Garage Grenzabstand

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G

gigi

Hallo,

wir planen gerade ein Haus mit eine Doppelgarage an zwei Nachbargrundstücken also in einer Grundstücksecke. Aus Kostengründen soll es eine Blechfertiggarage werden.
In Deutschland darf man eine Garage genau auf der Grundstücksgrenze aufstellen oder einen Meter davon entfernt, damit man das Unkraut auch ohne Begehen des Nachbargrundstückes beseitigen kann.
Ich habe gestern bei einem Garagenhersteller angerufen und da sagte man mir, dass die Regenrinnen 10cm über die Garagenwand abstehen und immer auf der hinteren Seite der Garage sind (gegenüber des Tores). Die Regenrinne würde sich dann auf der Seite meines Nachbarn befinden.
Dass die Regenrinne nicht auf Nachbars Grundstück hineinragen darf ist klar, nur steht die Garagenwand doch dann 10cm von der Grenze auf meinem Grund entfernt und wenn der Nachbar jetzt schon da einen Zaun hätte, dann würde wieder 10cm breiter Streifen mit Unkraut entstehen, den ich nicht von meinem Grundstück aus sauber halten kann.

Wie ist die Rechtslage?
Wie sollte die Garage dann platziert werden?
 
B

Bauherr1981

Hallo,

auch das Bauamt kann nicht immer etwas dazu sagen. Diese verweisen immer gerne an einen Fachmann, der sich mit den Gesetzen der Bebauung auskennt. So war es zu mindest bei mir gewesen.

Gruß Heiner
 
E

E.Curb

Moin,

auch das Bauamt kann nicht immer etwas dazu sagen. Diese verweisen immer gerne an einen Fachmann, der sich mit den Gesetzen der Bebauung auskennt. So war es zu mindest bei mir gewesen.
Wer genehmigt denn bei Dir die Bauanträge ? Ein freischaffender Architekt/Bauingenieur/Bautechniker/Anwalt ?
Also die Herren oder Damen vom Bauamt sollten schon Auskunft über solche Dinge geben können.
Dafür sind die doch da (u.a.) ;)

Gruß
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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