Fußbodenheizung und KWL, Austausch gewöhnliche Heizkörper

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€uro

...Wie in Foren aber oft zu lesen, ist hier manchmal Vorsicht geboten, da Verbräuche "hingebogen" und errechnet werden, die in der Praxis niemals zu erreichen sind.
Korrekt, denn es geht im Wesentlichen darum, den Kunden vom Markt zu nehmen. Hierzu sind nahezu alle Verkäufertricks geeignet
...Bei einer Fußbodenheizung sollten es nicht mehr als 35 Grad sein. Deshalb sind Fußbodenheizung als Flächenheizung eigentlich Voraussetzung für den Einsatz einer Wärmepumpe.
Richtig! Ergänzung: In Bädern sind häufig zusätzliche WH-Flächen bzw. andere Energiequellen erforderlich.

v.g.
 
P

phobos

Das sind wichtige Infos für mich! Danke.

Also ist es, wie vermutet, so das die angeboten Heizungen aus den Prospekten meist schlecht Dimensioniert sind.
Wollte am Wochendene mal auf eine FH Ausstellung gehen und da schon mal gezielt Fragen stellen.
Aber ob der Verkäufer mir auf solche Fragen wie die Heizanlage überhaupt korrekte Antworten geben kann steht auf einem anderen Blatt.

Dann lautet Eure Empfehlung für mich die komplette Heizungsanlage + Kontrollierte-Wohnraumlüftung m. WRG vorab gleich bei einem möglichen Angebot rausnehmen zu lassen?
 

€uro

....Wollte am Wochendene mal auf eine FH Ausstellung gehen und da schon mal gezielt Fragen stellen. Aber ob der Verkäufer mir auf solche Fragen wie die Heizanlage überhaupt korrekte Antworten geben kann steht auf einem anderen Blatt.
Mit Sicherheit Mal die Antworten festhalten!
...Dann lautet Eure Empfehlung für mich die komplette Heizungsanlage + Kontrollierte-Wohnraumlüftung m. Wärmerückgewinnung vorab gleich bei einem möglichen Angebot rausnehmen zu lassen?
Meine wäre das! Abrüsten ist bei GU meist teurer wie Aufrüsten! Man sollte hier regionalen GU durchaus eine reale Chance geben. Sinnvoll meist einen geschlossenen Rohbau abzuverlangen. TGA ausschließen. Am Innenausbau (Putz, Estrich, Innentüren, Elektro etc.) kann man den regionalen Anbieter ja wieder beteiligen. Es ist nicht unklug bei Preisverhandlungen dieses in Aussicht zu stellen Insgesamt für den Bauherren etwas mühsamer, im Vergleich zur Unterschrift (All inklusive), mit Sicherheit auf Dauer jedoch wesentlich effizienter (Verbrauchskosten).

v.g.
 
P

phobos

In Bädern sind häufig zusätzliche WH-Flächen bzw. andere Energiequellen erforderlich.
Im Bad, denke ich, ist ein Heizkörper für die Handtücher sinnvoll. Wie sieht das mit anderer Energiequelle aus? Was ist da denkbar?

Abrüsten ist bei GU meist teurer wie Aufrüsten
Hab ich dich da jetzt richtig verstanden?
das bedeutet das wenn ich mir ein FH mit Heizung anbieten lassen würde. Und dann die Heizung rausnehme, ich unterm Strich mehr bezahle als wenn ich gleich am Anfang sage das ich ein Angebot ohne Heizung möchte?
 

