Vorzeitiger Verkauf (nicht vollständig zurückgezahlte) Immobilie

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K

kiesel24

Hallo,

wir möchten in naher Zukunft Eigentum erwerben. Momentan beschäftigen wir uns mit der Finanzierung.

Angenommen wir möchten die Immobilie vorzeitig, also bevor die Finanzierung abgeschlossen ist, wieder verkaufen (zB aus finanzieller Not, Umzug, oder was auch immer...).

Wie würde das im Detail funktionieren?
Kann ich die Immobilie einfach veräußern und mit dem Geld dann den Kredit ablösen? Hier fallen doch bestimmt Gebühren an, oder?


Gruß
 
Musketier

Musketier

Prinzipiell funktioniert das. Da die Bank das Objekt als Sicherheit hat, wird sie zustimmen müssen. Dies wird Sie aber machen wird, sofern sichergestellt ist, dass du den kompletten Kredit ablösen kannst.

Das Problem ist die Vorfälligkeitsentschädigung die den Schaden der Bank ersetzt.
Sollten also die Zinsen steigen, entsteht der Bank kein Schaden, außer vielleicht Verwaltungsaufwand.
Sinken die Zinsen weiter mußt du diesen Schaden als Vorfälligkeitsentschädigung ersetzen.
Die Bank berechnet dann den Zinsverlust zwischen deinem Darlehen unter Ausnutzung der Sondertilgung- Möglichkeit bis zum frühest möglichen Ablösezeitpunkt und einem neu zu vergebenden Darlehen.
 
T

TUNK

Hallo kiesel24,

Musketier hat das schon richtig geschrieben. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist auch nicht nur so ein paar hundert Euro.
es gibt im Internet Rechner, da kann man ja mal fiktive Zahlen eingeben und gucken was da rauskommt. Wenn ich mein jetziges Haus verkaufe, kommen ca. 20.000€ Vorfälligkeitsentschädigung auf mich zu. Nur so als Anhaltspunkt.

Es kommt aber auch auf die Laufzeit der Finanzierung an. Und wo du finanziert hast. Einige KfW-Darlehen kannst du z.B. jederzeit kostenlos auf einen Schlag tilgen.

Nach 10Jahren kannst du auch meistens eine Finanzierung kündigen, obwohl die Zinsfestschreibung länger ist.

Am Besten berät dich dazu aber deine Bank des Vertrauen.
 
H

heltino

RICHTIG, Aber das entscheidende ist, dass dann keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
nix.
ist eu-gesetz.

entscheidend ist was der kreditnehmer noch an kredit offen hat und was der Marktwert von so einer bude ist.

man kann, unabhängig der gewählten zinsbindung, laut eu nach 10 jahren den vertrag kündigen.
da ist nix mit vorfälligkeit, da geht es nur noch um wert und kreditschuld.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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