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moti
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin neu im Forum und habe eine Frage zu unserer Anschlussfinanzierung, die mir keine Ruhe läßt und für die ich mit meinem Laienwissen keine Lösung habe.
Wir haben einen Kredit zum Kauf unserer Wohnung 2006 abgeschlossen. Laufzeit 15 Jahre. 2011 haben wir die Wohnung verkauft, den Kredit auf ein neu erworbenes Einfamilienhaus übertragen und mit einem KFW Kredit (Laufzeit 10 Jahre, also bis zum regulären Ende des ersten Kredites ) aufgestockt.
Mittlerweile sind die Zinsen deutlich gesunken (fast 2 %). Ich rechne damit, dass das für die nächste Zeit so bleibt. Nach 10 Jahren ( also 2016) haben wir ein Kündigungsrecht für den ersten Kredit. Der KfW Kredit sieht natürlich nach 5 Jahren kein Kündigungsrecht vor.
Wie kann ich dennoch den ersten Kredit 2016 kündigen und durch einen anderen, günstigeren, ersetzen ? (Restschuld ca. 120.000 EUR, KfW Kredit ca. 70.000 EUR, Wert Einfamilienhaus ca. 280- 300TEUR).
Ist der KfW Kredit zu kündigen (Programm 124) ?
Gibt es Banken, die eine Eintragung an zweiter Stelle im Grundbuch akzeptieren ?
Unterbreitet die finanzierende Bank nach 10 Jahren bei Kündigung selber ein neues Angebot ?
Vielen Dank - ich freue mich auf Ihre Antworten! Wenn ich etwas vergessen habe steuere ich natürlich nach...
moti
ich bin neu im Forum und habe eine Frage zu unserer Anschlussfinanzierung, die mir keine Ruhe läßt und für die ich mit meinem Laienwissen keine Lösung habe.
Wir haben einen Kredit zum Kauf unserer Wohnung 2006 abgeschlossen. Laufzeit 15 Jahre. 2011 haben wir die Wohnung verkauft, den Kredit auf ein neu erworbenes Einfamilienhaus übertragen und mit einem KFW Kredit (Laufzeit 10 Jahre, also bis zum regulären Ende des ersten Kredites ) aufgestockt.
Mittlerweile sind die Zinsen deutlich gesunken (fast 2 %). Ich rechne damit, dass das für die nächste Zeit so bleibt. Nach 10 Jahren ( also 2016) haben wir ein Kündigungsrecht für den ersten Kredit. Der KfW Kredit sieht natürlich nach 5 Jahren kein Kündigungsrecht vor.
Wie kann ich dennoch den ersten Kredit 2016 kündigen und durch einen anderen, günstigeren, ersetzen ? (Restschuld ca. 120.000 EUR, KfW Kredit ca. 70.000 EUR, Wert Einfamilienhaus ca. 280- 300TEUR).
Ist der KfW Kredit zu kündigen (Programm 124) ?
Gibt es Banken, die eine Eintragung an zweiter Stelle im Grundbuch akzeptieren ?
Unterbreitet die finanzierende Bank nach 10 Jahren bei Kündigung selber ein neues Angebot ?
Vielen Dank - ich freue mich auf Ihre Antworten! Wenn ich etwas vergessen habe steuere ich natürlich nach...
moti