Wasser drückt durch Wand und Boden in Einstellhalle

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L

Luzern1901

Wir wohnen in einem Haus mit insgesamt 30 Stockwerkeigentümern. Das Haus wurde im Juni 2010 fertiggestellt. Das Haus ist in den Hang hinein gebaut. Die Einstellhalle ist auf einer Seite von Erdreich umgeben und auf der anderen Seite nicht (da in den Hang gebaut). Bei der Wand der Einstellhalle, wo hinter der Wand Erdreich ist, drückt an mehreren Stellen das Wasser durch die Wand. Dies äussert sich einerseits darin, dass es dort teils ganz massiv verkalkt ist, und teils sieht man an der Wand einfach mehr oder weniger runde Wasserflächen. Vor ca. 6 Monaten (nach mehrmaligem Rügen...) hat die Baufirma die fechten Stellen dann mal mit einer "dunkelgrauen" Masse überzogen, womit der Wasserdurchbruch kurzfristig gestoppt war (was jedoch sehr unschön anzusehen war, sah man doch von Weitem wo korrigiert wurde). Den Wasserdurchbrüchen konnte damit jedoch nicht Einhalt geboten werden. Das Wasser suchte sich einfach den Weg an anderen Stellen, u.a. etwa dort wo diese "graue Masse" endete. Die Baufirma meinte diese Woche zu mir, bei der 2 Jahres-Bauabnahme würden die neuen Stellen dann auch wieder abgedichtet. Ich entgegnete, dass das bloss sog. "Pflästerlipolitik" sei, suche sich doch das Wasser stets wieder neue Wege.

Das Wasser drückt jedoch nicht bloss von der Wand her sondern auch noch von unten durch den Garagenboden. Es hat deswegen teils auf dem Garagenboden größere feuchte Stellen, die auch von bloßem Auge sehr gut erkennbar sind.

Wir die Stockwerkeigentümer sind der Ansicht, dass der Wasserabfluss (Meteorwasser) vorliegend nicht korrekt geregelt wurde. Eine sog. Sickerleitung dürfte vergessen gegangen sein oder sie wurde zumindest nicht fachgerecht montiert. Von Seiten der Baufirma hiess es diese Woche auf Nachfrage, man habe keine Sickerleitung gemacht, dann wieder doch (alles nur mündlich). Und weiter: Das sei ja eh nur die Einstellhalle und kein Wohnzimmer, und da müsse man mit solchen Wasserdurchbrüchen halt leben. Ich entgegnete dann mal, dass dies langfristig sicher auch der Bausubstanz abträglich sei, worauf der Typ von der Baufirma meinte, das sei nicht so, Wasser schade dem Beton nicht, und durch den Kalk werde das sogar noch fester als zuvor.

Bei uns steht in ca. 1 Monat die sog. 2 Jahres-Bauabnahme an. Ich wäre um Tipps sehr froh! Dabei geht es vor allem um die Frage, ob es sich vorliegend um einen Baumangel handelt oder nicht. Und falls ja, wie man das beheben kann!? Meines Erachtens handelt es sich sogar um einen Prototypen eines Baumangels. Wie dargelegt sieht das die Baufirma jedoch anders... Vielen herzlichen Dank jedenfalls bereits im Voraus für alle Antworten!
 
B

Bauexperte

Hallo,

Bei uns steht in ca. 1 Monat die sog. 2 Jahres-Bauabnahme an. Ich wäre um Tipps sehr froh! Dabei geht es vor allem um die Frage, ob es sich vorliegend um einen Baumangel handelt oder nicht. Und falls ja, wie man das beheben kann!? Meines Erachtens handelt es sich sogar um einen Prototypen eines Baumangels. Wie dargelegt sieht das die Baufirma jedoch anders...
Ich möchte spontan auch darauf tippen wollen, dass versäumt wurde, dem Sickerwasser Rechnung zu tragen; leider nicht so selten bei Hanglagen :confused: Trotzdem nutzt Dir das herzlich wenig, weil meine Meinung in diesem Thema keinen Wert für Dich hat.

Ihr seid 30 Eigentümer, wenn ich das richtig verstanden habe ... also jede Menge Möglichkeiten, Geld in die Hände zu nehmen. Sucht euch in der Nähe von eurem Wohnort einen Bausachverständigen (SV) mit Schwerpunkt Baufeuchte und beauftragt ihn gemeinsam als Eigentümergemeinschaft mit der Begutachtung der Wasserschäden an Mauerwerk und Boden.

Dieser SV kann euch anhand der protokollierten Schäden Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, welche ihr dann wieder in der Jahres-Bauabnahme vorlegen könnt. Ggfs. kann er euch auch zur Versammlung begleiten und als Mittler fungieren.

Wissen mußt Du dabei - jedenfalls ist es in D so - dass das Gutachten dieses SV, sollte der Vorgang vor die Gerichte ziehen - vor Gericht nicht anerkannt wird, da das Gericht seinerseits einen gerichtsbestellten Gutachter beauftragen wird. Soweit muß es aber nicht kommen, denn es ist durchaus im Bereich des Möglichen, dass die Zwischenschaltung eures SV euren Bauunternehmer zum Handeln bewegt und es nicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen wird.

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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