S
saschix
Hallo zusammen,
aufgrund eines aktuellen Planungsproblems habe ich dieses Forum gefunden und würde mich über die Beantwortung folgender Frage, die im Zusammenhang mit unserer aktuellen Bauplanung entstanden ist, freuen:
Wir können ein Grundstück in einem alten Baugebiet erwerben. der Bebauungsplan ist von ca. 1970, es gilt die alte lbo BaWü von 1964.
Die aktuellen LBO findet man ja im Netz, die alte leider nicht. Uns geht es darum, ob jemand weiss, wie nach der alten LBO von 1964 geregelt ist, ab wann ein Geschoss ein Vollgeschoss ist. Im alten Bebauungsplan sind min. 2 Vollgeschosse vorgeschrieben, die wir durch einen Wintergartenanbau im EG ev. nicht erreichen.
Vielen Dank vorab für eure Mühen und schöne Grüße
Sascha
aufgrund eines aktuellen Planungsproblems habe ich dieses Forum gefunden und würde mich über die Beantwortung folgender Frage, die im Zusammenhang mit unserer aktuellen Bauplanung entstanden ist, freuen:
Wir können ein Grundstück in einem alten Baugebiet erwerben. der Bebauungsplan ist von ca. 1970, es gilt die alte lbo BaWü von 1964.
Die aktuellen LBO findet man ja im Netz, die alte leider nicht. Uns geht es darum, ob jemand weiss, wie nach der alten LBO von 1964 geregelt ist, ab wann ein Geschoss ein Vollgeschoss ist. Im alten Bebauungsplan sind min. 2 Vollgeschosse vorgeschrieben, die wir durch einen Wintergartenanbau im EG ev. nicht erreichen.
Vielen Dank vorab für eure Mühen und schöne Grüße
Sascha