Änderung eines Flächennutzungsplans / Bebauungsplan möglich?

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MichelHB

Hallo zusammen,

wir haben die aussicht ein Grundstück zu bekommen um zu Bauen. Es handelt sich dabei um ein bereits bebautes Grundstück mit ca. 1400m², das darauf stehende Haus soll abgerissen werden.

Nun zu den Problemen:

1.) Das Grundstück ist laut Katasteramt nicht teilbar. Der Plan der Behörde stammt aus dem Jahr 1980. Wir würden das Grundstück gerne in 2 Hälften teilen, am Besten quer, so das ein Grundstück direkt an der Strasse entsteht und eins Ohne direkte Strassenanbindung weiter hinten.

2.) Laut bebauungsplan bzw. Flächennutzungsplan darf das Grundstück von der Strasse aus nur soweit bebaut werden wie das aktuelle Haus ist. Die hintere Hälfte, oder sogar etwas mehr darf also nicht bebaut werden. Gebaut werden darf ein Einzelhaus, Doppelhaus, 3er Reihenhaus. Max 11m Hoch, 3m links, rechts frei und eben nicht weiter nach hinten als aktuell bebaut.

Wie Ihr im Plan seht besteht schon eine Einfahrt zu einem weiter hinten gelegenen Haus (Das Grundstück gehört dem Hausbesitzer und gehört zur Familie ;-) )

Wenn ich mich nicht irre darf der Grundriss eines Hauses maximal 40% der Grundstücksfläche betragen, also selbst bei einer Teilung könnte man 2 schöne freistehende Häuser bauen.

Rund herum stehen überall fast nur Einzel -oder Doppelhäuser, man würde das Strassenbild also nicht verändern.

Welche möglichkeiten gibt es hier eine Änderung der Pläne der Stadt überhaupt durchzusetzen oder gibt es gar keine Chancen ?

Wie ist der Zeitaufwand / Kostenaufwand dafür einzuschätzen?

Vielen Dank, ich freue mich schon auf eure Antworten.

MfG

MHB
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W

Wastl

Wenn der Bebauungsplan das so festlegt und sich die Gemeinde / Stadt weigert davon Abstand zu nehmen, kannst du versuchen die Verwaltung durch das Landratsamt ersetzen zu lassen. Dazu brauchst du aber gute Gründe. Z.b. weil die Nachbar schon so gebaut haben (also Gleichbehandlung oder sowas). Ansonsten hast du wenig Chancen. Dazu gibt es nunmal Bebauungspläne, damit nicht jeder baut wo und wie er will!
40% der Grundstücksfläche stimmen nicht. Das steht im Bebauungsplan. Da gibt es zwei Kennzahlen: GR (=Grundfläche) und Geschossflächenzahl (Geschossflächenzahl). Die Grundfläche kann als absolute Zahl (z.B. 90 = 90qm versiegelte Fläche) oder als Prozentsatz der Grundstücksfläche angegeben werden. Dann können deine 40% wieder stimmen. Das ist aber eben Bebauungsplan individuell.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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