Haftungsausschluss bei Begehung des Grundstücks

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Vit84

Vit84

Hallo liebe Gemeinde.
Ich stehe momentan vor folgendem Problem:
Bin Eigentümer eines Baugrundstückes in einer Neubausiedlung, möchte jedoch erst in ein Paar Jahren ein Haus darauf bauen bzw. bauen lassen.
In der Zwischenzeit möchte sich ein Nachbar um das Grundstück kümmern, d.h. Rasen mähen, Hecke verschneiden usw. Unteranderem möchte er auch das Grundstück zur Erholung nutzen. Grillplatz und eine Spielwiese für die Kinder
einrichten. Dies ist eine mündliche Vereinbarung zwischen mir und dem Nachbarn. Kenne ihn noch von früher. Jetzt will ich das Ganze rechtlich sauber klären und möchte so einer Art Nutzungsvertrag aufsetzen. In diesem Nutzungsvertrag möchte ich jegliche Haftung für div. Schäden an den Nachbarn abtreten. Z.B. wenn sich das Kind auf dem Grundstück verletzt oder der Nachbar sich mit der Heckenschere ein Finger abschneidet :-). Für solche Schäden möchte ich dann natürlich nicht haftbar gemacht werden. Wie gesagt, mit dem Nachbar bin ich mir einig. Jetzt die Frage: Wie klärt man ab besten so ein Sachverhalt schriftlich rechtlich korrekt? Wäre für ein Paar Tipps sehr dankbar. MfG
 
B

Bauexperte

Hallo,

... Wie klärt man ab besten so ein Sachverhalt schriftlich rechtlich korrekt? Wäre für ein Paar Tipps sehr dankbar. MfG
Soweit ich weiß, kannst Du die Haftung nicht ausschließen; Du bleibst ja weiterhin Eigentümer der Parzelle. Da ich aber keine Rechtsberatung betreiben darf - ist in D ausschließlich den beratenden Berufen vorbehalten, empfehle ich Dir ein Gespräch mit einem RA Deines Vertrauens.

Freundliche Grüße
 
Musketier

Musketier

Es gibt für wenig Geld (teilweise unter 20€ pro Jahr) eine Grundstückshaftpflicht.
Falls du nicht erst in 5-10 Jahren bauen möchtest, dürfte das wahrscheinlich günstiger sein, als vom Anwalt einen rechtssicheren Vertrag aufsetzen zu lassen. Was alles in der Versicherung enthalten ist, muß du dir selbst durchlesen.

Den Pachtvertrag kannst du ja trotzdem mit deinem Nachbarn machen. Musterpachtverträge gibt es im Internet einige.
Ich hatte gerade einen heruntergeladen, wo drin stand, dass sich der Pächter verpflichtet, eine Gebäude- bzw. Grundstückshaftpflicht abzuschließen. Dann wären die Kosten sogar umgelegt.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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