F
Foppes
Servus :-)
Wir haben bereits im letzten Jahr von einem Bauträger ein Reihenhaus in FFM gekauft. Da Wohnraum in Frankfurt (inkl. Garten für unsere kleine Tochter) leider mangelware ist, gab es natürlich nicht allzu viele Angebote die zur Auswahl standen. Insgesamt war das Angebot des Bauträgers gut, sodass wir unterschrieben haben. Dennoch gab es eine Klausel, die uns von Anfang an nicht 100 % ig geschmeckt hat, wir diese Kröte aber mangels Alternativen geschluckt haben.
Der Kaufvertrag sieht eine Verpflichtung unsererseits vor, einen Energieliefervertrag mit einem - wie wir ihn liebevoll nennen - Pelletsfritzen ;-) abzuschließen. Neben den Reihenhäusern die der Bauträger gebaut hat steht eine zentrale Pellets - Anlage zur Versorgung der Häuser. Wir sind nun dazu verpflichtet mit diesem Energiedienstleister einen Versorgungsvertrag zu schließen.
In diesem Vertrag wiederum ist geregelt, dass wir in den nächsten 10 Jahren (option auf 20 Jahre bei geringerem Grundpreis) unsere Raumwärme ausschließlich über diesen beziehen müssen.
Wie gesagt, geschmeckt hat uns das nie und irgendwie kam es mir schon wie eine Einschränkung von Wettbewerb vor. Wir hätten das Haus nicht kaufen können ohne uns an diesen Energiedienstleister 10 Jahre zu binden. Ich habe dies dann letztlich eine befreundetem Anwalt erzählt. Dieser wiederum sagte er könne sich gut vorstellen, dass diese Verpflichtung aus 2 Gründen nichtig ist.
Zum einen soll es der EU-Gesetzgebung widersprechen, wonach eine freie Wahl des Grundversorgers möglich sein muss. Zum anderen sieht er tendenzen zum Knebelvertrag.
Nun ist er spezialisiert in Familien- und Asylrecht und sagte ich solle mich an den Verbraucherschutz wenden oder an einen spezialisierten Anwalt.
Beim Verbraucherschutz habe ich es schon versucht, hatte einen Termin, jedoch schien mir der Fall für unsere Verbraucherschützer zu "selten" und zu "individuell" als dass diese sich motiviert sehen würden sich dessen anzunehmen. Sie haben es nur aufgenommen um intern zu diskutieren.
Daher wollte ich - bevor ich zu einem spezialisierten Anwalt laufe erstmal hier horchen ob solche / ähnliche Fälle bekannt sind und sich evtl. jemand grob damit auskennt.
Daher schonmal vielen Dank vorab für euer Feedback!
VG
Stefan
Wir haben bereits im letzten Jahr von einem Bauträger ein Reihenhaus in FFM gekauft. Da Wohnraum in Frankfurt (inkl. Garten für unsere kleine Tochter) leider mangelware ist, gab es natürlich nicht allzu viele Angebote die zur Auswahl standen. Insgesamt war das Angebot des Bauträgers gut, sodass wir unterschrieben haben. Dennoch gab es eine Klausel, die uns von Anfang an nicht 100 % ig geschmeckt hat, wir diese Kröte aber mangels Alternativen geschluckt haben.
Der Kaufvertrag sieht eine Verpflichtung unsererseits vor, einen Energieliefervertrag mit einem - wie wir ihn liebevoll nennen - Pelletsfritzen ;-) abzuschließen. Neben den Reihenhäusern die der Bauträger gebaut hat steht eine zentrale Pellets - Anlage zur Versorgung der Häuser. Wir sind nun dazu verpflichtet mit diesem Energiedienstleister einen Versorgungsvertrag zu schließen.
In diesem Vertrag wiederum ist geregelt, dass wir in den nächsten 10 Jahren (option auf 20 Jahre bei geringerem Grundpreis) unsere Raumwärme ausschließlich über diesen beziehen müssen.
Wie gesagt, geschmeckt hat uns das nie und irgendwie kam es mir schon wie eine Einschränkung von Wettbewerb vor. Wir hätten das Haus nicht kaufen können ohne uns an diesen Energiedienstleister 10 Jahre zu binden. Ich habe dies dann letztlich eine befreundetem Anwalt erzählt. Dieser wiederum sagte er könne sich gut vorstellen, dass diese Verpflichtung aus 2 Gründen nichtig ist.
Zum einen soll es der EU-Gesetzgebung widersprechen, wonach eine freie Wahl des Grundversorgers möglich sein muss. Zum anderen sieht er tendenzen zum Knebelvertrag.
Nun ist er spezialisiert in Familien- und Asylrecht und sagte ich solle mich an den Verbraucherschutz wenden oder an einen spezialisierten Anwalt.
Beim Verbraucherschutz habe ich es schon versucht, hatte einen Termin, jedoch schien mir der Fall für unsere Verbraucherschützer zu "selten" und zu "individuell" als dass diese sich motiviert sehen würden sich dessen anzunehmen. Sie haben es nur aufgenommen um intern zu diskutieren.
Daher wollte ich - bevor ich zu einem spezialisierten Anwalt laufe erstmal hier horchen ob solche / ähnliche Fälle bekannt sind und sich evtl. jemand grob damit auskennt.
Daher schonmal vielen Dank vorab für euer Feedback!
VG
Stefan