich Dein Vorgehen mehr als grenzwertig; leider aber auch zeitgemäß :mad: Du hast ein Haus nebst Grundstück gekauft, weil Dir die Parameter gefielen. Den Passus des WE hast Du dabei billigend in Kauf genommen ... jetzt willst Du dagegen angehen. Das erinnert mich stark an die englischen Häuser rund um den Düsseldorfer Flughafen, welche - da billig - in Nullkommanix verkauft waren und jetzt gehen die Käufer wegen des Fluglärms auf die Barrikaden. Wenn ich nur ein Fünkchen Mitsprache hätte - ich würde sie alle ins Leere laufen lassen - aber mit Anlauf!

Ich habe aktuell viel mit kommunalen Grundstücken zu tun, deren Versorgung über Fernwärme gesichert ist. Unabhängig davon, wie der Einzelne auch immer zur Fernwärme stehen mag, es ist vollkommen legitim, diesen "ausschließlichen" Weg zu beschreiten. Wäre es anders, sähen sich die kommunalen Versorger hier in NRW einer Welle von Klagen ausgesetzt.

Zum Thema "Knebelvertrag" oder "Recht auf freie Grundversorgung": es hat Dich - jedenfalls schreibst Du nichts darüber - gezwungen, den Bauträgervertrag abzuschließen. Also war es Deine freie Entscheidung, diesen Weg zu gehen. Ich habe einmal gelernt, das "Vertrag" die Grundlage von "vertragen" bildet, das muß sich bis zu Dir noch nicht durchgesprochen haben ....

Freundliche Grüße
 
F

Foppes

Hallo Bauexperte,

auch dir zunächst vielen Dank für deine Rückmeldung, wenn ich auch leider keinen direkten inhaltlichen Bezug zu meiner Frage finden konnte.

Zunächst - Rechtsberatung ist in D ausschließlich den beratenden Berufen vorbehalten; deshalb darf ich Dir keinen vergleichbaren Rat geben!
Ich hatte auch explizit danach gefragt ob hier jemandem derartige Fälle bekannt sind. Eine Rechtsberatung würde ich auch niemals in einem Forum suchen, es sei denn es ist ein Rechtsverdreher-Forum :cool: Daher zielte meine Frage nach Erfahrungswerten, welche in D sicherlich noch öffentlich ausgetauscht werden dürfen.

Zudem finde ich du urteilst ein wenig zu früh. Du kennst meine Beweggründe doch gar nicht, zudem scheint dir der Immobilienmarkt in Frankfurt nicht bekannt zu sein. Letzteres ist ziemlich leicht zu beschreiben: Es GIBT einfach keine bezahlbaren Häuser in Frankfurt. Meine Beweggründe liegen auch nicht darin jetzt irgendwo einen Profit daraus zu ziehen. Ich wäre gerne bereit gewesen mehr für das Haus zu bezahlen wenn ich die Energieversorgung hätte frei wählen dürfen. Daher sehe ich einen Vergleich zu denen die mit Grundstücken / Häusern am Flughafen "spekulieren" um damit Kasse zu machen irgendwie nicht als gerechtfertigt an. Wie gesagt, ich wäre auch bereit dem Versorger etwas zu zahlen. das sollte sich jedoch auf die anteiligen Investitionskosten beziehen und nicht auf den entgangenen Gewinn.

Ich kenne mich im Bereich Energieversorgung nicht wirklich aus (sonst müsste ich auch nicht nachfragen)! Insbesondere habe ich keinen Dunst von den kommunalen genehmigungsverfahren und in dem Zusammenhang WER entscheidet über die Preise? Wer sagt mir dass die zwischen dem Bauträger und dem Pelletsmann ausgehandelten Preise fair sind? Fair in dem Sinne dass natürlich ein Gewinn bei dem Pelletsmann hängen bleiben darf. Aber wer garantiert, dass der Bauträger nicht hintenrum wieder eine Provision dafür erhält und das wiederum in den Preis eingerechnet ist? Ist der Preis für die Versorgung ausgeschrieben worden? Wer hat da als kontrollierenden Instanz die Hand drüber?