€uro

Im Bad, denke ich, ist ein Heizkörper für die Handtücher sinnvoll. Wie sieht das mit anderer Energiequelle aus? Was ist da denkbar?
Badheizkörper können die geplante Heizleistung überhaupt nicht abgeben, sofern mit Handtüchern belegt Meine Bemerkung bezog sich auf Wärmepumpe als WE. Bäder besitzen meist die größte spezif. Heizlast (hohe RT, geringe Fläche). Hier reicht meist die zur Verfügung stehende Fläche (Fußbodenheizung) nicht mehr aus, sofern "Wärmepumpe freundliche" VLT umgesetzt werden sollen. Zusätzliche WH bzw. z.B. Infrarotstrahler werden oft notwendig.
...das bedeutet das wenn ich mir ein FH mit Heizung anbieten lassen würde. Und dann die Heizung rausnehme, ich unterm Strich mehr bezahle als wenn ich gleich am Anfang sage das ich ein Angebot ohne Heizung möchte?
So in etwa. Besser eine andere Formulierung. Die Gutschriften für den Wegfall von Leistungen sind so gering, dass man sich hiermit diese auf dem freien Markt nicht einkaufen könnte. Das hat zwei Gründe:
1. Die ursprüngliche Kalkulation des Anbieters gerät ins Wanken. Hat er doch mit 100% Leistungsabnahme kalkuliert.
2. Hiermit möchte man den Kunden doch zur 100% igen Leistungsabnahme "überreden"
Je weiter man sich mit den eigenen Vorstellungen von dem Angebot von der "Stange" entfernt, je ungünstiger. Daher rüstet man einen geschlossenen Rohbau eher auf, statt ein Komplettangebot abzurüsten.

v.g.
 
B

Bauexperte

Hallo €uro,

So in etwa. Besser eine andere Formulierung. Die Gutschriften für den Wegfall von Leistungen sind so gering, dass man sich hiermit diese auf dem freien Markt nicht einkaufen könnte. Das hat zwei Gründe:
1. Die ursprüngliche Kalkulation des Anbieters gerät ins Wanken. Hat er doch mit 100% Leistungsabnahme kalkuliert.
2. Hiermit möchte man den Kunden doch zur 100% igen Leistungsabnahme "überreden"
Je weiter man sich mit den eigenen Vorstellungen von dem Angebot von der "Stange" entfernt, je ungünstiger. Daher rüstet man einen geschlossenen Rohbau eher auf, statt ein Komplettangebot abzurüsten.
an dieser Stelle bist Du nicht gerade eine Hilfe Dieses Thema ist wiederkehrend, sowohl hier im Forum als auch bei meiner täglichen Arbeit als Bauberatung.

Zu jedem Vertrag gehören "2", in Worten "zwei". Genau genommen, Einer der "macht" und Einer der "zuläßt". Es ist nicht ausschließlich der böse BU, welcher die von Dir gescholtenen Spielregeln aufstellt, es ist eher ein spezieller Typ Bauherr (Geiz ist geil läßt grüßen), welcher sie nachgerade fordert; davon leben etliche Anbieter - von Dir und mir auch gerne Billiganbieter genannt. Wenn ein bestimmter Typ Bauherren voraussetzt, einen Luxuswagen zum Preis eines Chinesenimport zu bekommen, über den Kauf eines Kühlschrankes mehr recherchiert wird, alles Aufklären/Warnen nicht fruchtet - dürfen sie sich anschließend nicht wundern! Auch die Billigheimer führen eine ordentliche Buchhaltung, Soll und Haben müssen sich Ende des Jahres mindestens die Waage halten ...

Seit einigen Monaten erarbeite ich auch Bewertungen von Bauunterlagen. Mit regelmäßiger Wiederkehr, weise ich u.a. auf Aussagen der Baubeschreibung hin, die da sinngemäß lauten: "werden nach Vertragsunterzeichnung Leistungen aus dem Lieferumfang herausgenommen, erklärt sich der Unterzeichner bereits jetzt mit dem Rückkauf-/Gutschriftsbetrag ohne Widerspruch einverstanden." Wenn trotz dringlichem Hinweis seitens der Bauherren nichts an der Formulierung im Vertrag geändert wird, von den Verhandlungen - und ich brauche keine Glaskugel um zu wissen, weshalb nicht - Abstand genommen wird - wer hat dann Schuld? Oder ist es nicht vielleicht doch ein Geschäft auf Gegenseitigkeit?

Btw. - der "realistisch" rechnende Anteil der Bauherren ist sehr selten mit negativen Erfahrungen in Foren oder in den Medien zu finden


Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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