Grenzbebauung: Nachbar streicht MEINE Hauswand an

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B

Benson

Hallo,

wie ich in diesem Thread erläutert habe, habe ich mir ein Grundstück gekauft, auf dem schöne alte Ziegelgebäude stehen:


Diese Gebäude möchte ich zum Teil in einen Neubau integrieren. Meine Gebäude stehen auf der Grundstücksgrenze zum Nachbarn, dessen Haus steht einige Meter versetzt ebenfalls auf der Grundstücksgrenze.

Nun schien dem Nachbarn die Ziegelwand meines Gebäudes (welches nach dem Umbau ja zu meinem Haus gehören wird) nicht gefallen zu haben und er hat sie einfach weiß überstrichen . Das ist wohl passiert, bevor ich das Grundstück samt Gebäuden kaufte, aber ich finde es trotzdem unverschämt. Zwar sieht er diese Wand täglich, da sie seinen Garten begrenzt, aber sie gehört nunmal mir, und wenn ich mich von der Gartenseite meinem Grundstück nähere, finde ich es extrem hässlich, dass dieses schöne, wahrscheinlich 100 Jahre Backsteingebäude, von hinten nun weiß angetüncht ist. Ich empfinde das als Sachbeschädigung. Vom Vorbesitzer meines Grundstücks weiß ich übrigens, dass für den Anstrich keine Erlaubnis erfragt bzw. erteilt wurde.

Ich möchte nicht gleich zum Anwalt rennen, jedoch auch nicht ohne Wissen/Argumente in ein Gespräch mit dem Nachbarn gehen. Könnt Ihr mir sagen, wie die Rechtslage hier aussieht?
 
Der Da

Der Da

Du wirst im Forum keine Rechtsberatung bekommen.

Wenn du allerdings mit deinem Nachbarn auskommen willst, über die nächsten Jahre, nimms hin und gut isses.
Wenn er das vor dem Kauf gemacht hast, wirst du eh keine Chance haben, da etwas zu fordern. Da müsste der alte Besitzer sich drum kümmern.
 
B

Benson

Du wirst im Forum keine Rechtsberatung bekommen.
Natürlich werde ich keine "Rechtsberatung" bekommen, aber so eine Antwort, wie sie hier tausendfach, in freundlicher Weise und guter Qualität von netten Usern gegeben wird, wahrscheinlich schon. Dennoch Danke für Deinen wertvollen Beitrag .
 
B

Bauexperte

Hallo,

Das ist wohl passiert, bevor ich das Grundstück samt Gebäuden kaufte, aber ich finde es trotzdem unverschämt ... Vom Vorbesitzer meines Grundstücks weiß ich übrigens, dass für den Anstrich keine Erlaubnis erfragt bzw. erteilt wurde.

Ich möchte nicht gleich zum Anwalt rennen, jedoch auch nicht ohne Wissen/Argumente in ein Gespräch mit dem Nachbarn gehen. Könnt Ihr mir sagen, wie die Rechtslage hier aussieht?
Wann hast Du die gestrichene Wand entdeckt? Vor, während oder nach dem Kauf des Grundstückes samt Aufbauten?

Freundliche Grüße
 
B

Benson

Hallo,


Wann hast Du die gestrichene Wand entdeckt? Vor, während oder nach dem Kauf des Grundstückes samt Aufbauten?

Freundliche Grüße
Als ich das Grundstück mit den Gebäuden kaufte, war der Garten des Nachbarn bzw. die Rückwand meines Gebäudes nicht so gut einsehbar, da dort hohe Tannen die Sicht versperrten. Diese Tannen sind nun weg.

Es ist auch nicht die gesamte Gebäudeseite gestrichen sondern nur ein Teil, der über die Länge seiner Terrasse geht. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das mit rechten Dingen zugeht . Er kann doch nicht einfach streichen, was ihm nicht gehört... Vor allem zerstört dieses krude Übertünchen den Charakter meines Backsteingebäudes. Der vorherige Besitzer wusste ebenfalls bis jetzt nicht, dass die Wand gestrichen wurde.
 
Der Da

Der Da

Die Frage ist doch, was willste erreichen? Willste die Wand Sandstrahlen lassen und wieder in den Urzustand versetzen? Oder willste "Schmerzensgeld"?

Sag deinem neuen Nachbarn doch einfach, dass du es nicht okay findest. Wenn du ihm mit dem Anwalt auf den Pelz rückst, und je nach Nachbarschaft, wirst du die nächsten Jahre keine Freude an selbiger haben. Da ist dann immer der Neue, der gleich mit dem Anwalt kommt.

Wenn es stümperhaft gemacht ist, lass es ihn richtig machen, oder besser machs gleich selbst.
Er hätte in jedem Fall fragen müssen, ob nun dich oder den Vorbesitzer spielt dabei keine Rolle. Er hats nicht getan, und jetzt gilt es eben für dich zu klären was du willst. Streit oder eben die dusslige Wand Wand sein lassen. Solange er dir nicht dein Haus später umstreicht, weil Ihm die Farbe nicht passt
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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