Wie werde ich die Finanzierung los?

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I

ismuc

Hallo zusammen,

folgendes Szenario.

Wir haben unser Grundstück samt Hausbau über KFW und nachschüssiges Darlehen samt Bausparer finanziert.

KfW: 75.000
ING-DiBa-Darlehen: 325.000

In Anspruch genommen haben wir derzeit für Grundstück, Nebenkosten, Architekt, bla bla bla folgendes:

KfW: ca. 11.000
Ing-Diba-Darlehen: 100.000

Nachdem wir eigentlich nur Probleme, Stress, Ärger mit Architekt, Energieberater und dem nicht finden von Firmen und jetzt auch zu guter Letzt auch noch Streit mit einer völlig uneinsichtigen Gemeinde im Bezug auf den bebauungsplan haben, spielen wir schon langsam mit dem Gedanken, das ganze Alptraum-Projekt Hausbau zu beenden.

Wir sind bereits aus der Bereitstellungszinsfreien Zeit raus und es ist nicht mal ein Loch auf dem Grundstück.

Ich warte die Tage auf einen Rückruf von der Ing-Diba, aber ganz generell wie kann sowas aussehen?

Die 11.000 Kfw könnten wir aufbringen, das könnte man also relativ schnell deckeln. Was fallen hier dann noch für mögliche Kosten an?

Beim Ing-Diba Darlehen stelle ich es mir so vor, dass das Darlehen von den eigentlichen 325.000 auf die genutzten 100.000 runtergeschraubt wird (Zinsen für die 325.000 zahlen wir ja aktuell schon) und wir dann quasi die 100.000 abbezahlen und ggf. nach Verkauf des Grundstücks komplett abbezahlen.

Macht die Bank bei sowas mit? Gibt es da Erfahrungen? Ansonsten müssen wir irgendwie versuchen, das ganze zu Ende zu bringen, aber das geht jetzt schon schwer an die Psyche.

Viele Grüße
Ingo
 
Musketier

Musketier

Was ist denn das Grundstück wert?

Generell wird sowas schon möglich sein, aber
1. die Ing-Diba wird max. bis zu 100% des Grundstückswertes finanzieren (vielleicht auch nur 80%)
Hast du jetzt schon über 100% abgerufen (z.B. für Planungskosten etc.), wird das problematisch.
2. der Ing-Diba entgehen auch Zinsen. Es kann also durchaus sein, dass die Ing-Diba auf die 225.000 "Vorfälligkeitsentschädigung" haben möchte. Bei Verkauf des Grundstücks kann dies auch nochmal den Restkredit betreffen.
3. ein Teilverzicht bei der KFW ist möglich
4. auch bei der KFW steht bei außerplanmäßiger Tilgung ein Vorfälligkeitsentgelt.
 
B

Bauexperte

Hallo Ingo,

Nachdem wir eigentlich nur Probleme, Stress, Ärger mit Architekt, Energieberater und dem nicht finden von Firmen und jetzt auch zu guter Letzt auch noch Streit mit einer völlig uneinsichtigen Gemeinde im Bezug auf den Bebauungsplan haben, spielen wir schon langsam mit dem Gedanken, das ganze Alptraum-Projekt Hausbau zu beenden.

Wir sind bereits aus der Bereitstellungszinsfreien Zeit raus und es ist nicht mal ein Loch auf dem Grundstück.
Probleme mit mehreren Parteien; was ist passiert?

Freundliche Grüße
 
I

ismuc

Das Grundstück sollte ca. einen Wert von 130.000 Euro aufweisen. Mal schauen was die Bank sagt, ich warte auf Rückruf.

Wegen den Problemen, also aktuell das größte Problem ist der Bürgermeister. Wir hatten eigentlich vor, an der Nordseite es Grundstücks einen Carport zu machen, dann ca. 1 Meter Abstellraum für Mülltonnen und Radl. Und dann noch eine Pergola für ein zweites Auto. Grundstück befahrbar von beiden Seiten.