Natürlich hat mich niemand gezwungen den Bauträgervertrag beim Notar zu unterzeichnen. Aber in der DDR wurde damals auch niemand gezwungen einen wunderschönen und überteuerten Trabant zu kaufen, eine alternative gab es jedoch nicht - sofern man denn ein Auto haben wollte. Und wir wollten eben den Garten für unsere Tochter.

Freundliche Grüße zurück


Stefan
 
F

Foppes

Hallo Bauexperte,

es sei an der Stelle nochmal erwähnt dass auch dieser Post von dir meine inhaltlichen Fragen nicht berücksichtigt

Ob etwas nun rechtlich sauber ist oder nicht, das entscheiden in dem von dir zitierten demokratischen Staat ja Gott sei Dank noch immer die Gerichte und es mag ja durchaus sein dass du meine Denkweise nicht nachvollziehen kannst oder sie nicht magst, es legitimiert aber nicht deine sehr eingeschränkte Sichtweise zu diesem Thema als die einzig richtige.

Unabhängig davon hat der von mir zu unterzeichnende Vertrag eine "Loyalitätsklausel". In dem Vertrag steht drin, dass beide Parteien das Recht haben eine Neuverhandlung des Vertrages zu verlangen, wenn die Rechtsgrundlagen und Annahmen auf denen der Vertrag basiert in der Form nicht gültig sind und wie schon gesagt, nichts anderes ist mein Ansinnen.

Doch, ich kenne den Immobilienmarkt durch meinen 2. Job - Bewertung von Bauunterlagen - sehr gut; ich habe in jüngster Vergangenheit sehr viele Bewertungen für Asiaten erstellt, welche im Frankfurter Raum ein Haus oder eine ETW gekauft haben. Davon unabhängig, spielt es keine Rolle, ob es Grundstücke gibt oder auch nicht; btw. gibt es Grundstücke, halt nur ein wenig außerhalb der Frankfurter Zeil
Entfernung von unserem Grundstück zur Zeil beträgt ca. 12 km, von daher denke ich bin ich schon weit nach außen gezogen . Im Preisbereich zwischen T€ 300 und T€ 400 scheinen sich aber "deine" Asiaten nicht zu bewegen. Wenn eine Immobilie irgendwo zum Verkauf auftaucht werden die Eigentümer direkt mit höheren Angeboten bombardiert und schon fast dazu genötigt zu verkaufen. Vielleicht sind aber auch gerade das "deine" Asiaten? ;-) Zwangsversteigerungen für vernünftige Immobilien erreichen 150 % des Gutachertwertes. Wie dem auch sei, das Angebot ist äußerst knapp! Spielt aber - da gebe ich dir Recht - am Ende keine entscheidende Rolle. Es erklärt nur warum unsere Wahl ebenfalls sehr eingeschränkt war und nicht so frei wie von dir dargestellt.

Du hast Dich entschieden, genau diesen notariellen Kaufvertrag zu unterschreiben. Damit ist ein zweiseitig geschlossenes und gültiges Rechtsgeschäft zustande gekommen. Es war Dir zum Zeitpunkt der notariellen Beglaubigung auch bekannt, daß Du eine Bezugsverpflichtung eingehst. Wenn es Dir auf einmal als so unvertretbar erscheint, weshalb verkaufst Du dann nicht wieder Alles?
Wer spricht denn hier von unvertretbar? Ich? Das müsstest du mir mal aufzeigen wo ich das geschrieben habe. In erster Linie möchte ich zunächst mal verstehen wer für was in diesen Konstellationen verantwortlich ist. Deswegen versuch(t)e ich mich hierzu informieren, was ja in diesem demokratischen Staat noch immer legitim ist. Daher habe ich auch entsprechende und konkrete Fragen gestellt, beantwortet hast du auch diese nicht. Ohne dieses Wissen möchte selbst ich derzeit nicht urteilen ob es sich um Zwang, Knebelung, Vorteilnahme oder tatsächlich um einen rechtsgültig zustande gekommenen Vertrag handelt.

