Merkmale einer abgetrennten Einliegerwohnung

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O

opfl

Ja hast schon recht. Geld muss ich ja bringen Frage mich wirklich warum die so auf der Lösung pochen. Platz im Technikraum in der Hauptwohnung ist genug, der wäre sogar verschwendet da im OG und somit Dachschräge hat. Da würde die Kontrollierte-Wohnraumlüftung hin passen. Käme der Einliegerwohnung also sehr zu gute. Weiß nicht warum die sich so sträuben. Falls halt wirklich KFW oder Finanzamt ein Problem gehabt hätten, wär das dass KO-Kriterium gewesen für gemeinsamen Technikraum. Ich werde mal schreiben wie es ausgeht
 
B

Bauexperte

Hallo Oli,

Ja hast schon recht. Geld muss ich ja bringen Frage mich wirklich warum die so auf der Lösung pochen. Platz im Technikraum in der Hauptwohnung ist genug, der wäre sogar verschwendet da im OG und somit Dachschräge hat. Da würde die Kontrollierte-Wohnraumlüftung hin passen. Käme der Einliegerwohnung also sehr zu gute. Weiß nicht warum die sich so sträuben. Falls halt wirklich KfW oder Finanzamt ein Problem gehabt hätten, wär das dass KO-Kriterium gewesen für gemeinsamen Technikraum. Ich werde mal schreiben wie es ausgeht
Shism hat die hauptsächlichen Gründe für eine Trennung aufgezählt; im Übrigen - die Einliegerwohnung soll doch vermietet werden, oder? Wenn wir 2 WE verkaufen, wovon eine vermietet werden soll - auch wenn zuvor ein Elternteil die Einliegerwohnung bewohnt - achte ich auch darauf, daß 2 von einander getrennte Lüftungsanlagen verbaut werden.

Das Hauptproblem liegt vmtl. im Technikraum, welcher ausschließlich von der Hauptwohnung aus zu begehen ist; ich habe es schon erlebt, daß das FA sich dann quer gestellt hat mit der Begründung "durch den gemeinsamen Technikraum, welcher nur von 1 Partei zu begehen ist, liegt der Verdacht nahe, daß es sich gerade nicht um 2 getrennte WE handelt".

Freundliche Grüße
 
O

opfl

So hat auch der Haushersteller argumentiert. Der vom Finanzamt hat mir das dann erklärt wie im Post weiter oben (oder Seite 1). Daher dürfte das Finanzamt nicht kommen dürfen. Nochmal....getrennt gilt wenn:

- Schlafplatz
- Eingang
- Kochstelle
- Bad

getrennt sind. Sogar die Stromablesung muss nicht getrennt sein. So hat mir der Herr vom Finanzamt das erzählt (und auch die Dame von der KfW).
 
B

bodo65

Es gibt meines Wissens nach einige technische Herausforderungen bei Aufstellung der Geräte der kontrollierten Wohnraumlüftung im Keller. Zumindest wenn es ein zentrales Gerät für zwei Wohnungen ist, dann sind bestimmte Brandschutzmaßnahmen zu treffen, weil sich sonst ein Brand schnell über die Lüftungsrohre von einer Wohnung in die nächste ausbreiten kann. Bei zwei Geräte, die im selben Raum im Keller stehen, kann ich mir ähnliche brandschutztechnische Probleme vorstellen, wenn die Rohre sie im selben Schacht nach unten geführt werden. Gruß!
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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