Carport und Abstellraum wären 7 Meter auf Grenze. Bayerisches Baurecht sagt, es dürfen 9 Meter sein, die Gemeinde sagt, 7 Meter und der Nachbar hat da eine Garage mit den üblichen 6 Metern stehen. Somit dürfen wir jetzt auch nur noch 6 Meter machen. Weiter gehts mit dem Dach. Auf die Garage soll bitte ein Satteldach. Wirtschaftlich und Umwelttechnisch (versiegelte Fläche) eigentlich ein Käse. Wir hätte gerne ein begrüntes flaches Dach. Ach herrje, die Welt geht unter. Dann wir nicht mit Mistgabel und Fackel der Teufelsanbeetung beschuldigt wurden, war ja alles. Nein, der Herr Bürgermeister besteht auf das sinnfreie Satteldach und die Einhaltung der 6 Meter wegen dem Nachbarn. Alternative 1 wäre wir machen 2 Stellplätze nebeneinander im Norden. Somit ist dann direkt mal der Südgarten auf ganzer Hausbreite um gut 3 Meter schmaler. Oder wir machen die Garage direkt in den Südgarten (woanders auf dem Grundstück wird sie auch nicht genehmigt) Sinn macht die Garage aber nur im Norden weil man sonst kaum trockenen Fußes ins Haus kommt. Abgesehen davon ist in der Gemeinde bautechnisch eigentlich Wildwuchs angesagt, aber wehe wir wollen mal etwas anderes haben. Und so setzt sich das Drama fort. ach ja, wir hatten zwischendurch noch einen Architektenwechsel nachdem das Haus in der ersten Planung energetisch eigentlich murks war. Somit nochmal neue Planung, neue Statik, neuer Bauantrag und und und. Es summiert sich alles fleißig.
 
Musketier

Musketier

Vorweg erstmal, ich bin kein Bauprofi.

Bei uns ist im Bebauungsplan vorgegeben, was wir für Dächer bauen dürfen. Ob das immer so ist, kann ich nicht sagen. wenn die Gemeinde das so vorgibt, wirst du dich damit abfinden müssen. Aber das hätte man sicher vorher erfragen können oder? Was mich wundert, klären das nicht die Architekten vorher ab? Oder erwarte ich da schon wieder zu viel?
Bei uns sind schon recht viele Dächer freigegeben, aber ein Flachdach wäre auch nicht möglich gewesen.

Klar ist es jetzt blöd nach den ganzen Planungen irgendwo Kompromisse eingehen zu müssen, aber ich vermute Ihr kommt aus den Darlehensverträgen nicht ganz billig wieder raus. Ich hatte das jetzt gerade im Job, wo ein Objekt geplant wieder verkauft wurde und die Restdarlehen bei der Bank abgelöst wurden. Die Banken haben dann Ihren Zinsverlust gegenüber neu ausgegebenen Darlehen gerechnet. Da die Zinsen in den letzten Jahren gesunken sind, hat sich da eine ordentlicher Zinsverlust ergeben, der auf den Darlehensnehmer umgelegt wird.


Carport und Abstellraum wären 7 Meter auf Grenze. Bayerisches Baurecht sagt, es dürfen 9 Meter sein, die Gemeinde sagt, 7 Meter und der Nachbar hat da eine Garage mit den üblichen 6 Metern stehen. Somit dürfen wir jetzt auch nur noch 6 Meter machen.
Und an dem Abstellraum den Hausbau scheitern zu lassen? Willst du wirklich Tausende € in den Sand setzen wegen einem Müllhäuschen?
Bei uns sind nach der Bauordnung z.B. eingeschossige Gebäude bis 10m² und Garagen und überdachte Stellplätze bis 3m Höhe und bis 50m² genehmigungsfrei. Vielleicht kann man das Müllhäuschen ja auch später bauen?!
 
I

ismuc

Wir haben nur Satteldach zur Auswahl. Auf dem Dach vom Haus, kein Ding. Aber jetzt wird uns ein Carport als Garage angedichtet, somit Dachzwang. Dass die Vorgaben da sind ist klar, aber dass alles so gedreht wird, dass es für uns ungünstiger wird und in deutlich weniger Südgarten endet. Und bei jeder kleinen Anfrage bei der Gemeinde einem direkt schon Klagen und Auflagen gedroht wird. Dicht gefolgt von der Tatsache dass der Bebauungsplan mal eben über 10 Jahre alt ist und sich da vielleicht die ein oder andere Sache in Sachen Architektur und Energie getan hat, aber da beisst man sowas von auf Granit, dass der Spass völlig auf der Strecke bleibt. Das Müllhäuschen ist egal, es ist eben nur eins von vielen Streitpunkten mit der Gemeinde. Daran festmachen will ich natürlich nix. Aber es reiht sich auf. So eine Klausel mit der Genehmigsfreiheit haben wir auch. Allerdings müssen von Ost- und West-Grenze jeweils 5 Meter Abstand gehalten werden, selbst für die kleinsten Bauten.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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