Durchgehender, horizontaler Riss in der Außenwand.

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M

Melusine

Hallo liebe Experten und Mitglieder,

an der Außenfassade unseres Neubaus (Bauträgerkauf) ist ein durchgehender Riss entstanden. Da die Kommunikation mit dem Bauträger nur noch über den Anwalt erfolgt würde ich gerne von euch wissen, welche Ursachen ein solcher Riss haben könnte. Sollte eurer objektiven Meinung nach evtl. ein schwerwiegender Mangel der Grund sein, werde ich ein Gutachten in Auftrag geben.

Vielen Dank für eure Mühen und ein schönes Wochenende noch

Melusine


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M

Melusine

Hallo karliseppel,

danke für deine schnelle Antwort....es wurde lediglich mit normaler Erde aufgefüllt, die Einfahrt war bis an die Hauswand gepflastert. Der Riss bildete sich ca. 30cm oberhalb des Pflasters. Was man hier leider nicht mehr sehen kann ist, dass das die Wand über die Bodenplatte hinaus ragt. Das Haus wurde also nicht exakt/bündig auf die Bodenplatte gebaut.
Der Riss ist allmählich nach dem Pflastern der Zufahrt entstanden.
Im Obergeschoss hat sich auch ein durchgehender Riss auf der selben Seite gebildet. Der Bauträger meinte, dass dies ein normaler Setzriss wäre der immer im Bereich der Auflagefläche von Dach und gemauerter Außenwand entstünde.
Könnte es sich hierbei evtl. um eine Absenkung handeln?

MfG

Melusine
 
Der Da

Der Da

Kann sich um eine Absenkung handeln, aber wie weit darf sich ein Haus absenken.... lasst Euch nicht abspeisen mit "Ist normal, das gehört so". Das ist nicht normal, und das darf nicht sein.
Setzrisse sind normal im Badezimmer an den Fliesen, oder vielleicht bei Bodenfliesen und Fugen. Wird aber gespart bei den Gründungsarbeiten, das heisst kein Bodengutachten, und kein tragfähiger Untergrund, dann ist das Pfusch.

Wenn ich das richtig sehen, dürft ihr auch überhaupt nicht direkt ans Haus ranpflastern, da muss eine Sperrfolie dazwischen, wenn man das machen will... Frag nicht genau was für eine, ich weiß das nur von unserem Hausbauer der sehr früh wissen wollte, was wir diesbezüglich planen. Ebenerdige Steinterrassen und Pflaster direkt ans Haus ran, hätte er zusätzlich eine Folie einbauen müssen, als Schutz gegen Wasser von unten. Wir haben diese nur wo der Eingangspodest geplant ist.

Das ein Haus übersteht darf auch nicht sein. Eine kleine Toleranz gibts da wohl, aber viel darf nicht....

Absolut wichtig, nehmt euch nen Anwalt, der was von Baurecht versteht.
 
K

karliseppel

Also - ich kann da leider keine Risse erkennen. Ich sehe eine eventuelle Ausblühung durch Feuchte.
Vielleicht kannste mal einen Riss in einem Bild nachzeichnen um besser zu zeigen um was es dir geht.

Ansonsten ist das doch ziemlich fragwürdig, den Keller zu dämmen und dann den Sockel auszusparen.
Dass das Haus oben "übersteht" ist soweit normal. Diese Auskragung ist statisch nachgewiesen
i.O. und wird in der Regel gemacht, damit die Dämmung des Kellers nachher eben nicht wie ein
Sockel rausguckt.

Wer hat hier die Dämmung angebracht? Wurde während der Bauphase nochmals an den Dämmwerten des Kellers geschraubt bzw. dieser nachträglich zu "Wohnraum" gemacht?

Ich habe keine Ahnung wie man die Kältebrücke am Sockel jetzt noch heilen soll.
Dämmplatten davor und den entstehenden Sockel neu Verputzen und mit einem Blech abdecken
lassen. Sieht halt aus wie vor 100jahren... früher hatten die Häuser auch vorspringende Sockel.
Ggf. stimmt hier auch die festgesetzte Höhenlinie des Geländes nicht und es wurde
zu hoch angeschüttet.

Völlig ohne Anschüttschutz ist das bei EPS je nach Bodenklasse prinzipiell zulässig, auch wenn eigentlich
jeder ne Noppenbahn mit Vlies und Gleitfolie davor stellt. Die paar Euro ersparen dann nämlich
solche Schadensbilder.
Dsweiteren wäre interessant, wie das Gelände rundherum verläuft und ob es ggf. ein Gefälle
gegen das Gebäude gibt. Eindringendes Oberflächenwasser ist bis dahin also auch nicht
auszuschließen.
War das Pflastern ebenfalls in der Bauträgerleistung enthalten.
War es überhaupt ein Bauträger? Ihr habt das Grundstück, inkl. Haus von ihm erworben?
Grunderwerbsteuer also vom *gesamten Objekt* ???

Du merkst selbst, viele Möglichkeiten, viele offene Fragen.
Die rechtlichen Aspekte kann dir nur ein entsprechender Anwalt darstellen.
Viel wichtiger noch ist die bauliche Beurteilung vor Ort.
Das muss nicht gleich ein Gutachten sein, das darfst du bei einem Gerichtstermin ggf.
von einem vom Gericht bestellten Gutachter noch mal zahlen. Nimm dir einen Architekt vor
Ort, der sich das auf Stundenbasis einfach mal ansieht und dazu eine Stellungnahme schreibt.
Er sollte die vertraglichen Rahmenbedingungen des Kaufes allerdings dann schon mal kennen
und ggf. ein die Argumentation einfließen lassen.

-ks
 
B

Bauexperte

Hallo Melusine,

ich habe aktuell Probleme, Deine Bilder zu vergrößern ... aber, was soll das denn vor der Außenwand sein? Diese backsteinförmigen Teile ... ?

Was "karliseppel" in einigen Teilen schreibt ist richtig, in anderen wieder nicht - ich kenne seine Ausbildung/Qualifikation nicht und weiß daher nicht, ob er "nur" gut getippt hat. Von unseren BV hat keines ein "überstehendes" EG - diese Statik möchte ich gerne mal sehen.

Was Dir das Ganze verdeutlichen sollte, ist Folgendes: keinesfalls einen Architekten beauftragen, sondern einen Sachverständigen (SV). Auch wenn "karliseppel" insofern Recht hat, was die gerichtsbestellte Benennung eines weiteren SV im worst case betrifft - es ist gut investiertes Geld, denn es "muß" ja nicht zur Klage kommen. Viele Streitigkeiten werden dieser Tage außergerichtlich geschlichtet und - auch - da kommt, es auf die Befähigung der Beteiligten an!

Dich auf das I-Net verlassen, ist, als wenn Du auf die Wettervorhersage tippen würdest

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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