Mit den Grundstücken am D´dorfer Flughafen wird mitnichten spekuliert; im Gegenteil. Die jetzigen Eigentümer haben den Grund und Boden - seinerzeit Kasernenhäuser der Engländer - sehr billig notariell erworben - im Wissen, daß der Flughafen eine Lärmbelästigung mit sich bringt. Kurz nachdem die Häuser alle verkauft waren, haben sich Gemeinschaften aus diesen Käufern gegründet und fechten seit dem genau das an, was sie notariell anerkannt gekauft haben: den Fluglärm. Dafür bringe ich beim besten Willen kein Verständnis auf, zudem kostet es den Steuerzahler Geld ohne Ende; Verzögerungen bei der Flughafenerweiterung nicht mitgerechnet.
Naja, für mich ist das Zockerei. Zufälligerweise kenne ich jemanden der ein solches Grundstück erworben hat und versucht "Kasse" zu machen mit dem Fluglärm und das obwohl er vermietet!!! Gut finde ich dies allerdings auf keinen Fall aus den von dir beschriebenen und nachvollziehbaren Gründen.

Und weshalb hast Du diese Fragen nicht *vor* Notarvertrag mittels Fachanwalt klären lassen? Jetzt wirst Du imho nicht mehr aus dem Vertrag herauskommen und mußt mit den Konsequenzen Deiner Entscheidung leben. Du wirst in Deinem Leben immer wieder auf Menschen treffen, welche von Deinen Entscheidungen auf die ein oder andere Art und Weise monetär profitieren; das nennt sich freie Marktwirtschaft.
Naja, wie gesagt zunächst mal aus Mangel an Alternativen und andererseits mit Sicherheit auch aus Unwissenheit. Dass im Hintergrund Rückerstattungen und "krumme" Preisfestlegungen erfolgende können, hätte ich niemals vermutet wenn eine solche Vereinbarung von einem Notar abgesegnet ist, der m.W. nach auch eine Prüfungspflicht hat. Aber ich halte fest, Fehler werden bei dir nicht toleriert ;-) Ob es sich dabei um freie Marktwirtschaft handelte oder um (eben nicht freie) Preisabsprache versuche ich ja gerade herauszufinden und zu klären. es war sicher nicht mein erster Immobilienerwerb, aber wie gesagt, ich bin da kein studierter Experte. Aber mir fällt spontan ein Fall aus meinem Bereich ein, wo die Vermittlung von Leistungen mit Rückerstattung an den Vermittler vom BGH für ungültig erklärt wurde, und das obwohl sich die Käufer auch da vertraglich zum Kauf bekannten. Die Banken können da lange lange Lieder von singen.

Oder sollte eine Frau die von ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung vorgesetzt bekommt, in den nächsten 10 Jahren nicht schwanger zu werden, sich plötzlich in Deutschland daran halten müssen? Ich hoffe nicht!

Ob du es persönlich magst oder nicht, es gibt in Deutschland viele Verträge die von Gerichten im Nachhinein für nichtig erklärt wurden. Das mag einem gefallen oder nicht, es spiegelt aber die Realität wieder und ich persönlich finde es gut dass man einer Marktmacht nicht zwangsläufig ungeschützt ausgesetzt ist. Deswegen leben wir ja in einer sozialen Marktwirtschaft.

Das ist ein hanebüchener Vergleich! Die DDR war ein kommunistischer Unrechtsstaat; Du hast in einem freien demokratischen Staat eine Entscheidung für einen Notarvertrag getroffen - Du hattest jeder Zeit eine Wahl!
Auch jeder Trabbi Fahrer hatte die Wahl auf einen Trabbi zu verzichten!!! Dann wäre er eben ohne Trabbi geblieben und mit dem Fahrrad gefahren - genauso wie wir in unserer 3 Zimmer Wohnung ohne Garten geblieben wären. Eine freie Wahl ist eben etwas anderes und vielleicht nicht alles so schwarz und weiß wie du es darstellst.

Letztlich nützt diese öffentliche Diskussion über zwei unterschiedliche subjektive Meinungen hier niemandem etwas - auch nicht anderen Teilnehmer des Forums. Wir können das gerne weiter per PN ausdiskutieren, aber ich finde im Forum sollten die sachlich fachlichen Inhalte im Vordergrund stehen. ;-)

Freundliche Grüße


Stefan
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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